1.2.2.1.2. Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)
Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) vom 29.04.2019 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 294) konkretisiert als überörtliche und zusammenfassende Planung die Grundsätze der Raumordnung des Landesentwicklungsprogramms 2007 und setzt einen Rahmen für die künftige räumliche Entwicklung in der Hauptstadtregion. Gemäß Festlegungskarte 1 des LEP HR befindet sich das Plangebiet im „Gestaltungsraum Sied-lung“, welcher gemäß Ziel 5.6 Abs. 1 LEP HR in Berlin und dem Berliner Umland Schwerpunkt für die Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen und somit auch der dazugehörigen sozialen Infrastruk-tur ist. Die Siedlungsentwicklung soll gemäß Grundsatz 5.1 unter Nutzung von Nachverdichtungs-potenzialen innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur auf die Innenentwicklung konzentriert werden. Dies steht mit den Planungszielen im Einklang. Flächennutzungsplan als Regionalplan
Die Regionalplanung ergänzt und konkretisiert die Rahmensetzungen der Gemeinsamen Landesplanung für Teilräume der Hauptstadtregion. Der Flächennutzungsplan für Berlin mit seinen regionalplanerisch bedeutsamen Darstellungen übernimmt für den Stadtstaat Berlin die Funktion des Regionalplans und bildet den Rahmen für weitere städtebauliche Konkretisierungen. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans zu Bahnflächen, Häfen, übergeordneten Hauptverkehrsstraßen und Autobahnen sowie städtischen Zentren unterliegen als regionalplanerische Festlegungen einer besonderen Beachtungspflicht. Im Flächennutzungsplan ist die Dietzgenstraße als übergeordnete Straßenverbindung dargestellt. In den Festsetzungen des Bebauungsplans wird der geplante Ausbau der Dietzgenstraße berücksichtigt.