Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2.2.3.1. Stadtentwicklungsplan Klima 2.0 (StEP Klima 2.0)

Der Stadtentwicklungsplan Klima 2.0 wurde vom Berliner Senat am 20. Dezember 2022 beschlossen und schreibt den StEP Klima von 2011 sowie seine fachlich vertiefende Ergänzung StEP Klima KONKRET von 2016 fort. Der StEP Klima 2.0 steht in enger Beziehung zu bereits vorhandenen Instrumenten und dient der Positionierung der Stadtentwicklung in der Klimaanpassung und dem Klimaschutz in der Perspektive, die Klimaneutralität Berlins bis zum Jahr 2045 zu erreichen.

Sieben langfristige Leitlinien beschreiben die grundlegende Zielsetzung des StEP Klima 2.0:

Intelligente (kompakt, grün, komfortabel und lebenswert) Weiterentwicklung Berlins und dadurch Senkung des CO2-Ausstoßes

Konsequente Nutzung von Neu- und Weiterbau von Wohn-, Misch- und Gewerbequartieren für Klimaschutz und -anpassung

Abkühlen der Stadt mit blau-grünen Maßnahmen

Klimagerechte Qualifizierung der Grünflächen für Tag und Nacht

Sicherung und Nutzung von Wasser als kostbare Ressource für die klimaoptimierte Stadt

Vorsorge gegen Überflutung, Reduzierung der Gewässerbelastung und attraktive und biodiverse Gestaltung der Gewässerräume

Regionale Ausgestaltung von Klimaschutz und Klimaanpassung

Hierfür beinhaltet der StEP Klima 2.0 räumliche Maßnahmen zu Klimaanpassung und Klimaschutz im gesamtstädtischen Kontext, die im Sinne des Leitbildes einer kompakten Stadt dem Anpassungsprozess einen Rahmen geben. Die Planinhalte werden durch zusätzliche Planungen, Diskurs- und Vertiefungsprozesse erweitert, die auf die Abwägung und Steuerung von Planungen und Projekten einwirken.

Im Mittelpunkt der Anpassung stehen Strategien des Umbaus und der Verbesserung und Erhaltung bestehender Strukturen. Dabei identifiziert der StEP Klima 2.0 drei Kernthemen:

Klimaanpassung und integrierte Stadtentwicklung

Hitzeangepasste Stadtentwicklung

Wassersensible Stadtentwicklung

Um räumlich differenziert zu handeln, formuliert der StEP Klima 2.0 fünf ineinandergreifende Handlungsansätze, um auf die Erfordernisse des Klimawandels zu reagieren. Die folgenden Handlungsansätze lassen sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans wie folgt anwenden:

Handlungsansatz 1 – Mit kurzen Wegen das Klima schützen:

Das Plangebiet liegt im Entwicklungsbereich der kompakten Stadt der kurzen Wege sowie in schienenbezogener Gunstlage für eine kompakte Stadtentwicklung, weshalb sich dieses für eine bauliche Entwicklung eignet. Diesem Handlungsansatz folgend, sind gemäß StEP Klima 2.0 u. a. die Maßnahmen „Mobilität smart gestalten“, „Energie effizient nutzen“ und „Vernetzen/Anbinden“ vorgesehen.

Handlungsansatz 2 – Bestand und Neubau blau-grün anpassen:

Der Handlungsansatz sieht im Plangebiet die Herstellung von klimaoptimiertem Neubau vor. Es sind blau-grüne Maßnahmen zur Kühlung am Tag relevant, insbesondere bei der Anpassung von Bestandsstrukturen in Stadträumen mit hoher bis höchster Hitzebelastung. Zudem ist im Bereich des Neu- und Weiterbaus eine Klimaoptimierung durch geeignete Maßnahmen auf nachgelagerter Planungsebene zu berücksichtigen.

Handlungsansatz 3 – Grün- und Freiräume für mehr Kühlung klimaoptimieren:

Nördlich des Geltungsbereichs ist die Stärkung der Regionalparks für Naherholung und Klimaanpassung vorgesehen. Das gesamte Gebiet der Elisabeth-Aue ist eingebettet in Grün- und Freiräume und bietet bioklimatische Aufwertungspotenziale zur Klimaoptimierung am Tag und in der Nacht, die zur Entlastung beitragen können.

