1.2.2.3.1. Stadtentwicklungsplan Klima 2.0 (StEP Klima 2.0)
Der Stadtentwicklungsplan Klima 2.0 wurde vom Berliner Senat am 20. Dezember 2022 beschlossen und schreibt den StEP Klima von 2011 sowie seine fachlich vertiefende Ergänzung StEP Klima KONKRET von 2016 fort. Der StEP Klima 2.0 steht in enger Beziehung zu bereits vorhandenen Instrumenten und dient der Positionierung der Stadtentwicklung in der Klimaanpassung und dem Klimaschutz in der Perspektive, die Klimaneutralität Berlins bis zum Jahr 2045 zu erreichen.
Sieben langfristige Leitlinien beschreiben die grundlegende Zielsetzung des StEP Klima 2.0:
Intelligente (kompakt, grün, komfortabel und lebenswert) Weiterentwicklung Berlins und dadurch Senkung des CO2-Ausstoßes
Konsequente Nutzung von Neu- und Weiterbau von Wohn-, Misch- und Gewerbequartieren für Klimaschutz und -anpassung
Abkühlen der Stadt mit blau-grünen Maßnahmen
Klimagerechte Qualifizierung der Grünflächen für Tag und Nacht
Sicherung und Nutzung von Wasser als kostbare Ressource für die klimaoptimierte Stadt
Vorsorge gegen Überflutung, Reduzierung der Gewässerbelastung und attraktive und biodiverse Gestaltung der Gewässerräume
Regionale Ausgestaltung von Klimaschutz und Klimaanpassung
Hierfür beinhaltet der StEP Klima 2.0 räumliche Maßnahmen zu Klimaanpassung und Klimaschutz im gesamtstädtischen Kontext, die im Sinne des Leitbildes einer kompakten Stadt dem Anpassungsprozess einen Rahmen geben. Die Planinhalte werden durch zusätzliche Planungen, Diskurs- und Vertiefungsprozesse erweitert, die auf die Abwägung und Steuerung von Planungen und Projekten einwirken.
Im Mittelpunkt der Anpassung stehen Strategien des Umbaus und der Verbesserung und Erhaltung bestehender Strukturen. Dabei identifiziert der StEP Klima 2.0 drei Kernthemen:
Klimaanpassung und integrierte Stadtentwicklung
Hitzeangepasste Stadtentwicklung
Wassersensible Stadtentwicklung
Um räumlich differenziert zu handeln, formuliert der StEP Klima 2.0 fünf ineinandergreifende Handlungsansätze, um auf die Erfordernisse des Klimawandels zu reagieren. Die folgenden Handlungsansätze lassen sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans wie folgt anwenden:
Handlungsansatz 1 – Mit kurzen Wegen das Klima schützen:
Das Plangebiet liegt im Entwicklungsbereich der kompakten Stadt der kurzen Wege sowie in schienenbezogener Gunstlage für eine kompakte Stadtentwicklung, weshalb sich dieses für eine bauliche Entwicklung eignet. Diesem Handlungsansatz folgend, sind gemäß StEP Klima 2.0 u. a. die Maßnahmen „Mobilität smart gestalten“, „Energie effizient nutzen“ und „Vernetzen/Anbinden“ vorgesehen.
Handlungsansatz 2 – Bestand und Neubau blau-grün anpassen:
Der Handlungsansatz sieht im Plangebiet die Herstellung von klimaoptimiertem Neubau vor. Es sind blau-grüne Maßnahmen zur Kühlung am Tag relevant, insbesondere bei der Anpassung von Bestandsstrukturen in Stadträumen mit hoher bis höchster Hitzebelastung. Zudem ist im Bereich des Neu- und Weiterbaus eine Klimaoptimierung durch geeignete Maßnahmen auf nachgelagerter Planungsebene zu berücksichtigen.
Handlungsansatz 3 – Grün- und Freiräume für mehr Kühlung klimaoptimieren:
Nördlich des Geltungsbereichs ist die Stärkung der Regionalparks für Naherholung und Klimaanpassung vorgesehen. Das gesamte Gebiet der Elisabeth-Aue ist eingebettet in Grün- und Freiräume und bietet bioklimatische Aufwertungspotenziale zur Klimaoptimierung am Tag und in der Nacht, die zur Entlastung beitragen können.