1.3.1. Vorlauf/Planungsgeschichte
Die Absicht, die Flächen der Elisabeth-Aue gemäß den Bedarfen einer wachsenden Stadt zu einem Wohnquartier zu entwickeln, reichen bis in die 1990er Jahre zurück. Bereits im Rahmen der Eigentumsstrategie Berlin 2000 (Senatsbeschluss Nr. 976/97 vom 26.08.1997) hat der Senat von Berlin sich das Ziel gesetzt, innerhalb Berlins geeignete Flächen für den Eigenheimbau zur Verfügung zu stellen. Eine dieser Flächen ist das Gebiet der ehemaligen Rieselfelder zwischen Blankenfelde, Buchholz und Rosenthal, die sogenannte Elisabeth-Aue. 1997 wurde ein Städtebau- und Architekturwettbewerb durchgeführt, der die Grundlage für die zukünftige Bebauung in dem Gebiet bilden sollte.
Das Bebauungsplanverfahren XIX-56 „Elisabeth-Aue“ wurde mit Bezirksamtsbeschluss vom 31.03.1998 (BA-Vorlage Nr. III-535/98) eingeleitet. Gegenstand der Planung war damals eine aufgelockerte Bebauung in allgemeinen Wohngebieten. Soziale Wohnfolgeeinrichtungen wie eine Kindertagesstätte und ein Jugendfreizeitheim sollten das Quartier ebenso wie großzügige Grün- und Waldflächen ergänzen. Im Bereich des Rosenthaler Weges sollte ein kleinteiliger Zentrenbereich mit Stadtplatz, umgeben von Mischgebieten, festgesetzt werden.
Mit Bezirksamtsbeschluss vom 20.10.1998 wurde der Bebauungsplan XIX-56 in die folgenden drei Pläne geteilt.
Der Bebauungsplan XIX-56a „Elisabeth-Aue, Rosenthaler Weg“ umfasste die Straßenverkehrsfläche des Rosenthaler Wegs, einschließlich der Anbindung an die Blankenfelder Chaussee.
Der Bebauungsplan XIX-56b „Elisabeth-Aue, 1. Bauabschnitt“ bezog sich auf den ersten Bauabschnitt mit rund 400 WE und angelagerten öffentlichen Grünflächen, Gemeinbedarfs- und Versorgungsflächen.
Der Bebauungsplan XIX-56 „Elisabeth-Aue, 2.-4. Bauabschnitt“ umfasste in etwa die Flächen des Bebauungsplanentwurfs 3-89 Elisabeth-Aue, Teilprojekt 1 einschließlich der Fläche der Grünanlage Rosenthaler Weg / Blankenfelder Straße.
Der Bebauungsplan XIX-56a wurde bis einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB weitergeführt.
Für den Bebauungsplan XIX-56b wurde mit dem Beschluss des Bezirksamts Pankow vom 06.12.2005 die Aufhebung der Aufstellung beschlossen (ABl. vom 23.12.2005, S. 4686). Das Verfahren war damit eingestellt.
Die Bebauungspläne XIX-56 und XIX-56a wurden nicht weitergeführt, da dafür keine prioritären Bearbeitungserfordernisse mehr bestanden (vgl. Kapitel II.2.9 Angrenzende festgesetzte und im Verfahren befindliche Bebauungspläne).
Erst im Jahr 2015 wurde die Entwicklungsabsicht der Elisabeth-Aue mit Beschluss als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung erneut bestätigt und die Planung aktiv vorangetrieben. Die Flächen wurden an die EGE mit dem Ziel der Realisierung von Wohnungsbau übertragen, die gemeinsam mit der Senatsverwaltung verschiedene städtebauliche Konzepte sowie ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeiten ließ und die Teilnahme am Förderprojekt „Erste Adresse“ durchführte. Dieser Prozess kam jedoch nicht zu einem Abschluss.
Mit Beginn der 18. Legislaturperiode im Jahr 2016 wurde die Entwicklung der Elisabeth-Aue zunächst nicht weiterverfolgt. Erst in der 19. Legislaturperiode wurden die Flächen als mögliches 17. NSQ geprüft und in diesem Zusammenhang insbesondere Entwicklungsziele definiert, welche die flächensparende Realisierung eines nutzungsgemischten Quartiers mit mindestens 5.000 WE, einer schienengebundenen Erschließung sowie eine zeitnahe Planung und Realisierung einer ISS umfassen. Im Jahr 2022 wurde zudem ein Flächen- und Strukturkonzept für das gesamte NSQ erarbeitet, dessen räumlichen und städtebaulichen Entwicklungsziele im Rahmen einer Qualifizierung des Städtebaus konkretisiert werden.