Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)
Begründung
1.1. Planungsgegenstand
1.1.1. Anlass und Erforderlichkeit der Planaufstellung
Das Land Berlin erlebt seit mittlerweile zwei Jahrzehnten ein stetiges Bevölkerungswachstum. Zum Ende des Jahres 2023 (31. Dezember 2023) betrug die Zahl der Einwohnenden insgesamt rund 3,87 Millionen, was einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von rund 27.000 Personen bedeutet (vgl. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg). Die aktuelle Bevölkerungsprognose für Berlin 2024 – 2040 prognostiziert für das Jahr 2040 rund 4,01 Millionen Einwohnende, was einen weiteren Zuwachs bedeutet, der sich unterschiedlich auf die Berliner Bezirke verteilt. Der Bezirk Pankow gehört dabei zu den Bezirken mit den größten prognostizierten Bevölkerungszunahmen. Es wird von einer realen Bevölkerungszunahme von 6,6 % (rund 28.080 Personen) ausgegangen. Aufgrund dieses Wachstums ist die Nachfrage nach, insbesondere bezahlbaren, Wohnraum sowie der damit einhergehenden sozialen Infrastruktur (sog. Wohnfolgeeinrichtungen, insbesondere Schulplätze) hoch, weshalb die Aktivierung vorhandener, potenzieller Wohnbauflächen unbedingt erforderlich ist.
Eine insgesamt 73 ha große Potenzialflächen im Bezirk Pankow ist die Elisabeth-Aue, eine weitestgehend landwirtschaftlich genutzte Fläche im äußersten Südosten des Ortsteils Blankenfelde. Das Gebiet gehört zu den langfristigen Wohnbaupotenzialen mit mehr als 2.000 Wohneinheiten (vgl. StEP Wohnen 2040, Kap. A II.2.3.4). Gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik soll sie als Neues Stadtquartier (im Folgenden "NSQ") entwickelt werden. Die NSQ sind neben der Nachverdichtung und Bebauung von Brachen notwendig, um den Anspruch an einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt in Berlin gerecht zu werden.
Die geplante bauliche Entwicklung der Elisabeth-Aue ist nach derzeitigem Planungsrecht jedoch nicht möglich, da sich die Flächen im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) befinden. Für die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich.
Zunächst sollen im Rahmen des Bebauungsplans 3-89 (auch Teilprojekt 1 genannt) die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung der südöstlichen Teilfläche der Elisabeth-Aue geschaffen werden (s. Abbildung 2). Das Teilprojekt 1 liegt am Rosenthaler Weg sowie der Blankenfelder Straße und befindet sich zudem in fußläufiger Entfernung zur Straßenbahnendhaltestelle der Linie 50 und erfüllt so die erschließungstechnische Voraussetzung, vorgezogen entwickelt werden zu können. Das Teilprojekt 1 ist so zugeschnitten, dass die bereits jetzt notwendigen Nutzungen realisiert werden können und zugleich die zukünftige Entwicklung des NSQ Elisabeth-Aue und die dafür erforderliche städtebauliche Qualifizierung weiterhin ermöglicht wird. Die Teilung der gesamten Elisabeth-Aue in mehrere Bauabschnitte dient dazu, die beabsichtigte Entwicklung zu beschleunigen.
Der Bebauungsplan 3-89 wird im Regelverfahren mit einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Entwicklung der Elisabeth-Aue als NSQ ist von gesamtstädtischer Bedeutung. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist daher von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung. Infolgedessen wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen das Verfahren auf der Grundlage des § 9 AGBauGB durchführen.
Abbildung 2: Übersichtskarte zur Einordnung des Plangebiets in die Gesamtentwicklung der Elisabeth-Aue