Planungsdokumente: Bebauungsplan 9-87

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Inhaltsverzeichnis

Begründung Bebauungsplan 9-87

2.2.1.1.9. Schutzgüter Kultur und sonstige Sachgüter

Bewertungskriterien

  • Vorhandensein von Kultur- und Sachgütern

Im Plangebiet direkt befinden sich keine Bau- oder Bodendenkmale. Nordöstlich befindet sich jedoch das Gebäude des Finanzamts Köpenick. Dieses ist unter der Nummer 09045806 registriert und befindet sich in etwa 30 m Entfernung auf der anderen Straßenseite der Seelenbinderstraße.

Weiterhin befindet sich in über 300 m Entfernung das Gartendenkmal des Bellevueparks. Aufgrund der Entfernung und der Abschirmung ist es jedoch nicht von der Planung betroffen.

Empfindlichkeit

Im Plangebiet selbst ist kein Kultur- oder sonstiges Sachgut direkt betroffen. Außerhalb ist in Form eines Gebäudedenkmals in direkter Nachbarschaft ein Baudenkmal vorhanden, das im Zuge der Planung beeinträchtigt werden kann. Es liegt somit eine geringe bis mittlere Empfindlichkeit vor.

2.2.1.1.10. Nutzung erneuerbarer Energien

Im Bestand gibt es keine Hinweise auf die Nutzung erneuerbarer Energien. Über den sparsamen und nachhaltigen Umgang mit Energien kann ebenfalls keine Aussage getroffen werden. Eine Analyse über die bestehende Energieeffizienz übersteigt die Verhältnismäßigkeit des Arbeitsumfangs auf Ebene der Bauleitplanung.

2.2.1.1.11. Abfälle

Im Plangebiet kann der Anfall von problematischen Abfällen nicht von vornherein ausgeschlossen werden, jedoch gibt es keine Hinweise auf eben diese.

Die Entsorgung anfallender Abfälle wird durch die Berliner Entsorgungsunternehmen sichergestellt. Die Abwasserbeseitigung unterliegt den Gesetzmäßigkeiten des Berliner Wasserhaushalts-gesetztes (BWG) und des Berliner Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AbwAGBln).

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Ortsbezug der Stellungnahme

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