Planungsdokumente: Bebauungsplanverfahren 3-85 "Dietzgenstraße - Nordend"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2.2.3.2.2. Radverkehrsplan

Neben dem Nahverkehrsplan gilt die Vorgabe zur Konkretisierung und Ausfüllung gemäß § 16 Abs. 6 des Berliner Mobilitätsgesetzes gleichermaßen für den Radverkehrsplan. Folgende Qualitäts- und Handlungsziele des StEP MoVe sind für den Radverkehrsplan relevant:

  • Verbesserung der Erreichbarkeit innerhalb Berlins und in der Region
  • Schaffung eines stadtverträglichen Verkehrs für sich verändernde Mobilitätsbedürfnisse
  • Herstellung gleicher Mobilitätschancen und Berücksichtigung unterschiedlicher Mobilitätsbedürfnisse aufgrund unterschiedlicher Lebensbedingungen
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit und Förderung eines rücksichtsvollen Miteinanders aller Verkehrsteilnehmenden („Vision Zero“): hieran hat auch der Radverkehr durch entsprechende neue Gestaltungsansätze für Radinfrastruktur, klare Vorgaben zur verkehrssicheren Gestaltung von Knotenpunkten und durch Kommunikation beispielsweise zu Verkehrsregeln und zum Umgang miteinander mitzuwirken
  • Steigerung des Radverkehrsanteils am Modal Split des Berliner Verkehrsaufkommens der Berliner Bevölkerung zur Sicherung der Ziele des Berliner Mobilitätsgesetzes, insbesondere der Stadtverträglichkeit und des Klimaschutzes, durch weiteren Ausbau und Attraktivierung des Radverkehrs

Die Dietzgenstraße selbst ist nicht im Radverkehrsplan dargestellt, sie wird aber vom Radvorrangnetz gekreuzt, welches auf Höhe der Dietzgenstraße 110 von Osten kommend über die Straße 52a und im Westen, mit einem kleinen Versatz weiter auf Höhe der Dietzgenstraße 107 über die Mittelstraße verläuft.

1.2.2.3.2.3. Fußverkehrsplan

Eine Beschlussfassung des Fußverkehrsplans ist für Ende 2025 angestrebt. Nach derzeitigem Stand sollen aus dem Teil Fußverkehr des Mobilitätsgesetzes Regelungen und Vorgaben für den Fußverkehrsplan abgeleitet werden. Darüber hinaus sind folgende Vorgaben aus dem StEP MoVe für den Fußverkehrsplan zu berücksichtigen:

  • Verbesserung der Erreichbarkeit innerhalb Berlins und in der Region
  • Schaffung eines stadtverträglichen Verkehrs für sich verändernde Mobilitätsbedürfnisse
  • Herstellung gleicher Mobilitätschancen und Berücksichtigung unterschiedlicher Mobilitätsbedürfnisse aufgrund unterschiedlicher Lebensbedingungen
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit und Förderung eines rücksichtsvollen Miteinanders aller Verkehrsteilnehmenden („Vision Zero“)
  • Sicherung des Fußverkehrsanteils am Modal Split des Berliner Verkehrsaufkommens der Berliner Bevölkerung als Teil eines starken Umweltverbunds und Grundlage für die weiteren verkehrs- und umweltpolitischen Ziele

1.2.2.3.2.4. Integriertes Wirtschaftsverkehrskonzept (IWVK)

  • Neben dem Nahverkehrsplan und dem Radverkehrsplan besagt das Mobilitätsgesetz, dass der vom StEP MoVe gesetzte Rahmen durch das Integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept konkretisiert und ausgefüllt wird. Folgende Ziele sind für das IWVK relevant:
  • Erhalt und Stärkung der polyzentrischen Stadtstruktur
  • Gewährleistung einer nachhaltigen Verkehrsgestaltung in der wachsenden Stadt
  • Weitere Verbesserung der Fernerreichbarkeit durch Ausnutzung der Lagegunst der Hauptstadt-region Berlin als Schnittpunkt dreier transeuropäischer Kernnetzkorridore
  • Weitere Verbesserung der Erreichbarkeit zwischen Berlin und den Siedlungsgebieten in Bran-denburg entlang der von Berlin ausgehenden Achsen
  • Erhalt und Verbesserung Stadtverträglichkeit und der Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsverkehrs in Berlin
  • Steigerung der Effizienz und der ökonomischen Nachhaltigkeit des Gesamtverkehrssystems Einbeziehung und Nutzung von stadtverträglichen Innovationen und innovativen Ansätzen zur Lösung verkehrsbezogener Herausforderungen
  • Erhöhung der stadträumlichen Verträglichkeit des Verkehrs
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit und Förderung eines rücksichtsvollen Miteinanders aller Ver-kehrsteilnehmenden
  • Reduzierung des verkehrsbedingten Verbrauches natürlicher Ressourcen (Energie, Fläche)
  • Entlastung des städtischen Umfelds und der globalen Umwelt von verkehrsbedingten Belastungen
  • Kooperative Erarbeitung von Zielen und Konzepten über Ressortgrenzen hinaus, effiziente Umsetzung von Maßnahmen unter Einbeziehung aller beteiligten Akteur*innen und -gruppen
  • Verbesserung der Bereitstellung und der Nutzungsmöglichkeiten von Informationen in der Öffentlichkeit
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