1.2.2.9. Angrenzende festgesetzte und im Verfahren befindliche Bebauungspläne
Westlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 3-89 befand sich der Bebauungsplan XIX-56, der als Planungsziel die Schaffung von Wohnungsbau vorsah. Die Aufstellung dieses Bebauungsplans wurde durch den Bezirk Pankow am 31. März 1998 beschlossen und der zuletzt durchgeführte Verfahrensschritt war die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum von 18.05.1998 – 05.06.1998.
Südlich des Geltungsbereichs befand sich der Bebauungsplan XIX-56a, der die Überplanung der Straßenverkehrsflächen des Rosenthaler Wegs zum Planungsziel hat. Der Aufstellungsbeschluss wurde durch den Bezirk Pankow am 21. Oktober 1998 beschlossen und der zuletzt durchgeführte Verfahrensschritt war die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum von 07.04.1999 – 07.05.1999.
Der Bebauungsplan XIX-56b wurde von der Aufstellung der Bebauungsplan 3-89 mit Beschluss vom 06. Dezember 2025 durch den Bezirk Pankow eingestellt Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt für Berlin Nr. 63 vom 23. Dezember 2005
Mit Beschluss vom 12. Mai 2025 wurden die Bebauungsplanverfahren XIX-56 und XIX-56a für die Elisabeth-Aue aufgehoben; die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt für Berlin Nr. 23 vom 30. Mai 2025. Im Osten, in der Ortslage Französisch Buchholz gelegen, befinden sich die festgesetzten, zum Teil unmittelbar angrenzenden Bebauungspläne XIX-40g und XIX 40h (beide festgesetzt am 15.08.1995, GVBl. Nr. 49, S. 561) sowie XIX-40e und XIX-40f (beide festgesetzt am 15.08.1995, GVBl. Nr. 49, S. 560), die die Schaffung von Wohnungsbau und die dafür notwendigen Straßenverkehrsflächen bzw. öffentlichen Grünflächen planungsrechtlich ermöglichten. Südlich davon befindet sich der festgesetzte Bebauungsplan XIX-C-1a (festgesetzt am 15.08.1995, GVBl. Nr. 49, S. 562), der die Straßenverkehrsflächen für den Rosenthaler Weg östlich der Wendeschleife der Straßenbahnlinie 50 planungsrechtlich sichert. Weitere Wohnbauflächen und die erforderlichen Infrastrukturflächen wurden mit dem festgesetzten Bebauungsplan XIX-40a (festgesetzt am 15.08.1995, GVBl. Nr. 49, S. 558), südlich des Rosenthaler Wegs, planungsrechtlich gesichert.