Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2.2.6.3. Bezirkliche Schulentwicklungsplanung

Der 2021 aufgestellte bezirkliche Schulentwicklungsplan (SEP) des Bezirks Pankow hat die Aufgabe, die quantitative Versorgung des bezirklichen Schulnetzes zu sichern. Neben der Bestandsanalyse wird hierbei die Schülerzahlentwicklung für die kommenden Schuljahre unter Berücksichtigung der dynamischen Bevölkerungsentwicklung prognostiziert. Der SEP bietet die planerische Grundlage für die notwendige Erweiterung des Schulnetzes und damit zugleich Bezugsgröße für die Haushaltsplanung und Fördermittelbeantragung des Bezirks, da auch in den kommenden Jahren eine deutliche Schwerpunktsetzung zugunsten der schulischen Infrastruktur zu erwarten ist.

Für das Plangebiet wird der Neubau einer ISS am Rosenthaler Weg als geplanter Schulstandort vorgesehen. Durch die Planungen im Rahmen des Bebauungsplan 3-89 und entsprechend das Teilprojekt 1 der Elisabeth-Aue wird den genannten Bedarfen entsprochen und es kann bestehenden sowie durch die geplante Wohnbebauung entstehenden Defiziten entgegengewirkt werden.

1.2.2.6.4. Integrierte kommunale Sportentwicklungsplanung

Der Bezirk Pankow hat im April 2021 die Integrierte kommunale Sportentwicklungsplanung (ISEP) veröffentlicht. Ziel ist es, auf dieser Grundlage standortbezogene Analysen und Maßnahmen zu entwickeln, die sowohl Vereins- und Schulbedarfe als auch den Wandel des Sport- und Bewegungsverhaltens der Bevölkerung berücksichtigen.

Die ISEP dient dem Bezirk Pankow als eine Orientierung für den Ausbau der notwendigen Infrastruktur und geeigneter sportlicher Angebote. Im Zuge der Studie hat sich gezeigt, dass die Bewohnendenschaft des Bezirks ein ausgeprägtes Sport- und Bewegungsverhalten aufweist, wodurch die Bedeutung der wohnortnahen Sportangebote wächst. Hierbei besteht ein deutliches Entwicklungspotenzial bei den normierten Anlagen wie Sporthallen und Sportplätzen. Die Studie zeigt zudem, dass es innerhalb des Bezirks erhebliche Unterschiede in der Aktivität der Bevölkerung gibt.

Gemäß der Befragung von Sportvereinen fehle es u. a. an kleineren Sport- und Bewegungsräumen und die Pankower Vereine wünschen sich, dass Sportaußenanlagen multifunktional geöffnet werden, sodass diese bestenfalls von Anwohnenden genutzt werden können. Darüber hinaus wird deutlich, dass eine hinreichende Versorgung mit gedeckten und ungedeckten Sportanlagen im Prognoseraum 2 (Nördliches Pankow) nicht gegeben ist. So verzeichnet der dem Plangebiet zugeordnete Prognoseraum mit einem Versorgungsgrad von 66,5 % bei gedeckten Sportanlagen sowie von 91 % für ungedeckte Sportanlagen ein klares Defizit.

Die Schaffung von zusätzlichen Sport- und Bewegungsflächen ist daher unbedingt erforderlich und kann durch eine planerische Bestimmung im Bebauungsplan 3-89, die Sportflächen auf dem Schulgrundstück auch außerschulisch für Vereinssport etc. zur Verfügung zu stellen, gewährleistet werden.

1.2.2.6.5. Zentren- und Einzelhandelskonzept

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) für den Bezirk Pankow ist ein übergeordnetes Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB, das am 1. Juni 2016 durch die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen wurde.

Das EHZK 2016 für den Bezirk Pankow aktualisiert das bezirkliche Zentrenkonzept 2005. Es soll u. a. strategische für die künftige Bezirksentwicklungspolitik rahmengebende Entwicklungsperspektiven auf gesamtbezirklicher Ebene enthalten und dem Bezirk als Abwägungsdirektive bei der Einzelhandelssteuerung dienen. Zudem soll das EHZK als Steuerungsinstrument einer integrierten stadtteilorientierten städtebaulichen Entwicklung dienen und Planungs- sowie Investitionssicherheit für den Einzelhandel, Investoren und Investorinnen sowie die Grundstückeigentümer und -eigentümerinnen schaffen.

Zum Schutz der nächstgelegenen zentralen Versorgungsbereiche im Bezirk (Ortsteilzentrum Französisch Buchholz und Hauptzentrum Pankow, siehe auch Kapitel II.2.3.5 StEP Zentren 2030) ist eine Gefährdung durch die vorliegende Planung auszuschließen. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 3-89 bzw. im Teilprojekt 1 sind weder Einzelhandelseinrichtungen, die das EHZK konterkarieren, noch ein neues Nahversorgungszentrum geplant.

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