Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.1. Verkehrstechnische Untersuchung

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine "verkehrstechnische Untersuchung" (Stand: Februar 2026) erarbeitet. Diese stellt die Untersuchung der äußeren und inneren Erschließung des Plangebiets sowie die Auswirkungen der planinduzierten Mehrverkehre auf das umliegende Verkehrsnetz dar. Anhand der Ergebnisse werden die für die Erschließung des Plangebiets relevanten Knotenpunkte sowie umliegende Knotenpunkte in der Umgebung hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit überprüft. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die geplanten Nutzungen verkehrlich verträglich umgesetzt werden können.

1.4.2. Schalltechnische Untersuchung

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine "schalltechnische Untersuchung" (Stand: März 2026) erarbeitet, in der die zu erwartenden Geräuschimmissionen sowohl innerhalb des Plangebiets als auch auf sein Umfeld prognostiziert und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften sowie sonstigen planungsrelevanten Vorgaben beurteilt werden. Aufgrund der geplanten Nutzungen wurden Verkehrs-, Sportanlagen- und Anlagenlärm untersucht. Basierend auf den Ergebnissen wurden Empfehlungen für Schallschutzmaßnahmen formuliert.

1.4.3. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, faunistische und Biotoptypen- sowie Baumkartierung

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden faunistische, Biotoptypen- und Baumkartierungen durchgeführt sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag ausgearbeitet:

Im Zuge der "Baumkartierung" (Stand: Juli 2025) wurde der nach BaumSchVO geschützte Baumbestand innerhalb des Plangebiets sowie der angrenzenden Flächen der Elisabeth-Aue kartiert.

In Zuge der "Biotoptypenkartierungen" (Stand: November 2024) wurden die erfassten Biotope bewertet und auf einen möglichen Schutzstatus hin überprüft. Die Biotope/Biotoptypen wurden über charakteristische Pflanzenarten gekennzeichnet und es wird auf wertgebende Arten und besondere Störungsanzeiger ggf. hingewiesen.

Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren wurden mehrere faunistischen Kartierungen vorgenommen, die in einem "Artenschutzgutachten" (Stand: Dezember 2024) und einem "faunistischen Gutachten" (Stand: Januar 2026) dokumentiert wurden. Die faunistischen Kartierungen umfassen den Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie einen artenbezogenen Wirkraum und sind u.a. Grundlage für den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag.

Der "artenschutzrechtliche Fachbeitrag" (Stand Januar 2026) überprüft das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Tier- und Pflanzenarten (gemäß Anhang IV-Arten der FFH-RL und europäische Vogelarten der VS-RL) sowie deren Betroffenheit bzw. die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände aufgrund der dem Bebauungsplan zugrundeliegenden Planung. Weiterhin werden die sonstigen besonders geschützten Arten und sonstigen streng geschützten Arten nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG in die Betrachtung mit einbezogen. Darauf basierend werden die daraus ergebenden Konfliktpotenziale mit dem Artenschutz dargestellt und Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen) aufgeführt. Eine Grundlage für den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag stellen die durchgeführten Kartierungen der Biotoptypen 2024 sowie Fauna 2024 und 2026 dar. Die Daten aus der landschaftsökologischen Untersuchung (Stand: 2016) wurden hierbei auch mit einbezogen.

Die Methodik der Erfassungen wurden mit der Unteren und der Oberen Naturschutzbehörde im Rahmen des Scopings während der Kick-Off-Veranstaltung am 10.10.2024 sowie in weiteren Beratungen abgestimmt.