Planungsdokumente: Bebauungsplanverfahren 3-85 "Dietzgenstraße - Nordend"

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2.2.1.2. Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)

Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) vom 29.04.2019 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 294) konkretisiert als überörtliche und zusammenfassende Planung die Grundsätze der Raumordnung des Landesentwicklungsprogramms 2007 und setzt einen Rahmen für die künftige räumliche Entwicklung in der Hauptstadtregion. Gemäß Festlegungskarte 1 des LEP HR befindet sich das Plangebiet im „Gestaltungsraum Sied-lung“, welcher gemäß Ziel 5.6 Abs. 1 LEP HR in Berlin und dem Berliner Umland Schwerpunkt für die Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen und somit auch der dazugehörigen sozialen Infrastruk-tur ist. Die Siedlungsentwicklung soll gemäß Grundsatz 5.1 unter Nutzung von Nachverdichtungs-potenzialen innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur auf die Innenentwicklung konzentriert werden. Dies steht mit den Planungszielen im Einklang. Flächennutzungsplan als Regionalplan

Die Regionalplanung ergänzt und konkretisiert die Rahmensetzungen der Gemeinsamen Landesplanung für Teilräume der Hauptstadtregion. Der Flächennutzungsplan für Berlin mit seinen regionalplanerisch bedeutsamen Darstellungen übernimmt für den Stadtstaat Berlin die Funktion des Regionalplans und bildet den Rahmen für weitere städtebauliche Konkretisierungen. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans zu Bahnflächen, Häfen, übergeordneten Hauptverkehrsstraßen und Autobahnen sowie städtischen Zentren unterliegen als regionalplanerische Festlegungen einer besonderen Beachtungspflicht. Im Flächennutzungsplan ist die Dietzgenstraße als übergeordnete Straßenverbindung dargestellt. In den Festsetzungen des Bebauungsplans wird der geplante Ausbau der Dietzgenstraße berücksichtigt.

1.2.2.2. Entwickelbarkeit aus dem Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 07.02.2025 (ABl. S. 441) weist die Flächen im Geltungsbereich, einschließlich der östlich und südlich angrenzenden Flächen als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ aus. Nördlich und östlich an die Friedhofsflächen angrenzend sieht der FNP Kleingartenflächen, südlich Wohnbauflächen vor. Parallel zur Dietzgenstraße im Abstand von rd. 280 m ist eine Grünverbindung zwischen dem Schlossgarten Schönhausen über den Brosepark im Süden bis zu den Friedhöfen Nordend dargestellt. Nördlich und östlich der Kleingärten verläuft der Nordgraben flankiert von weiteren Kleingärten.

Die Dietzgenstraße ist im Flächennutzungsplan als übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt. Parallel zum Nordgraben ist eine weitere übergeordnete Hauptverkehrsstraße als Tangentialverbindung zwischen der Autobahn A114 und dem Wilhelmsruher Damm geplant.

Westlich der Dietzgenstraße ist zwischen Friensteinweg und Kirchstraße die Wohnbaufläche W4 (GFZ bis 0,4) dargestellt. Der Abschnitt zwischen Kastanienallee und der Spitze des Nordend-Dreiecks ist Wohnbaufläche W3 (GFZ bis 0,8) dargestellt und weist das Lagesymbol „Schule“ auf. Das Straßenbahndepot im Süden ist als Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen mit gewerblichem Charakter ausgewiesen.

Die im FNP dargestellten übergeordneten Hauptverkehrsstraßen sind zugleich regionalplanerische Festlegungen und im weiteren Verfahren zu beachten.

Über eine Änderung des FNPs ist der Bezirk in Abstimmung mit SenStadt, I B.Abb. 1: Auszug aus Flächennutzungsplan mit Darstellung des Plangebietes, Stand Februar 2025

1.2.2.3. Stadtentwicklungspläne

Die Stadtentwicklungspläne in Berlin beinhalten informelle Planungsinstrumente. Sie sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und § 4 Abs. 1 AGBauGB als sonstige städtebauliche Planung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen insbesondere zu berücksichtigen, wenn sie vom Senat von Berlin beschlossen worden sind.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: