Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)
Begründung
1.2.2.6.1. Wohnungsbaukonzept für den Bezirk Pankow
Das vom Bezirk Pankow aus dem Jahr 2016 veröffentlichte, jedoch nicht beschlossene Wohnbaukonzept (WBK) für den Bezirk Pankow ermittelt und bewertet, aufbauend auf dem damals gültigen gesamtstädtischen StEP Wohnen 2025, die bezirklichen Wohnbauflächenpotenziale und daraus abgeleitet die strategische Ausrichtung für den künftigen Wohnungsneubau im Bezirk Pankow. Das Konzept wurde im Zusammenhang mit den bezirklichen Fachkonzepten „Zentrenkonzept“ und „Entwicklungskonzept für die soziale und grüne Infrastruktur“ erstellt und verknüpft.
Im Ergebnis sind insbesondere Wohnungen mit günstigen Mieten erforderlich. Das entwickelbare Wohnungsneubaupotenzial beträgt dabei bis 2030 rund 39.500 WE, darunter u. a. der Standort Elisabeth-Aue mit ca. 5.000 WE. Bei einem erwarteten Bevölkerungszuwachs von rund 61.100 Einwohnenden kann der Mehrbedarf durch die Wohnungsneubaupotenziale gedeckt werden.
Die Qualifizierung der Potenzialflächen erfolgte in zwei Schritten:
- Bewertung der Potenzialflächen anhand definierter Kriterien und anschließende Gewichtung mittels Bewertungsmatrix
- Abschätzung der Realisierungswahrscheinlichkeit und zeitliche Priorisierung
Die Flächenpotenziale wurden entlang der Kategorien
Erschließung und Erreichbarkeit
Bebaubarkeit und Verfügbarkeit
Wohnumfeld und Versorgungsgrad
Planrecht
bewertet, um eine Vergleichbarkeit zu schaffen.
Das WBK empfiehlt, bezüglich der großen Potenzialgebiete, die Entwicklung vorrangig auf landeseigenen Flächen zu betreiben. Dieser Empfehlung wird durch die Planung des Teilprojektes 1 auf der Fläche der Elisabeth-Aue Rechnung getragen.
Die Fläche der Elisabeth-Aue und damit das Teilprojekt 1 (Bebauungsplan 3-89) wird im WBK als Standort für den Wohnungsneubau und künftige Entwicklungsschwerpunkte, sowie prioritärer Wohnungsbaustandort genannt und im WBK wird vermerkt, dass sich diese Fläche bereits in der Entwicklung befindet. Entsprechend des WBK Pankow wird mit der Planung des Teilprojektes 1 auf der Fläche der Elisabeth-Aue ein Teil eines der großen und für den Bezirk notwendigen Neubauverfahren umgesetzt.
1.2.2.6.2. Soziale Infrastruktur-Konzept 2023/2024
Das am 17.09.2025 von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossene Soziale Infrastruktur-Konzept 2023/2024 (SIKo) dient dazu, die im Bezirk jeweils sektorale Betrachtung sozialer und grüner Infrastruktur gemeinsam zu bemessen und räumlich zu entwickeln. Hintergrund für die Erarbeitung des Konzeptes sind das rasante Bevölkerungswachstum im Bezirk und die damit verbundenen Anforderungen an die stadträumliche Entwicklung. Anlass für die Planaufgabe bildet die Strategie des Landes Berlin, den Wohnungsneubau in allen Bezirken zu forcieren und dadurch den Bestand zu erweitern, um den aktuell angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten, die Mieten zu dämpfen und der erwarteten Bevölkerungsentwicklung Rechnung zu tragen. Dabei ist die Versorgung mit Einrichtungen und Angeboten im Bereich der sozialen und grünen Infrastruktur sowie deren standardgemäße Anpassung an aktuelle Anforderungen sicherzustellen.
Für die Ermittlung von demographischen und sozialen Veränderungen wurden 2006 in Berlin als territorial-strukturelle Basis die „Lebensweltlich orientierten Räume“ (LOR) als Grundlage eingeführt. Demnach stellt der Bezirk Pankow innerhalb dieser Raumstruktur die Nr. 03 dar. Das Plangebiet des Bebauungsplans 3-89 befindet sich im Prognoseraum 0320 (Nördliches Pankow) bzw. in der Bezirksregion 032002 (Blankenfelde / Niederschönhausen) und in der Schulplanungsregion 09 (Franz. Buchholz / Blankenburg). Das Gebiet wird als Fläche mit Wohnbaupotenzial ausgewiesen.
Das aktuelle SIKo stellt einen hohen Mangel an Jugendfreizeitflächen, Spielplätzen und kulturellen Angeboten (Bibliotheken, Musik- und Volkshochschulen) in der Bezirksregion fest. Zudem wird ein dringender Handlungsbedarf bei Einrichtungen der Stadtteilarbeit, Seniorenfreizeitstätten und Familienzentren aufgezeigt. Ebenso fehlt es an gedeckten und ungedeckten Kernsportanlagen sowie Schulplätzen (insbesondere im Bereich von Gymnasien).
Im SIKo wird das Plangebiet des Bebauungsplans 3-89 als eine Potenzialfläche für soziale Infrastruktur mit hoher Priorität dargestellt. Durch die mit dem Bebauungsplan verbundene Planung einer ISS mit Sporthalle und Sportplatz, die auch für außerschulische Sport- und Spielangebote geöffnet sein sollen, wird die Fläche entsprechend ihrer Bedeutung entwickelt. Das quantitative Defizit an Sport- und Spielflächen lässt sich jedoch allein durch die Planungen im Plangebiet nicht ausgleichen, weshalb zukünftige Entwicklungen in der Bezirksregion derartige Flächenbedarfe berücksichtigen müssen.