Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Landschaftsprogramm/Artenschutzprogramm Berlin

Folgende Inhalte aus dem Landschaftsprogramm (LaPro) vom 8. Juni 2016 (ABl. S. 1314) finden Eingang in die Planung bzw. die Bewertung der Umweltauswirkungen:

Im Programmplan Naturhaushalt/Umweltschutz ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans als „Kleingarten, Landwirtschaft und Gartenbau“ mit den damit verbundenen Anforderungen an die Nutzung dargestellt. Der Geltungsbereich liegt im Sanierungsschwerpunkt Boden und Wasser („ehemaliges Rieselfeld“).

Bei Nutzungsänderung gemäß Flächennutzungsplan gelten die Anforderungen für die neue Nutzung. Die Notwendigkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Sicherung der Naturhaushaltsfunktionen ist zu prüfen.

Im Programmplan Biotop- und Artenschutz ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans als siedlungsgeprägter Raum „Obstbaumsiedlungsbereich“ dargestellt. Besonders relevante Ziele sind hierbei:

  • Einfügung von Siedlungserweiterungen in die vorhandene Landschaftsstruktur (z. B. konsequente Erhaltung von bedeutenden Einzelbiotopen mit großzügigen Pufferflächen und Einbindung in ein differenziertes, örtliches Biotopverbindungssystem),
  • Erhaltung von gebietstypischen Vegetationsbeständen, artenschutzrelevanten Strukturelementen und Begrenzung der Versiegelung.

Darüber hinaus werden folgende Aussagen zum Biotopverbund/-vernetzung getroffen: Entwicklung/Sicherung der Biotopvernetzungsfunktion auf bestehenden und künftigen Siedlungsflächen (Bereich der Ackerfläche) sowie Pflege und Entwicklung von sonstigen Eignungsflächen für den Biotopverbund (Grünanlage Regenrückhaltebecken sowie nördlich angrenzende Fläche). Mit der Festsetzung der langgestreckten Grünfläche am östlichen Gebietsrand werden diese Ziele aufgenommen und räumlich gesichert.

In der Zielartenverbreitung des Landschaftsprogramm (Überlagerung von derzeitigen und von potenziellen Kern- und Verbindungsflächen der Zielarten in Berlin 2009) ist das Plangebiet als Kernfläche für den landesweiten Biotopverbund gekennzeichnet. Im Einzelnen werden für diese Flächen die folgenden Zielarten genannt:

  • Derzeitige Kernflächen Gesamtgebiet: Goldschmied
  • potenzielle Kernfläche Gesamtgebiet: Feldhase südliche Saumbereiche der landwirtschaftlichen Fläche: Gemeines Blutströpfchen und Schwalbenschwanz
  • potenzielle Verbindungsfläche naturnahe Grünfläche: Gemeines Blutströpfchen und Schwalbenschwanz

Durch die Änderung der Nutzung verliert die Fläche an Bedeutung für die Zielartenverbreitung.

Das Plangebiet ist im Programmplan Landschaftsbild dem siedlungsgeprägten Raum „Obstbaumsiedlungsbereich“ zugeordnet. Als übergeordnete Strukturelemente ist der „Gestaltungstyp Offene Landwirtschaft, Ackerbrache“ prägend. Das Plangebiet ist als landschaftsraumtypische Siedlungs- und Freifläche gekennzeichnet. Mit der geplanten Bebauung wird sich das Landschaftsbild verändern. Begrünungsmaßnahmen im Gebiet dienen der Minderung der Beeinträchtigung.

Das Plangebiet ist im Programmplan Erholung und Freiraumnutzung als Bereich mit Nutzungsänderung gemäß FNP gekennzeichnet, für den Anforderungen für die neue Nutzung gelten. Als sonstige Freifläche ist das Ziel Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten bei Nutzungsänderungen aufgeführt. Die Grünfläche am Regenrückhaltebecken sowie der nördlich angrenzende Bereich sind dem Freiraumtyp „Feldflur, Wiese“ und dessen Zielen zugeordnet. Der Rosenthaler Weg ist linear als Verbesserung/Neuanlage eines Grünzuges unter Einbeziehung von Parkanlagen, Kleingärten und Friedhöfen mit Minderung der Barrierewirkung von Straßen und Bahnanlagen gekennzeichnet.

