Planungsdokumente: Bebauungsplanverfahren 3-85 "Dietzgenstraße - Nordend"
Begründung
1.4.1. Voraussichtlicher wesentlicher Planinhalt (Grundzüge der Planung)
Den Entwicklungszielen entsprechend wird im Plangebiet überwiegend als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Entsprechend dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung werden im Bebauungsplan und / oder im städtebaulichen Vertrag Regelungen getroffen, durch die sichergestellt wird, dass mindestens 30 % der Geschossfläche der Flächen mit zulässiger Wohnnutzung für mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen zu verwenden sind.
Die Neubebauung erfolgt entlang der bestehenden Erschließungsachse Dietzgenstraße. Entsprechend ist ein differenziertes Erschließungsnetz geplant. Es sollen öffentliche und private Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, die überwiegend für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer*innen vorgesehen sind, festgesetzt werden.
Das Maß der baulichen Nutzung wird voraussichtlich durch die Grundfläche, die Geschossfläche sowie die Höhen der Gebäude und / oder die Zahl der Vollgeschosse bestimmt. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind im Bebauungsplan festzusetzen.
Auf Grundlage der zu erarbeitenden Fachgutachten (z.B. schalltechnische Untersuchung) werden die empfohlenen Schutzmaßnahmen, die die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherstellen, im Bebauungsplan geregelt bzw. ergänzend in den Städtebaulichen Vertrag aufgenommen.
Die baumbestandene Fläche angrenzend an die geplante Wohnbebauung im Osten des Geltungsbereichs ist als Grünfläche zu sichern. Als Ausgleich für die Eingriffe, die nicht im Plangebiet ausgeglichen werden können, sollen östlich Flächen für Ausgleichsmaßnahmen gesichert werden. Die Möglichkeiten der Sicherung sind im Planverfahren zu prüfen, auch eine Erweiterung des Geltungsbereichs ist nicht grundsätzlich auszuschließen. Im Bebauungsplan sollen Anteile und Qualitäten für eine Dachbegrünung bestimmt werden. Die Festsetzung von Flächen für die Regenwasserrückhaltung sowie Anpflanzgebote von Bäumen werden im weiteren Verfahren geprüft. Maßnahmen zum Schutz der Fauna werden gutachterlich ermittelt und im Bebauungsplan und ergänzend im Städtebaulichen Vertrag gesichert.