Planungsdokumente: Bebauungsplanverfahren 3-85 "Dietzgenstraße - Nordend"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2.2.3.1. Stadtentwicklungsplan Klima 2.0 (StEP Klima 2.0)

Der Stadtentwicklungsplan Klima 2.0 (Senatsbeschluss vom 20.12.2022) schreibt als strategisches räumliches Konzept den StEP Klima (2011) und die Handreichung StEP Klima KONKRET (2016) fachlich fort. Der StEP Klima 2.0 widmet sich den räumlichen und stadtplanerischen Ansätzen zum Umgang mit dem Klimawandel. Er ist die konzeptionelle raumbezogene Basis für die gesamte Stadt, um das Ziel der Klimaneutralität Berlins bis 2045 zu erreichen. Er beschreibt über verschiedene Handlungsansätze die räumlichen Prioritäten zur Klimaanpassung: für Bestand und Neubau, für Grün- und Freiflächen, für Synergien zwischen Stadtentwicklung und Wasser sowie mit Blick auf Starkregen und Hochwasserschutz. Darüber hinaus umfasst er erstmals eine räumliche Kulisse, in der bauliche Entwicklung einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten kann.

Der StEP Klima 2.0 zeigt, wo Berlin klimaschützend wachsen kann, wo die Herausforderungen im Neubau und Bestand liegen und wie diese im Klimawandel gestaltet werden können. Er stellt dar, wo und wie die Stadt durch blau-grüne Maßnahmen zu kühlen ist, wo Entlastungs- und Potenzial-räume liegen, in denen sich durch Stadtentwicklungsprojekte Synergien für den Wasserhaushalt erschließen lassen. Angesichts des weiterhin zu erwartenden städtischen Wachstums trägt der StEP Klima dazu bei, die hohe Lebensqualität in Berlin zu sichern.

Zur Umsetzung der Ziele des StEP Klima 2.0 wurden fünf ineinandergreifende Handlungsansätze entwickelt, mit insgesamt 23 bzw. 24 möglichen Maßnahmen (Beispiele in Klammern):

  • Handlungsansatz 1: Mit kurzen Wegen das Klima schützen (Energie effizient nutzen, kompakt gestalten, Umsteigen etc.)
  • Handlungsansatz 2: Bestand und Neubau blau-grün anpassen (Durchlüften, Verschatten, Verdunsten etc.)
  • Handlungsansatz 3: Grün- und Freiräume für mehr Kühlung klimaoptimieren (CO2 binden und speichern, Bewässern, Ausstattung klimaoptimieren etc.)
  • Handlungsansatz 4: Synergien zwischen Stadt und Wasser erschließen (Regewasser speichern, Versickern, Zuführen)
  • Handlungsansatz 5: Gegen Starkregen und Hochwasser vorsorgen (Retentionsräume schaffen, Starkregenabflüsse leiten, Schützen)

Die insgesamt 23 Maßnahmen, welche den Handlungsansätzen als Bausteine dienen, wurden in ihrer Relevanz zu 10 unterschiedlichen, aus dem Umweltatlas abgeleiteten, Stadtstruktur- und Flächentypen gewichtet. Die Gewichtung erfolgt in drei Einstufungen von gering bis besonders relevant. Im Plangebiet, das dem Stadtstruktur- und Flächentyp 10 Grün- und Freiflächen entspricht, sind die Maßnahmen zur Schaffung klimaoptimierter, kühlender Grün- und Freiräume (Handlungsansatz 3) von besonderer Relevanz, also am höchsten gewichtet. Ebenfalls von besonderer Relevanz sind die Maßnahmen des Handlungsansatz 2, also Durchlüftung, Verschattung, Verdunstung und das Anlagen von Klimakomfortplätzen.

Spezifische Maßnahmen für das Planungsgebiet werden im weiteren Verfahren formuliert.

1.2.2.3.2. Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Berlin 2030 (StEP MoVe)

Der StEP MoVe dient als Instrument einer langfristigen, strategischen und integrierten Planung zur Erreichung der Ziele der Mobilitätswende. Sein Leitbild des StEP MoVe baut auf dem Leitbild des vorangegangenen StEP Verkehr auf, setzt aber neue Akzente mit dem Vorrang des Umweltverbundes und den Herausforderungen, die eine konsequente Klimaschutzpolitik an den Umbau des Mobilitätssystems stellt. Er soll Visionen für den Stadtverkehr der Zukunft entwickeln und konkrete Ziele umsetzen. Um diese zu erreichen, enthält er thematische oder räumliche Strategien und Maßnahmen. Die Konkretisierung erfolgt über folgende Programme und fokussierte Strategien:

1.2.2.3.2.1. Nahverkehrsplan

Das Mobilitätsgesetz besagt in § 16 Abs. 6, dass der vom StEP MoVe gesetzte Rahmen durch den Nahverkehrsplan konkretisiert und ausgefüllt werden muss. Hierfür definiert der StEP MoVe Qualitäts- und Handlungsziele, die für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und damit den Nahverkehrsplan relevant sind.

  • Verbesserung der Erreichbarkeit innerhalb Berlins und in der Region
  • Reduzierung der Flächeninanspruchnahme des Verkehrs sowie Schaffung eines stadtverträglichen Verkehrs für sich verändernde Mobilitätsbedürfnisse
  • Herstellung gleicher Mobilitätschancen und Berücksichtigung unterschiedlicher Mobilitätsbedürfnisse aufgrund unterschiedlicher Lebensbedingungen
  • Gewährleistung von Mobilität unabhängig von Geschlecht, Lebenssituation und Einkommen sowie gleichwertiger Mobilitätschancen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar)
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit und Förderung eines rücksichtsvollen Miteinanders aller Verkehrsteilnehmenden („Vision Zero“)
  • Steigerung des Anteils des ÖPNV am Modal Split des Verkehrsaufkommens der Berliner Bevölkerung und die Erhöhung des Marktanteils des ÖPNV bei Stadt-Umland-Verkehren zur Sicherung der Ziele des Berliner Mobilitätsgesetzes, insbesondere der Stadtverträglichkeit und des Klimaschutzes, vor allem durch weiteren Ausbau und Attraktivierung des ÖPNV
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