1.2.2.3.4. Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 (StEP Wohnen 2040)
Der Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 (StEP Wohnen 2040) wurde vom Senat von Berlin am 3. September 2024 beschlossen und ersetzt damit den StEP Wohnen 2030. Aufgrund der anhaltend starken Zunahme der Bevölkerung Berlins und der im StEP 2030 nur knapp ausreichenden Flächenpotenziale für den zusätzlich benötigten Wohnraum besteht die primäre Aufgabe des StEP Wohnen 2040 darin, ein ausreichendes Flächenangebot für den Wohnungsbedarf nachzuweisen. Dabei muss diese Fortschreibung neben den Herausforderungen, die das Bevölkerungswachstum und die steigenden Miet- und Kaufpreise mit sich bringen vor allem den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in den Blick nehmen.
Im StEP Wohnen 2040 wird das Plangebiet als Teil des NSQ Elisabeth-Aue dargestellt. Auf gesamtstädtischer Ebene wird das Plangebiet in die Kategorie „Lebenswerte Wohnquartiere weiterbauen“ eingeordnet, für welches außerdem die Weiterführung des schienengebundenen Verkehrs in das Plangebiet der Elisabeth-Aue vorgesehen wird. Die Entwicklung auf der Elisabeth-Aue gehört zu den langfristigen Wohnbaupotenzialen mit mehr als 2.000 WE. Der zeitliche Rahmen für den Baubeginn dieses NSQ ist mit „bis 2026“ angegeben. Darüber hinaus soll die Entwicklung der Elisabeth-Aue mit dem Fokus auf gemeinwohlorientierten Wohnungsbau einhergehen. Perspektivisch wird das NSQ für rund 10.000 Einwohnende geplant und kann damit einen wesentlichen Beitrag zur Deckung des ermittelten Bedarfs an Wohnungen leisten. Die gegenständliche Planung im Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-89 stellt den Auftakt für die Gesamtentwicklung des gesamten NSQ dar.