Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Wasserhaushaltsgesetz; Berliner Wassergesetz

Das Wasserhaushaltsgesetz und das Berliner Wassergesetz regeln den Umgang und die Benutzung von Oberflächen- und Grundwasser und verfolgen die Ziele einer nachhaltigen Bewirtschaftung, um die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (§ 1 WHG).

Das Plangebiet befindet sich nicht in einem Wasserschutzgebiet.

Es ist vorgesehen, die Ziele einer an den natürlichen Wasserhaushalt orientierten Bewirtschaftung durch die Verdunstung und Versickerung der anfallenden Niederschläge im Bebauungsplan nachzukommen. Ein weitgehend abflussloses Siedlungsgebiet soll entstehen. Die Prüfung dieser Sachverhalte erfolgte im Rahmen des Gutachtens Boden, Altlasten und Hydrologie sowie dem Grobkonzeptes sowie Fachgutachtens Regenwasser und Hitzevorsorge, deren Ergebnisse zwischenzeitlich vorliegen.

Bei den Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung werden einschlägige Regelungen wie das Hinweisblatt der BreWaBe und der Leitfaden Barnim berücksichtigt. Zielsetzung ist es, ein Stadtquartier nach dem Schwammstadtprinzip zu entwickeln, das weitgehend abflusslos ist und Regenwasser als Ressource für die Hitze- und Dürrevorsorge nutzt.

Bundes-Klimaanpassungsgesetz

Aufgrund des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) werden seit diesem Jahr verstärkt Anforderungen an die Klimaanpassung gestellt. Für das Gesamtgebiet wurde eine klimaökologische Untersuchung erarbeitet, die zeigt, wie negative Wirkungen durch die Bebauung vermieden oder gemindert werden können.

Bundes-Klimaschutzgesetz

Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) wurde hinsichtlich der Zeitabläufe zum Klimaschutz geändert. Bis 2045 muss Klimaneutralität hergestellt werden. Das bedeutet, dass gerade Neubauvorhaben sowohl in der Herstellung als auch im späteren Betrieb bereits heute so ausgelegt werden müssen, dass sie diese Ziele erreichen können. Durch die gute Erschließung des Gebiets mit öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere durch die Straßenbahn, ist eine autofreie Erreichbarkeit gewährleistet - eine wesentliche Voraussetzung für Klimaneutralität. Im weiteren Umsetzungsverfahren wird die Auswahl der Baustoffe und die Energiegewinnung gezielt auf Klimaschutzaspekte ausgerichtet.

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