Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)
Begründung
1.2.2.5.1. BerlinStrategie 3.0
Die BerlinStrategie | Stadtentwicklungskonzept Berlin 2030 wurde erstmalig am 11. November 2014 durch den Berliner Senat beschlossen. Im Jahr 2016 folgte die Fortschreibung zur BerlinStrategie 2.0, die wiederum im Jahr 2018 aktualisiert wurde, um auf die Prognose eines schnelleren Bevölkerungswachstums in Berlin reagieren zu können. Am 13. April 2021 wurde die BerlinStrategie 3.0 als „ressortübergreifendes Leitbild“ für Berlin vom Senat beschlossen, welches aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse in die zuvor erarbeiteten Strategien einbettet. Ziel des Konzeptes ist es, in Form eines integrierten Gesamtkonzeptes einen Rahmen für die gesamtstädtische Entwicklung Berlins mithilfe von richtungsweisenden Strategien, Zielen und Handlungsfeldern zu schaffen. Neben einer Analyse der Stärken Berlins und der Ausarbeitung von acht Einzelstrategien definiert die BerlinStrategie 3.0 im Stadtgebiet neun Schwerpunkträume der Stadtentwicklung, um die Zukunftschancen für verschiedene Bereiche der Stadt abzubilden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich nicht direkt in einem Schwerpunktgebiet, grenzt aber unmittelbar an die räumliche Priorität des Gebiets „Pankow-Blankenburg-Karow“ an. Jedoch lässt sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans in die dritte Strategie „Bildung und Qualifizierung sichern gute Arbeit“ einordnen. Ziel dieser Strategie ist es u. a. eine qualitativ hochwertige Bildungsinfrastruktur herzustellen, das Bildungsniveau zu erhöhen, die Bildung für Nachhaltigkeit zu verbessern und Kitas und Schulen als zentrale Anker der Bildungslandschaft und der Integration/ Inklusion weiterzuentwickeln. An diese Ziele kann der geplante Schulstandort anknüpfen und zur Erreichung dessen beitragen.
1.2.2.5.2. Luftreinhalteplan, 3. Fortschreibung
Die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde am 3. September 2025 vom Berliner Senat verabschiedet. Mit dem neuen Luftreinhalteplan reagiert Berlin auf eine erfreuliche Entwicklung: Seit 2020 können in Berlin alle aktuellen Luftqualitätsgrenzwerte eingehalten und überwiegend sogar deutlich unterschritten werden. Hierzu haben die zahlreichen Maßnahmen der bisherigen Luftreinhaltepläne beigetragen, zu denen u. a. die Einführung der Umweltzone und Tempo 30 zählen. Die nun erreichte Einhaltung der Grenzwerte führte zu einer Prüfung, ob die verkehrsbeschränkenden Maßnahmen weiterhin erforderlich sind. Demnach bleibt die Umweltzone bestehen, während Tempo 30 nur noch an sieben von vormals 40 Hauptverkehrsstraßen aus Gründen des Luftschutzes erhalten bleibt.
Die das Plangebiet unmittelbar einfassenden Straßen gehören nicht zu den besonders hoch belasteten Straßen Berlins, sodass im Luftreinhalteplan keine speziellen lokalen Maßnahmen zur Verringerung des Schadstoffausstoßes vorgesehen werden.