1.2.2.3.3. Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 (StEP Wohnen 2040)
Der Stadtentwicklungsplan Wohnen hat die Aufgabe, den Wohnraumbedarf zu ermitteln und den erforderlichen Umfang von Neubauten zu bestimmen, um diesen Bedarf zu decken. Zudem zeigt er auf, wo sich innerhalb des Stadtgebiets geeignete Flächen für den Wohnungsbau befinden. Ziel ist es, bis 2040 eine bedarfsgerechte und ausreichende Flächenbereitstellung für den Wohnungsneubau im gesamten Stadtgebiet sicherzustellen. Der StEP Wohnen 2040 identifiziert dabei Schwerpunktbereiche und Potenzialflächen, die aus stadtplanerischer Sicht besonders günstig für den Wohnungsbau sind. Die Entwicklung soll sich vorrangig auf diese Gebiete konzentrieren. Darüber hinaus gibt der Plan einen Zeitrahmen für die Realisierung der Bauvorhaben vor und nennt passende Instrumente sowie Maßnahmen, um den notwendigen Wohnungsbau im Einklang mit den stadtentwicklungspolitischen Zielen zu fördern.
Mit dem im Jahr 2024 beschlossenen StEP Wohnen 2040 erfolgte die notwendige Fortschreibung des StEP Wohnen 2030 aus dem Jahr 2019, um den multiplen Krisen wie Klimawandel, Flucht und Vertreibung, steigende Bau- und Planungskosten, als auch der sich seit der 2010er Jahren verstetigen Wachstumsdynamik zu begegnen. Der aktuelle StEP setzt weiterhin wie sein Vorgänger (StEP Wohnen 2030) den Fokus auf eine nachhaltige Innenentwicklung, und gemeinwohlorientiertes Bauen, blickt dabei aber weiter als sein Vorgänger in die Zukunft, plant Unvorhergesehenes mit ein.
Der Plan 2 „Große Wohnungsbaupotentiale“ zum StEP Wohnen 2040 stellt das Areal, in welchem sich der Geltungsbereich befindet mit einem langfristigen Potential und der Zielstellung 200-499 Wohneinheiten dar.