1.2.2.5.3. Lärmaktionsplan 2024-2029
Der Lärmaktionsplan 2024-2029 wurde am 2. September 2025 vom Berliner Senat beschlossen. Er verfolgt das Ziel, die Lärmbelastung für die Berliner Bevölkerung im Sinne des Gesundheitsschutzes spürbar zu reduzieren und die Lebensqualität in der Stadt zu verbessern. Dem aktuellen Plan liegen die Lärmaktionspläne von 2008, 2013-2018 sowie 2019-2023 zugrunde, deren bewährte Maßnahmenkataloge weiterhin Anwendung finden.
Der Verkehr wird als größter Lärmverursacher in Berlin identifiziert. Anhand unterschiedlicher Handlungsfelder und Maßnahmen soll der Aktionsplan auf gesamtstädtischer Ebene umgesetzt werden. Bewährte Strategien wie bspw. Fahrbahnerneuerungen, stadtverträgliche Geschwindigkeitsniveaus, Maßnahmen bei Straßenbahnen und oberirdischen U-Bahnen sowie passiven Schallschutz haben sich bewährt und sollen fortgeführt werden. Besonders die Umsetzung des „Tempo-30-Konzept nachts“ führt zu erheblichen Lärmentlastungen für die Anwohnenden. Wichtige Elemente, wie die Festlegung von ruhigen Gebieten und städtischen Ruhe- und Erholungsräumen sowie die Reduzierung von lärmintensivem Verhalten im Straßenverkehr wurden in der Fortschreibung des Aktionsplans weiterentwickelt.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans 3-89 wurde eine entsprechende lärmtechnische Untersuchung erarbeitet, die Aussagen zu den Auswirkungen der Planung sowie zu der Lärmsituation innerhalb des Plangebiets trifft und entsprechende Maßnahmen und Festsetzungen empfiehlt, um möglichen Lärmkonflikten mit der Umgebung zu begegnen. Dabei wird auch berücksichtigt, dass die Errichtung eines autoarmen Quartiers eine städtebauliche Zielsetzung des Bebauungsplans 3-89 und der angestrebten Gesamtentwicklung ist.