Planungsdokumente: Bebauungsplanverfahren 3-85 "Dietzgenstraße - Nordend"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2.2.3.2.5. Das Verkehrssicherheitsprogramm

  • Für die Erfüllung der „Vision Zero“ müssen die bisherigen strategischen Ansätze des Verkehrssicherheitsprogramms aus dem Jahr 2014 überprüft und weiterentwickelt werden. In diesem Kontext sind
  • die „Vision Zero“ in das Zentrum der Überlegungen für das Verkehrssicherheitsprogramm und aller darauf aufbauenden Handlungen zu stellen
  • Maßnahmen zielgruppen- und ursachengerecht zu erarbeiten
  • neue Ansätze unter anderem für eine verkehrssichere Gestaltung des öffentlichen Raums zu entwickeln, zum Beispiel bei der verkehrssicheren Gestaltung von Knotenpunkten
  • die derzeitigen Strukturen und Handreichungen zu überprüfen und für zukunftsfähige Lösungen weiter zu entwickeln
  • der Beitrag neuer technischer Lösungen für Fragen der Verkehrssicherheit, auch durch erforderliche Bundesratsinitiativen, für eine sichere Gestaltung künftiger Verkehrssysteme sicher zu stellen

1.2.2.3.2.6. Luftreinhalteplanung- und Lärmminderungsplanung

Das Mobilitätsgesetz benennt das Ziel einer Minimierung der Gesundheitsbeeinträchtigungen (§ 9 MobG), weitere Vorgaben zur Zielerreichung ergeben sich aus den jeweiligen spezifischen Gesetzgebungen. Der StEP MoVe definiert folgende Qualitäts- und Handlungsziele, die für den Luftreinhalteplan und Lärmaktionsplan relevant sind:

  • Senkung der NO2-Jahresmittelwerte an allen Straßen unter 30 μg/m³ sowie Senkung der Feinstaubbelastung auf ein Niveau, das sich an den Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation orientiert (zum Beispiel Jahresmittel von 20 μg/m³ für PM10)
  • Minderung der verkehrsverursachten Lärmbelastungen an Hauptverkehrsstraßen zur Reduzierung der Betroffenheiten; dabei Minderung der Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen für mindestens 100.000 Anwohnende, die nächtlichen Pegel oberhalb 60 dB(A) ausgesetzt sind
  • Minderung der Belastung durch Schienenlärm, vor allem keine Überschreitung von 55 dB(A) nachts durch Straßenbahnen.

Lärmaktionsplan für Berlin

Der Berliner Senat hat den Lärmaktionsplan als Instrument der Lärmminderung 2019 bis 2023 am 23. Juni 2019 in der zweiten Fortschreibung beschlossen. Der Entwurf der dritten Fortschreibung des Lärmaktionsplans für Berlin wurde gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 27. September bis 25. Oktober 2024 öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans hat das Ziel, die Lärmbelastung in Berlin zu reduzieren und strukturelle Maßnahmen in die Wege zu leiten, um unsere Stadt für alle lebenswerter zu gestalten. Der Lärmaktionsplan bilanziert das frühere Vorgehen, baut auf den bisherigen Erfahrungen auf und schreibt die Aktionspläne von 2008, 2013–2018 und 2019–2023 fort.

Die strategische Lärmkarte Straßenverkehr L DEN (Tag-Abend-Nacht-Index) 2022 zeigt unmittelbar entlang der Dietzgenstraße 70 bis 74 db(A) (Dezibel), in ca. 30 m Entfernung gemessen ab Straßenmitte 65 bis 69 db(A), in ca. 50 m Entfernung werden 60 bis 64 dB(A) und in ca. 130 m Entfernung 55 bis 59 dB(A).

Die strategische Lärmkarte Straßenverkehr L N (Nacht-Index) 2022 zeigt unmittelbar entlang der Dietzgenstraße 65 bis 69 db(A) (Dezibel), in ca. 10 m Entfernung gemessen ab Straßenmitte 60 bis 64 db(A), in ca. 40 m Entfernung 55 bis 59 db(A) und in ca. 100 Metern Entfernung noch 50 bis 54 db(A).

Aufgrund der geplanten Wohnnutzung sowie der Auswertung der strategischen Lärmkarten ist davon auszugehen, dass immissionsschutzfachliche Belange berührt werden. Die Ziele der Lärmminderung und möglichen Maßnahmen werden durch schalltechnische Untersuchungen sowie durch Festsetzungen zum Immissionsschutz im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Luftreinhalteplan 2018-2020 für Berlin, 2. Fortschreibung

Die am 23. Juli 2019 vom Senat beschlossene 2. Fortschreibung (es ist bereits eine 3. in Bearbeitung) des Luftreinhalteplans Berlin 2018-2020 war notwendig, da in Berlin weiterhin Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffoxid (NO2) überschritten werden. Er enthält Maßnahmen zur Verbesserung der städtischen Luftqualität. Hierfür sieht der Luftreinhalteplan 2018-2025 insbesondere steuernde Maßnahmen im Verkehrsbereich (Nachrüstung und Flottenerneuerung bei Linienbussen und kommunalen Fahrzeugen, Ausweitung des Streckennetzes mit einer Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30, deutliche Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung sowie Durchfahrtsverbote für ältere Dieselfahrzeuge auf besonders betroffenen Straßenabschnitten) vor. Darüber hinaus sollen u. a. der öffentliche Personennahverkehr sowie der Fuß- und Radverkehr gefördert werden. Im Bereich der Raum-, Stadt-, und Landschaftsplanung wird durch die Umsetzung der Maßnahmestrategien und Empfehlungen des StEP Klima der Erhalt bzw. die Verbesserung der derzeitigen Ausbreitungsbedingungen für den Luftaustausch angestrebt. In der Bauleitplanung sind die stadtklimatologischen Belange in die Abwägung einzustellen.

Die Dietzgenstraße wie auch umliegende Straßen im Gewerbegebiet Niederschönhausen sind nicht im Anhang D aufgeführt, in welchem kritische Straßenabschnitte benannt sind, für die Fahrverbote gemäß Gerichtsbeschluss geprüft werden müssten, da hier die Grenzwerte für NO2 überschritten werden.

In den Karten zum Luftreinhalteplan 2018-2025 (Szenarien NO2 Kfz-Verkehr 2020 und PM10 Kfz-Verkehr 2020) sind die Straßen des Geltungsbereichs nicht gesondert gekennzeichnet.

Das Plangebiet liegt nicht innerhalb der im FNP definierten Vorranggebiets für die Luftreinhaltung.

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