Wasserhaushaltsgesetz; Berliner Wassergesetz
Das Wasserhaushaltsgesetz und das Berliner Wassergesetz regeln den Umgang und die Benutzung von Oberflächen- und Grundwasser und verfolgen die Ziele einer nachhaltigen Bewirtschaftung, um die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (§ 1 WHG).
Das Plangebiet befindet sich nicht in einem Wasserschutzgebiet.
Es ist vorgesehen, die Ziele einer an den natürlichen Wasserhaushalt orientierten Bewirtschaftung durch die Verdunstung und Versickerung der anfallenden Niederschläge im Bebauungsplan nachzukommen. Ein weitgehend abflussloses Siedlungsgebiet soll entstehen. Die Prüfung dieser Sachverhalte erfolgte im Rahmen des Gutachtens Boden, Altlasten und Hydrologie sowie dem Grobkonzeptes sowie Fachgutachtens Regenwasser und Hitzevorsorge, deren Ergebnisse zwischenzeitlich vorliegen.
Bei den Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung werden einschlägige Regelungen wie das Hinweisblatt der BreWaBe und der Leitfaden Barnim berücksichtigt. Zielsetzung ist es, ein Stadtquartier nach dem Schwammstadtprinzip zu entwickeln, das weitgehend abflusslos ist und Regenwasser als Ressource für die Hitze- und Dürrevorsorge nutzt.