Planungsdokumente: Bebauungsplan 9-87

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Inhaltsverzeichnis

Begründung Bebauungsplan 9-87

2.2.1.1.6. Schutzgut Landschaft

Bewertungskriterien

  • Charakter/Erkennbarkeit
  • Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Elemente des Orts- und Landschaftsbildes
  • identitätsstiftende Sichtbeziehungen

Im Plangebiet liegt aufgrund der hohen Bebauungsdichte ein Stadtbild vor. Das Stadtbild zeichnet sich im Geltungsbereich durch die langanhaltende und intensive Nutzung des Standortes zu gewerblichen Zwecken aus. Das Gebiet des Geltungsbereichs ist durch bestehende gewerbliche Nutzungen und einen heterogenen Gebäudebestand geprägt, bei dem ein Großteil der Fläche durch eingeschossige Gewerbebauten und im Osten auch durch Kfz-Betriebe geprägt ist. Die Bebauung ist zweckmäßig und weist keine besonders charakteristischen Merkmale, die einen Wiedererkennungswert bedingen würden, auf. Identitätsstiftende Sichtbeziehungen existieren im bebauten Bereich nicht.

Lediglich die anteilig kleineren Flächen zu den Fließgewässern mit den dichten Gehölzbeständen erhöhen die Vielfalt, den Charakter und die Erkennbarkeit des Naturraums im Plangebiet und heben sich von dem auf dem Plangebiet vorherrschenden Stadtbild ab.

Eine identitätsstiftende Sichtbeziehung besteht nur zum denkmalgeschützten Gebäude des Finanzamtes Köpenick im Norden.

Empfindlichkeit

Aufgrund nicht vorhandener Wiedererkennbarkeit und der niedrigen Vielfalt des Stadt- und Naturraums sowie kaum vorhandener identitätsstiftender Sichtbeziehungen ist das Schutzgut im Plangebiet weitestgehend unempfindlich gegenüber Veränderungen.

2.2.1.1.7. Schutzgut Erhaltungsziele und Schutzzweck der „Natura 2000 Gebiete“

Der Geltungsbereich ist nicht Bestandteil eines Europäischen Vogelschutzgebietes bzw. Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung. Das nächstgelegene Natura 2000 Gebiet „Müggelspree-Müggelsee“ befindet sich südöstlich des Plangebietes in über 2,3 km Entfernung. Allein schon aufgrund der hohen räumlichen Entfernung sind in Bezug auf die Auswirkungen der Planung keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

2.2.1.1.8. Schutzgüter Mensch, Gesundheit des Menschen und der Bevölkerung

Bewertungskriterien

  • Akustische und lufthygienische Belastungssituation
  • Erschütterungen und Geruchsbelästigungen
  • Bioklimatische Be- und Entlastungspotenziale
  • Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Altlasten
  • Erholungsfunktion

Erholung

Das Plangebiet befindet sich in einem Gewerbegebiet, in dem neben Einzelhandel verschiedenste Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe vorhanden sind. Aufgrund der exponierten Lage im Gewerbegebiet sind allgemein erhöhte Belastungen vorhanden. Über eine Erholungsfunktion verfügt dieser Bereich des Plangebietes nicht. Lediglich in den südlichen und östlichen Randbereichen des Geltungsbereichs sind Flächen mit erhöhtem Erholungspotenzial vorhanden. Diese Flächen in Gewässernähe stehen jedoch der Öffentlichkeit nicht direkt zur Verfügung.

Bioklima und Luftqualität

Der Umweltatlas stellt für die verkehrsbedingte Luftbelastung im Straßenraum (Umweltatlas 03.11.2) für diesen Abschnitt der Straße einen Indexwert für PM10 und NO2 von 16-18 Tagen mit Wärmebelastung für die Fläche einen hohen Wert fest (Umweltatlas 04.12.1). Dieser nimmt jedoch außerhalb des Geltungsbereichs in Richtung Süden zum Ufer der Spree rapide ab.

Nach aktuellem Kenntnisstand sind im direkten Umkreis keine Emittenten von Geruchsbelästigungen vorhanden.

Hinweis: Im weiteren Verfahren ist vorgesehen, die Erstellung eines Klimagutachtens zu prüfen. Die Ergebnisse des Gutachtens werden gegebenenfalls anschließend in die Umweltprüfung einbezogen und der Umweltbericht diesbezüglich ergänzt.

Lärm

Den größten Einfluss auf die Lärmbelastung im Plangebiet besitzt der Straßenverkehr im direkten Zusammenhang des Plangebietes. Das Plangebiet wird durch die Bellevuestraße geteilt. Hierbei gehen vom Verkehr auf den Straßen „Seelenbinderstraße“ und „Bellevuestraße“ die größten Lärmbelastungen aus. Die Seelenbinderstraße weist ca. 5.000 Kfz/24 h im westlichen Abschnitt auf, während es im Bereich des Brandenburgplatzes ca. 7.100 Kfz/24 h sind. Die Verkehrsmengen auf der Bellevuestraße betragen ca. 7.400 Kfz/24 h (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTVw aus dem Entwurf des Mobilitätskonzepts – Teil I Bestandsanalyse, IVAS, 10/2024).

Es ist zu erwarten, dass vom Plangebiet selbst, neben dem gebietsinneren KfZ-Verkehr, auch Lärmemissionen durch die Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe entstehen. Insgesamt ist die Planfläche einer erhöhten Lärmbelastung ausgesetzt.

Hinweis: Im weiteren Verfahren ist die Untersuchung der Lärmsituation im Plangebiet vorgesehen. Die Ergebnisse des Gutachtens werden anschließend in die Umweltprüfung einbezogen und der Umweltbericht diesbezüglich ergänzt

Licht

Licht gehört gemäß § 3 Abs. 2 BImSchG zu den Immissionen und gem. § 3 Abs. 3 BImSchG zu den Emissionen i. S. des Gesetzes. Lichtimmissionen gehören nach dem BImSchG zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbeizuführen.

Der Gesetzgeber hat bisher keine Regelungen zur Bestimmung der immissionsschutzrechtlichen Erheblichkeitsgrenzen für Lichtimmissionen erlassen (LAI 2012).

Es bestehen im Plangebiet neben der nächtlichen Straßenbeleuchtung nur sehr geringe Einwirkungen durch Lichtimmissionen.

Empfindlichkeit

Das Plangebiet ist Teil eines Gewerbegebietes, sodass bereits in der Bestandssituation Beeinträchtigungen durch Lärm und Luftschadstoffe vorliegen. Weiterhin ist durch den hohen Versiegelungsgrad und die eher ungünstige Durchlüftungssituation kein gesundes Bioklima vorhanden.

Aus diesen Gründen ist die Empfindlichkeit des Schutzguts gegenüber Veränderungen als eher gering einzustufen. Eine erhöhte Empfindlichkeit weist das Schutzgut gegenüber einer Nutzungsänderung auf, wenn die im Bestand gegenüber Immissionen eher unempfindliche Gewerbenutzung durch eine Wohnnutzung ersetzt wird, da Wohngebiete strengeren Richtwerten bezüglich Immissionen unterliegen als Gewerbegebiete.

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