1.4.6. Ausgleichsmaßnahmen
Neben Maßnahmen im Plangebiet sollen als Ausgleich für den baulichen Eingriff Maßnahmen auf den östlichen Friedhofsflächen (außerhalb des Geltungsbereichs) erfolgen. Im Rahmen einer Ersteinschätzung wurden überschlägig die Aufwertungs- und Kompensationsmaßnahmen auf Grundlage des Berliner Leitfadens zur Bewertung und Bilanzierung ermittelt und den Eingriffen gegenüberzustellt.
Insgesamt mangelt es den erfassten Biotopen auf den rückwärtigen Flächen typischen und optimalen Ausprägung. Sie sind durch Strukturarmut und fehlende Vielfalt an Pflanzenarten gekennzeichnet. Verschiedene invasive (Späte Traubenkirsche, Gewöhnliche Schneebeere, Armenische Brombeere, Gemeine Flieder) und auch ausbreitungsstarke Pflanzenarten, u.a. der Efeu, unterdrücken die optimale Ausprägung der Biotope. Flächiger schnellwachsender Ahornaufwuchs bildet dichte Baumkronen und fängt viel Licht ab. Dadurch wird der Boden stark beschattet, was es anderen lichtbedürftigen Pflanzenarten erschwert, sich zu entwickeln und insgesamt zu einem Rückgang der Pflanzenvielfalt führt. Wertvolle heimische Baumarten, wie Eschen und Eichen, haben weniger Raum und Ressourcen. Gezielte Maßnahmen sollen daher zur Förderung der Naturverjüngung und Etablierung zusätzlicher Arten in der Krautschicht beitragen.
Im Ergebnis der Untersuchung wurde außerdem festgestellt, dass das gesamte Areal diverses Potenzial für weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Flora und Fauna, wie beispielsweise das Anlegen von kleinen Strukturelementen wie Steinhaufen oder von sandigen Flächen zur Förderung von Insekten und anderen Kleintieren, bietet. Weiter wurde die Ansiedlung von Wildkräutern oder spezifischen Arten, die selten oder gefährdet sind, durch Nachsaat oder Pflanzung empfohlen, wie z.B. das Einbringen typischer Waldstauden sowie weiterer Frühjahrsblüher und Gräser.
Im Verfahren ist eine genaue Bilanzierung auf Grundlage der Festsetzungen im Bebauungsplan zu erstellen und den möglichen Maßnahmen gegenüberzustellen. Die Sicherung der Umsetzung und Pflege ist im weiteren Verfahren zu klären.