Der Bebauungsplan berücksichtigt eine öffentliche Parkanlage angrenzend an die bestehende Grünfläche am Regenrückhaltebecken und im nördlich angrenzenden Bereich, der den bestehenden Gehölzbestand einschließt.

In Ergänzung zu den Programmplänen wurde die Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption (GAK) entwickelt. Hier werden Suchräume und Flächen bestimmt, für die ein besonderes Handlungsbedürfnis hinsichtlich Natur und Landschaft besteht und die als Kompensationsflächen für Eingriffe, v. a. auch für mehrere Schutzgüter, geeignet sind. Der Programmplan Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption kennzeichnet die Grünfläche am Regenrückhaltebecken sowie die nördlich angrenzende Fläche als „Prioritäre Fläche und Maßnahmen, Entwicklung von sonstigen Eignungsflächen für den Biotopverbund“ im Übergang zum Schweinewäldchen und zur Blankenfelder Feldflur. Das angrenzende Landschaftsschutzgebiet (LSG) Blankenfelde ist Teil der Offenlandschaft der Blankenfelder Feldmark – eines der Leitprojekte der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption mit dem Leitziel „Wasser in die Landschaft bringen und halten“.

Maßnahmen zum Ausgleich und Artenschutz, zur Entwicklung der angrenzenden Kulturlandschaften, sowie zur Klimaanpassung, Grünentwicklung und Erholung werden im Leitplan Freiraumstruktur und Kompensation gebündelt. Der Leitplan betrachtet dabei nicht nur den Bebauungsplan 3-89, sondern die geplante Gesamtentwicklung des Neuen Stadtquartiers Elisabeth-Aue.

Biotopverbundplanung Pankow

Die Biotopverbundplanung für den Bezirk Pankow (Umwelt- und Naturschutzamt Pankow, 2016) basiert auf dem Biotopverbundkonzept für das Land Berlin. Es werden Kern, Verbindungs- und Entwicklungsflächen sowie Verbindungselemente des Biotopverbunds dargestellt.

Für den Biotopverbund der Klein-, Still- und Fließgewässer stellt die nördlich des Regenrückhaltebeckens gelegene Fläche einen Suchbereich für die Neuanlage von Kleingewässern dar. Der Graben 5 ist Kernfläche der Fließgewässer regional. Für den Biotopverbund der naturnahen Wälder und des Feuchtgrünlandes/der Niedermoore ist das Plangebiet nicht aufgeführt.

Im Rahmen der Planung für das gesamte Neue Stadtquartier der Elisabeth-Aue (Teilprojekt 1 und 2) besteht das Ziel, den Graben 5 zu renaturieren und zu einem wechselfeuchten Landschaftselement zu entwickeln. Die geplanten Kompensationsmaßnahmen nördlich des Graben 5 sind auf dieses Ziel abgestimmt.

2.2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen

Die Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltwirkungen erfolgen auf der Grundlage aktueller Kartierungen von 2024 zu Biotopen und Fauna. Die faunistischen Daten wurden zum Teil 2025 noch überprüft und ergänzt. Weiterhin liegen aktuelle Untersuchungen zu Boden, Hydrologie, Altlasten sowie zu Regenwasserbewirtschaftung, Klima und Schallschutz vor.

Für den Artenschutz wurden ein Artenschutzfachbeitrag sowie Konzepte zur Umsetzung von CEF-Maßnahmen erarbeitet. Im Leitplan Freiraumstruktur und Kompensation werden die zahlreichen, zum Teil unterschiedlichen Belange zur Landschafts- und Freiraumentwicklung sowie zur Umweltverträglichkeit aufeinander abgestimmt und zusammengeführt.

Damit liegt eine fundierte Datengrundlage für die Beschreibung und Bewertung von möglichen erheblichen Umweltwirkungen vor.

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