Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2.2.5.3. Lärmaktionsplan 2024-2029

Der Lärmaktionsplan 2024-2029 wurde am 2. September 2025 vom Berliner Senat beschlossen. Er verfolgt das Ziel, die Lärmbelastung für die Berliner Bevölkerung im Sinne des Gesundheitsschutzes spürbar zu reduzieren und die Lebensqualität in der Stadt zu verbessern. Dem aktuellen Plan liegen die Lärmaktionspläne von 2008, 2013-2018 sowie 2019-2023 zugrunde, deren bewährte Maßnahmenkataloge weiterhin Anwendung finden.

Der Verkehr wird als größter Lärmverursacher in Berlin identifiziert. Anhand unterschiedlicher Handlungsfelder und Maßnahmen soll der Aktionsplan auf gesamtstädtischer Ebene umgesetzt werden. Bewährte Strategien wie bspw. Fahrbahnerneuerungen, stadtverträgliche Geschwindigkeitsniveaus, Maßnahmen bei Straßenbahnen und oberirdischen U-Bahnen sowie passiven Schallschutz haben sich bewährt und sollen fortgeführt werden. Besonders die Umsetzung des „Tempo-30-Konzept nachts“ führt zu erheblichen Lärmentlastungen für die Anwohnenden. Wichtige Elemente, wie die Festlegung von ruhigen Gebieten und städtischen Ruhe- und Erholungsräumen sowie die Reduzierung von lärmintensivem Verhalten im Straßenverkehr wurden in der Fortschreibung des Aktionsplans weiterentwickelt.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans 3-89 wurde eine entsprechende lärmtechnische Untersuchung erarbeitet, die Aussagen zu den Auswirkungen der Planung sowie zu der Lärmsituation innerhalb des Plangebiets trifft und entsprechende Maßnahmen und Festsetzungen empfiehlt, um möglichen Lärmkonflikten mit der Umgebung zu begegnen. Dabei wird auch berücksichtigt, dass die Errichtung eines autoarmen Quartiers eine städtebauliche Zielsetzung des Bebauungsplans 3-89 und der angestrebten Gesamtentwicklung ist.

1.2.2.5.4. Strategie zur integrierten Infrastrukturplanung

Im Rahmen eines gemeinsamen Arbeitsprozesses, der für die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur zuständigen Senatsverwaltungen und der Bezirke, wurde die „Strategie zur integrierten Infrastrukturplanung“ (SIIP) erarbeitet und am 6. Juli 2021 vom Berliner Senat beschlossen. Mit dieser Strategie sollen die komplexen, ämterübergreifenden stadtplanerischen Prozesse der integrierten räumlichen (Flächen-)Planung für die soziale und grüne Infrastruktur koordiniert und optimiert werden. Die Bereitstellung und die Nutzung der knappen Flächen für neue Einrichtungen der Daseinsvorsorge sollen insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen an eine wachsende Stadt besser koordiniert werden. Die SIIP enthält Grundsätze für Bezirks- und Senatsverwaltungen und umfasst verschiedene ineinandergreifende Handlungsfelder, für die gemeinsamen Grundlagen und Vorgehensweisen festgelegt werden.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-89 äußert sich das bezirklich beschlossene „Soziale Infrastruktur-Konzept 2023/2024“ als SIKo-Fortschreibung des Bezirks Pankow. Dies wird in Kapitel II.2.6.2. näher erläutert.

1.2.2.5.5. Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (2030)

Am 20.12.2022 wurde die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK) für die Umsetzungsphase 2022 bis 2026 vom Berliner Senat beschlossen. Das BEK dient als zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele: Berlin hat sich das Ziel gesetzt, bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO2 Emissionen um 70% zu reduzieren. Mit der Fortschreibung des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wurden erstmals Sektorziele zur Emissionsminderungen für die Handlungsfelder Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft festgelegt.

Im Klimaschutzbereich kommt im Handlungsfeld Energie der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Es gilt, alle verfügbaren Potentiale an erneuerbaren Energien in den Bereichen Solar, Wind, Abwärme, Geothermie und Bioenergie bestmöglich zu erschließen und entsprechende Infrastrukturen für Speicherlösungen aufzubauen. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Wichtige Maßnahmen sind hier die Entwicklung einer räumlichen Wärmeplanung sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Landesförderprogrammen für Gebäudeeigentümer*innen. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein.

Das NSQ Elisabeth-Aue ist in dem Zusammenhang ein vorbildgebendes Projekt, welches vor dem Hintergrund der Stärkung des Umweltverbundes das Ziel eines möglichst autoarmen Quartiers verfolgt und damit der Maßnahmen G-4a des BEK Rechnung trägt (vgl. Kapitel V.5.1).

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: