Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.1. Vorlauf/Planungsgeschichte

Die Absicht, die Flächen der Elisabeth-Aue gemäß den Bedarfen einer wachsenden Stadt zu einem Wohnquartier zu entwickeln, reichen bis in die 1990er Jahre zurück. Bereits im Rahmen der Eigentumsstrategie Berlin 2000 (Senatsbeschluss Nr. 976/97 vom 26.08.1997) hat der Senat von Berlin sich das Ziel gesetzt, innerhalb Berlins geeignete Flächen für den Eigenheimbau zur Verfügung zu stellen. Eine dieser Flächen ist das Gebiet der ehemaligen Rieselfelder zwischen Blankenfelde, Buchholz und Rosenthal, die sogenannte Elisabeth-Aue. 1997 wurde ein Städtebau- und Architekturwettbewerb durchgeführt, der die Grundlage für die zukünftige Bebauung in dem Gebiet bilden sollte.

Das Bebauungsplanverfahren XIX-56 „Elisabeth-Aue“ wurde mit Bezirksamtsbeschluss vom 31.03.1998 (BA-Vorlage Nr. III-535/98) eingeleitet. Gegenstand der Planung war damals eine aufgelockerte Bebauung in allgemeinen Wohngebieten. Soziale Wohnfolgeeinrichtungen wie eine Kindertagesstätte und ein Jugendfreizeitheim sollten das Quartier ebenso wie großzügige Grün- und Waldflächen ergänzen. Im Bereich des Rosenthaler Weges sollte ein kleinteiliger Zentrenbereich mit Stadtplatz, umgeben von Mischgebieten, festgesetzt werden.

Mit Bezirksamtsbeschluss vom 20.10.1998 wurde der Bebauungsplan XIX-56 in die folgenden drei Pläne geteilt.

Der Bebauungsplan XIX-56a „Elisabeth-Aue, Rosenthaler Weg“ umfasste die Straßenverkehrsfläche des Rosenthaler Wegs, einschließlich der Anbindung an die Blankenfelder Chaussee.

Der Bebauungsplan XIX-56b „Elisabeth-Aue, 1. Bauabschnitt“ bezog sich auf den ersten Bauabschnitt mit rund 400 WE und angelagerten öffentlichen Grünflächen, Gemeinbedarfs- und Versorgungsflächen.

Der Bebauungsplan XIX-56 „Elisabeth-Aue, 2.-4. Bauabschnitt“ umfasste in etwa die Flächen des Bebauungsplanentwurfs 3-89 Elisabeth-Aue, Teilprojekt 1 einschließlich der Fläche der Grünanlage Rosenthaler Weg / Blankenfelder Straße.

Der Bebauungsplan XIX-56a wurde bis einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB weitergeführt.

Für den Bebauungsplan XIX-56b wurde mit dem Beschluss des Bezirksamts Pankow vom 06.12.2005 die Aufhebung der Aufstellung beschlossen (ABl. vom 23.12.2005, S. 4686). Das Verfahren war damit eingestellt.

Die Bebauungspläne XIX-56 und XIX-56a wurden nicht weitergeführt, da dafür keine prioritären Bearbeitungserfordernisse mehr bestanden (vgl. Kapitel II.2.9 Angrenzende festgesetzte und im Verfahren befindliche Bebauungspläne).

Erst im Jahr 2015 wurde die Entwicklungsabsicht der Elisabeth-Aue mit Beschluss als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung erneut bestätigt und die Planung aktiv vorangetrieben. Die Flächen wurden an die EGE mit dem Ziel der Realisierung von Wohnungsbau übertragen, die gemeinsam mit der Senatsverwaltung verschiedene städtebauliche Konzepte sowie ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeiten ließ und die Teilnahme am Förderprojekt „Erste Adresse“ durchführte. Dieser Prozess kam jedoch nicht zu einem Abschluss.

Mit Beginn der 18. Legislaturperiode im Jahr 2016 wurde die Entwicklung der Elisabeth-Aue zunächst nicht weiterverfolgt. Erst in der 19. Legislaturperiode wurden die Flächen als mögliches 17. NSQ geprüft und in diesem Zusammenhang insbesondere Entwicklungsziele definiert, welche die flächensparende Realisierung eines nutzungsgemischten Quartiers mit mindestens 5.000 WE, einer schienengebundenen Erschließung sowie eine zeitnahe Planung und Realisierung einer ISS umfassen. Im Jahr 2022 wurde zudem ein Flächen- und Strukturkonzept für das gesamte NSQ erarbeitet, dessen räumlichen und städtebaulichen Entwicklungsziele im Rahmen einer Qualifizierung des Städtebaus konkretisiert werden.

1.3.2. Städtebauliches Konzept/Nutzungskonzept

Für die Entwicklung des gesamten NSQ Elisabeth-Aue wird in den Jahren 2025 und 2026 ein Verfahren zur städtebaulichen Qualifizierung durchgeführt. Für den ersten Bauabschnitt des Bebauungsplans 3-89 (WA 1 und WA 2) wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ein städtebaulicher Konsensplan erarbeitet, dessen Erkenntnisse im Bebauungsplanverfahren Berücksichtigung finden. Dabei wurden Vorschläge zur Nutzungsverteilung, Lage und Höhe von Gebäuden, verkehrlichen Erschließung, Integration von Grün- und Freiräumen und zu Klimaschutz und Klimaanpassung entwickelt.

Die grundsätzliche planerische Zielsetzung für den ersten Bauabschnitt des Teilprojekts 1 ist die Realisierung von etwa 680 WE in den mit WA 1 und WA 2 bezeichneten Teilflächen des allgemeinen Wohngebiets. Grundsätzlich sind alle Arten von Wohnformen zulässig. Gleichzeitig besteht ein besonderer Bedarf an Wohnungen für geflüchtete Menschen. Ein Teil der Wohnungen soll daher in Anlehnung des Wohnraumvermittlungsprojekts „Wohnen statt MUF“ direkt an geflüchtete Menschen vermietet werden. Anzahl und Größe der Wohnungen werden so ausgelegt, dass den im ehemaligen „Tempohome“ Buchholzer Str. untergebrachten Personen entsprochen werden kann. Die Wohnungen sollen Geflüchteten mit einem geklärten Aufenthaltsstatus und einem damit verbundenen erhöhten Integrationsanspruch bessere Integrationschancen bieten als Containerunterkünfte, da die Wohnungen mehr Kontakt zur Gesellschaft ermöglichen und das Leben in einer menschenwürdigeren Umgebung fördern. Im südlichen Teilbereich des Geltungsbereichs soll eine ISS samt Sporthalle und Großspielfeld errichtet werden. Davor soll eine straßenbegleitende und lärmschützende Wohnbebauung am Rosenthaler Weg entstehen (Teilfläche WA 3, rund 190 WE).

Zur Umsetzung dieser Planungsabsicht soll an der Zufahrt Blankenfelder Straße sowie am Rosenthaler Weg in der Nähe der derzeitigen Endhaltestelle der Tram Linie 50 ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Zu der östlich angrenzenden Wohnbebauung soll ein behutsamer baulicher Übergang gesichert werden. Es ist an dieser Stelle ein Grünzug vorgesehen, der auch im FNP dargestellt ist. Auch die freiräumlichen Wegeverbindungen (Nord-Süd und Ost-West) werden im Bereich des Teilprojektes 1 gesichert. Der weitere Ausbau dieser im landschaftsräumlichen Zusammenhang soll im Zuge der Gesamtentwicklung des NSQ erfolgen. Die Schule soll in räumlicher Nähe zum Rosenthaler Weg und der vorhandenen Erschließung liegen, weicht jedoch hinter eine straßenbegleitende und lärmschützende Bebauung entlang des Rosenthaler Weges zurück. Zugleich soll die Schule u. a. im Hinblick auf die Gesamtentwicklung zur Belebung des Quartierszentrums beitragen. Sie wird über eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fuß-, Rad- und Anliegerverkehr) erschlossen, die in der nächsten Ausbaustufe zu einem Quartiersplatz an der zentralen Achse ausgebaut werden könnte und die Eingangssituation für das NSQ bilden kann.

1.4. Gutachten

Zur Beurteilung der Auswirkungen des Bebauungsplanverfahrens 3-89 sind die folgenden Untersuchungen durchgeführt worden:

Verkehrstechnische Untersuchung, inkl. Knotenpunktbetrachtung

Schalltechnische Untersuchung

Faunistische-, Biotoptypen- und Baumkartierung

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Konzepte zur CEF-Maßnahmen Zauneidechse und Feldlerchen

Boden- und hydrologische Untersuchung inkl. Altlasten

Grobkonzept und Fachgutachten Regenwasserbewirtschaftung und Hitzevorsorge (in Zusammenhang mit dem Teilprojekt 2)

Leitplan Freiraumstruktur und Kompensation (in Zusammenhang mit dem Teilprojekt 2)

Kurzexpertise Klima sowie Klimaökologische Untersuchung

Die Entwicklung des Plangebiets des Bebauungsplans 3-89 (Teilprojekt 1) ist Teil der Entwicklung der Gesamtfläche der Elisabeth-Aue, bildet jedoch einen eigeständig funktionierenden Auftakt für die weitere Gesamtentwicklung. Die nötigen Untersuchungen sind immer auch im Kontext der Gesamtentwicklung zu betrachten. Eine strikte Trennung bzw. stufenweise Beauftragung der zu erstellenden Fachgutachten ist daher nicht für alle Themenbereiche zielführend, weshalb die jeweils zu untersuchende Fläche für jedes Fachgutachten abzustimmen war. Bestimmte Themen des Teilprojektes 1 wurden demnach als Teil eines umfassenden Gesamtgutachtens für die gesamte Fläche der Elisabeth-Aue untersucht. Ein integriertes Mobilitätskonzept wird derzeit erarbeitet und bezieht sich auf die Gesamtplanung. Bisherige Erkenntnisse aus dieser Planung sind jedoch bereits in die Verkehrstechnische Untersuchung für das Teilprojekt 1 eingeflossen, das eigenständig funktionieren muss.

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