Planungsdokumente: Bebauungsplan 9-87

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Inhaltsverzeichnis

Begründung Bebauungsplan 9-87

1.4.4. Grünflächen

ZF: Im Geltungsbereich werden private Grünflächen festgesetzt.

(§ 9 Absatz 1 Nummer 15 BauGB)

Die südlichen Flächen des westlichen Teilbereichs umfassen Flächen des Naturraums Alte Erpe. Um diese zukünftig zu sichern, soll die Festsetzung einer privaten Grünfläche erfolgen. Somit wird zur Erhaltung der Flächen als Naturraum beigetragen und eine hohe Frequentierung der Öffentlichkeit vermieden.

Hinweis: Weitere Details wie z. B. eine Zweckbestimmung werden ggf. im weiteren Verfahren ergänzt. Im Übrigen wird auf den Umweltbericht Kap. BII.1.1 verwiesen.

1.4.5. Grünfestsetzungen/Pflanzbindungen

Zur Sicherung des Naturhaushalts, aus Gründen der Ortsbildgestaltung, zur Förderung des Klima-schutzes und der Klimaanpassung, zur Rückhaltung beziehungsweise Versickerung von Niederschlagswasser und zur Erhöhung der Wohn- und Nutzungsqualität sowie zum Ausgleich planungsrechtlich relevanter Eingriffe sollen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a und 25b BauGB Festsetzungen zur Begrünung getroffen werden.

Hinweis: Diese werden jedoch erst im weiteren Verfahren ergänzt. Im Übrigen wird auf den Umweltbericht Kap. BII.1.1 verwiesen.

1.4.5.1. Baumpflanzungen / Erhaltung von Bäumen

wird im weiteren Verfahren ergänzt

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