1.2.2.3.2. Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Berlin 2030 (StEP MoVe)

Am 2. März 2021 hat der Berliner Senat den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 (StEP MoVe) verabschiedet. Der StEP MoVe definiert, beschreibt und konkretisiert als verkehrsträger- und themenübergreifendes Planwerk die strategischen Leitlinien und den künftigen Handlungsbedarf der Verkehrspolitik im Land Berlin. Er dient als Rahmen für weitere verkehrsbezogene Planwerke (z. B. zu Nahverkehr, Rad- und Fußverkehr oder Wirtschaftsverkehr), die damit auf einheitlichen Annahmen und Zielstellungen aufbauen.

Der StEP MoVe steht vor dem Hintergrund einer klimafreundlichen und umweltschonenden Mobilität und weist gesamtstädtische Ziele, Handlungserfordernisse und Maßnahmen für einen Planungshorizont bis 2030 aus. Eines der vorrangigen Ziele ist es, den Anteil des Umweltverbunds am Gesamtverkehr von heute 74 % auf 82 % (30 % Fußverkehr, 29 % ÖPNV, 23 % Radverkehr) im Jahr 2030 zu erhöhen.

Unter dem Leitgedanken einer nachhaltigen Verkehrspolitik soll Berlin im Sinne der Mobilitätswende zu einer mobilen und lebenswerten Stadt mit menschenfreundlichen, umweltverträglichen, klimaschonenden und sozial gerecht ausgestalteten Verkehrsangeboten entwickelt werden.

Es werden konkrete Maßnahmen für die Erschließung von Neubaugebieten formuliert. Diese beinhalten die Erreichbarkeit und Erschließung des Quartiers durch den Umweltverbund, den Ausbau der Radinfrastruktur inklusive Abstellanlagen, den Ausbau von Mobilitätsstationen zur Verknüpfung von ÖPNV mit Fuß- und Radverkehr sowie Sharing-Angeboten. Die genannten Maßnahmen werden in der weiteren Ausgestaltung der Planung sowie im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes Berücksichtigung finden, welches für das gesamte NSQ der Elisabeth-Aue erarbeitet wird.

1.2.2.3.3. Stadtentwicklungsplan Wirtschaft 2040 (StEP Wirtschaft 2040)

Der Senat von Berlin hat am 3. September 2024 den StEP Wirtschaft 2040 beschlossen, welcher den bisherigen StEP Wirtschaft 2030 ersetzt und diesen fortschreibt. Ziel des StEP Wirtschaft 2040 ist insbesondere die Sicherung von Flächen für produzierende Wirtschaftsunternehmen. Dabei bildet der StEP Wirtschaft 2040 den Rahmen, um potenzielle Standorte systematisch zu betrachten und langfristig zu sichern sowie neue Flächenpotenziale zu aktivieren.

Der StEP Wirtschaft 2040 formuliert für die Gesamtentwicklung der Elisabeth-Aue die Zielsetzung, dass diese als lebenswertes Wohnquartier die Stadt maßvoll ergänzen soll. In der Karte „Räumliches Leitbild“, in der die raumbezogenen Ziele des StEP Wirtschaft 2040 dargestellt werden, wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-89, wie auch das gesamte Entwicklungsgebiet der Elisabeth-Aue, als prioritäre Fläche der klimaschützenden Stadtentwicklung eingestuft. Sie dient somit dazu, die Ziele Berlins zur Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, indem die bauliche Entwicklung auf diesen Flächen in Bezug auf Stadtstruktur, Lage und ÖPNV-Anbindung unter den Maßgaben einer klimaschützenden Stadtentwicklung betrachtet wird. Kurze Wege und eine ausgewogene und kompakte Flächennutzung sind bei der Planung auf den Flächen zu berücksichtigen. Der StEP Wirtschaft 2040 setzt dabei auf die Handlungsansätze des StEP Klima 2.0 auf.

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