5-137 "Weinbergshöhe"

Berlin

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 25 Tage  

durchführende Organisation

Stadtentwicklungsamt Spandau von Berlin Abt. Bauen,Planen,Umwelt- und Naturschutz

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 5-137 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Wohnsiedlung am Rande des Berliner Stadtgebiets geschaffen werden. Hierzu werden im Wesentlichen allgemeine Wohngebiete festgesetzt.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans basieren auf einem im Jahr 2025 erarbeiteten städtebaulichen Konzept, das als orientierende Grundlage für die planerische Entwicklung des Gebiets dient. Da es sich bei dem Bebauungsplan um eine Angebotsplanung handelt, sollen die Festsetzungen einen angemessenen städtebaulichen Rahmen für die Umsetzung des Konzepts schaffen.

Gemäß der Kennwerte des „Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung“ ist mit ca. 170 Wohneinheiten zu rechnen, die sowohl dem Geschosswohnungsbau als auch dem individuellen Wohnungsbau zuzurechnen sind. Dies entspricht ca. 420 Einwohnern.

Zusätzlich muss die Erschließung der geplanten Wohnsiedlung gesichert werden. Hierzu werden öffentliche und private Verkehrsflächen festgesetzt. Diese Verkehrsflächen sollen auch zwei Grünzüge bzw. Wegeverbindungen (Nördlicher Rieselfeldabfanggraben und Mauerweg) miteinander vernetzten bzw. an den Weinmeisterhornweg anbinden.

Bei Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Bebauungsplans wenden Sie sich bitte an

Tobias Bosselmann

bauleitplanung@ba-spandau.berlin.de

030 / 90279 - 2281

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 5-137 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Wohnsiedlung am Rande des Berliner Stadtgebiets geschaffen werden. Hierzu werden im Wesentlichen allgemeine Wohngebiete festgesetzt.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans basieren auf einem im Jahr 2025 erarbeiteten städtebaulichen Konzept, das als orientierende Grundlage für die planerische Entwicklung des Gebiets dient. Da es sich bei dem Bebauungsplan um eine Angebotsplanung handelt, sollen die Festsetzungen einen angemessenen städtebaulichen Rahmen für die Umsetzung des Konzepts schaffen.

Gemäß der Kennwerte des „Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung“ ist mit ca. 170 Wohneinheiten zu rechnen, die sowohl dem Geschosswohnungsbau als auch dem individuellen Wohnungsbau zuzurechnen sind. Dies entspricht ca. 420 Einwohnern.

Zusätzlich muss die Erschließung der geplanten Wohnsiedlung gesichert werden. Hierzu werden öffentliche und private Verkehrsflächen festgesetzt. Diese Verkehrsflächen sollen auch zwei Grünzüge bzw. Wegeverbindungen (Nördlicher Rieselfeldabfanggraben und Mauerweg) miteinander vernetzten bzw. an den Weinmeisterhornweg anbinden.

Bei Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Bebauungsplans wenden Sie sich bitte an

Tobias Bosselmann

bauleitplanung@ba-spandau.berlin.de

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