1.2.2.3.2.2. Radverkehrsplan
Neben dem Nahverkehrsplan gilt die Vorgabe zur Konkretisierung und Ausfüllung gemäß § 16 Abs. 6 des Berliner Mobilitätsgesetzes gleichermaßen für den Radverkehrsplan. Folgende Qualitäts- und Handlungsziele des StEP MoVe sind für den Radverkehrsplan relevant:
- Verbesserung der Erreichbarkeit innerhalb Berlins und in der Region
- Schaffung eines stadtverträglichen Verkehrs für sich verändernde Mobilitätsbedürfnisse
- Herstellung gleicher Mobilitätschancen und Berücksichtigung unterschiedlicher Mobilitätsbedürfnisse aufgrund unterschiedlicher Lebensbedingungen
- Erhöhung der Verkehrssicherheit und Förderung eines rücksichtsvollen Miteinanders aller Verkehrsteilnehmenden („Vision Zero“): hieran hat auch der Radverkehr durch entsprechende neue Gestaltungsansätze für Radinfrastruktur, klare Vorgaben zur verkehrssicheren Gestaltung von Knotenpunkten und durch Kommunikation beispielsweise zu Verkehrsregeln und zum Umgang miteinander mitzuwirken
- Steigerung des Radverkehrsanteils am Modal Split des Berliner Verkehrsaufkommens der Berliner Bevölkerung zur Sicherung der Ziele des Berliner Mobilitätsgesetzes, insbesondere der Stadtverträglichkeit und des Klimaschutzes, durch weiteren Ausbau und Attraktivierung des Radverkehrs
Die Dietzgenstraße selbst ist nicht im Radverkehrsplan dargestellt, sie wird aber vom Radvorrangnetz gekreuzt, welches auf Höhe der Dietzgenstraße 110 von Osten kommend über die Straße 52a und im Westen, mit einem kleinen Versatz weiter auf Höhe der Dietzgenstraße 107 über die Mittelstraße verläuft.