2.2.1.2. Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung ist zu erwarten, dass die aktuell vorhandenen Gewerbenutzungen im Plangebiet weiterhin beibehalten würden. Die damit verbundenen Emissionen z.B. durch Verkehrslärm würden bestehen bleiben. Es ist zu erwarten, dass der hohe Versiegelungsgrad des Plangebietes weitestgehend erhalten bleiben wird, sodass die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden bestehen bleiben. Die Entwässerung des Plangebiets würde weiterhin weitestgehend durch die Kanalisation stattfinden und weiterhin den Wasserkreislauf belasten. Die vorhandenen Grünflächen würden daneben erhalten bleiben und vor allem für die Flächen des Außenbereichs im Süden des Plangebiets wären Änderungen ausgeschlossen.
Da das Plangebiet im Bestand intensiv genutzt wird und bei Nichtdurchführung der Planung keine Änderungen zu erwarten sind, ist für die Nullfallprognose nicht mit signifikanten Änderungen für die einzelnen Schutzgüter zu rechnen.
Hinweis: Die folgenden Kapitel zur detaillierten Prognose der einzelnen Schutzgüter bei Nichtdurchführung der Planung werden im weiteren Verfahren bearbeitet.