Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Gesetz für ein Klimaanpassungsgesetz Berlin und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 7.11.2025

Mit dem Gesetz sollen Schäden durch lokale Klimaveränderungen mit ihren zunehmenden Extremwetterereignissen wie Hitze, Dürre und Starkregen vermieden werden. Die Auswirkungen sollen insbesondere durch Kühlung, Erhaltung und Neupflanzung von Bäumen und die Anlage von zusätzlichem Stadtgrün sowie durch Regenwasserversickerung und -nutzung möglichst reduziert oder beseitigt werden. Ein wesentliches Ziel ist dabei die Pflanzung von Bäumen im Straßenräumen. Das Regenwasser soll zur Versorgung der Bäume genutzt werden. Da dieses Ziel nicht nur in Hitzevierteln sondern Berlinweit gilt, ist dies auch für den Bebauungsplan 3-89 von Bedeutung. Die Festsetzungen zum Straßenraum mit einem Mindestanteil an Grünflächen und Mindestanzahl an Bäumen nehmen diese Anforderungen auf. Die Anzahl der Bäume kann über die Festsetzung hinausgehen.

Denkmalschutzgesetz Berlin

Denkmale sind nach Maßgabe dieses Gesetzes zu schützen, zu erhalten, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen. Für das Plangebiet konnten keine eingetragenen Bau-, Boden-, Gartendenkmale oder Denkmalbereiche gemäß Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) ermittelt werden.

Berlinbezogene weitere Vorgaben

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