Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2.1.6. Technische Infrastruktur

Im Rahmen einer stadttechnischen Voruntersuchung im Jahr 2016 wurde für die Flächen der Elisabeth-Aue ermittelt, dass die Versorgung mit Trinkwasser gesichert ist. Schmutzwasserkanäle sind im Geltungsbereich nicht vorhanden. Der nächstliegende Schmutzwasserkanal liegt östlich des Gebiets in der Blankenfelder Straße und steht im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit für die Ableitung des Schmutzwassers zur Verfügung. Für die Ableitung von Schmutzwasser ist voraussichtlich am westlichen Rand des künftigen Stadtquartiers ein Abwasserpumpwerk notwendig.

Die Energieversorgung aus dem öffentlichen Stromnetz ist grundsätzlich gesichert. In dem betrachteten Gebiet befinden sich Mittel- und Niederspannungsanlagen der Stromnetz Berlin GmbH. Weiterhin befinden sich kundeneigene Bauübergabestationen (B33923 und B33925) im Plangebiet.

Eine Versorgung des Gebiets mit Fernwärme ist nicht vorhanden. Das Medium Gas liegt an. Ein entsprechendes Konzept zur Wärmeversorgung wird im weiteren Planungsverlauf entwickelt.

Die künftige Bewirtschaftung des Regenwassers der Straßen und Grundstücke soll dezentral im Plangebiet erfolgen. Es soll ein weitgehend abflussarmes Siedlungsgebiet entstehen. Die Möglichkeiten der dezentralen Bewirtschaftung über Verdunstung und Versickerung wurde untersucht, daraufhin wird ein Regenwasserbewirtschaftungskonzept entwickelt, welches auf eine gezielte Rückhaltung, Verdunstung und Versickerung abzielt. Ggf. kann das Regenwasser für die Bevorteilung von Feuchtgebieten genutzt werden oder es erfolgt eine gedrosselte Ableitung in vorhandene technische Bauwerke.

Zudem wird im Rahmen der Gesamtentwicklung der Elisabeth-Aue untersucht, welche weiteren Einrichtungen der technischen Infrastruktur (bspw. Umspannwerk, Abwasserpumpwerk etc.) benötigt werden.

1.2.1.7. Denkmalschutz

Im Plangebiet befinden sich keine denkmalschutzrelevanten Garten-, Boden- oder Baudenkmäler.

1.2.2. Planerische Ausgangssituation und weitere rechtliche Rahmenbedingungen

Mit Beschluss vom 27.10.2015 wurde die Elisabeth-Aue insgesamt und somit auch der Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-89 als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung nach § 9 Abs. 1 AGBauGB eingestuft. Die Planungshoheit liegt somit bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

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