1.4.3. Verkehrsflächen, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
Durch die 2024 beschlossene Verlängerung der Straßenbahnlinie M1 in Richtung Elisabeth-Aue werden die Grundstücke zukünftig auch durch die Straßenbahn erschlossen. Im Bebauungsplan sind entsprechend die notwendigen Flächen zur Verbreiterung der Dietzgenstraße für die Trasse der Straßenbahn sowie die Anlage verkehrssicherer Rad- und Fußwege vorzuhalten. Der Querschnitt ist im Verfahren in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, IV, der Berliner Verkehrsgesellschaft und den bezirklichen Fachämtern festzulegen.
Laut einer Untersuchung der (damaligen) Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz aus dem Jahr 2017 soll die Straßenbahn in Mittellage auf einem besonderen Gleiskörper geführt werden. Gemäß der Untersuchung ist hierfür ein 8,6 m breiter Streifen der Friedhofsflächen in öffentliches Straßenland umzuwidmen. Die zukünftige Verkehrsfläche der Dietzgenstraße wird bis zur Straßenmitte als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.
Die geplante Wohnbebauung soll über die Dietzgenstraße erschlossen werden. Die Möglichkeiten der Zu- und Abfahrt sind im Verfahren mit den zuständigen Fachbehörden abzustimmen. Hierbei sind Einschränkungen durch die geplante Straßenbahntrasse nicht auszuschließen.
Die Platzflächen an den Eingängen der Friedhöfe werden voraussichtlich als Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung, die im Wesentlichen für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vorgesehen sind, festgesetzt werden. Die Zuordnung und Differenzierung der Verkehrsflächen muss ebenso wie die Möglichkeiten der Unterbringung des ruhenden Verkehrs im weiteren Verfahren abgestimmt und konkretisiert. Der rückwärtige Bereich, der nicht mehr für Bestattungszwecke genutzten Friedhofsflächen, ist momentan nur begrenzt über die aktiven Friedhofsflächen erschlossen. Zukünftig muss eine unabhängige Erschließung sowohl für den Wirtschaftsverkehr als auch den für die zu Fuß gehenden hergestellt werden. Hierzu sind weitergehende Untersuchungen und Abstimmungen im Verfahren erforderlich.