Planungsdokumente: Bebauungsplan 9-87

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Inhaltsverzeichnis

Begründung Bebauungsplan 9-87

1.3.2.2. Mobilitätskonzept

Gemäß dem aktuellen Entwurf des Mobilitätskonzeptes zur städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof Köpenick ist vorgesehen, dass ein möglichst autoarmes Wohnquartier entwickelt werden und insbesondere die Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes eine Aufwertung erfahren soll. Gleichzeitig soll der Umweltverbund ausgebaut werden, um den Bedarf nach privaten Kfz zu senken und Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Darüber hinaus soll durch die Errichtung von Quartiersgaragen der Flächenverbrauch für Stellplätze innerhalb der Verkehrsflächen deutlich gesenkt werden, um die Aufenthaltsqualität und Sicherheit im Straßenraum zu erhöhen sowie Flächen für den Naturhaushalt vorzuhalten. In der Gesamtbetrachtung wird daher ein Stellplatzschlüssel von 0,1 bis 0,3 Stellplätzen pro Wohneinheit angestrebt.

Im Entwurf des Mobilitätskonzepts – Teil I: Bestandsanalyse mit Stand 10/2024 wird grundsätzlich dargelegt, dass sich trotz der sehr guten Anbindung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme an den Öffentlichen Personennahverkehr verschiedene Defizite bei der Nutzung des Umweltverbundes über die Grenzen des Entwicklungsgebietes hinaus zeigen. Die identifizierten Mängel in den einzelnen Handlungsfeldern verdeutlichen den dringenden Bedarf, eine Querungsmöglichkeit der Gleisanlagen zwischen den beiden Bahnhöfen Köpenick und Hirschgarten zu schaffen. Dies würde nicht nur die Umlaufzeiten für die Nord-Süd-Achse im Busverkehr reduzieren und eine attraktive Verbindung für Fuß- und Radverkehr ermöglichen, sondern auch zur Entlastung der Bahnhofstraße beitragen, die mit zahlreichen intermodalen Konflikten konfrontiert ist. Mit der geplanten Ostumfahrung Bahnhofstraße, welche die Gleisanlagen der DB zwischen den beiden Bahnhöfen quert, wird den Defiziten bezüglich der fehlenden Quartiersverbindungen größtenteils Rechnung getragen. Die Grundsätze der Planung für die Ostumfahrung Bahnhofstraße im Bezirk Treptow-Köpenick wurden am 18. März 2025 durch den Senat beschlossen. Außerdem ist durch den aktuellen Umbau des Bahnhofs Köpenick zum Regionalbahnhof und der geplanten Ertüchtigung des Bahnhofes Hirschgarten eine Verbesserung in der Qualität und Quantität der Radabstellanlagen sowie die Verbesserung der Durchwegung der Bahnhöfe absehbar. Die bestehenden Planungen im erweiterten Untersuchungsgebiet tragen bereits dazu bei, einige der festgestellten Defizite zu verringern oder sogar vollständig zu beseitigen. Dennoch zeigt die Analyse, dass es im Rahmen der Quartiersentwicklung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme weitere Defizite gibt, die behoben werden sollten, um eine möglichst konfliktfreie und harmonische Integration des Gebiets zu gewährleisten.

Aufbauend auf die Bestandsanalyse wurde ein Leitbild mit zugehörigen Entwicklungszielen erstellt (Stand: 12/2024). Darin wird ein für den Umweltverbund optimierter Modal Split angestrebt (Verteilung der Verkehrsteilnehmenden auf das jeweilige Verkehrsmittel). Gegenwärtig sind verschiedene Ziele und handlungsfeldbezogene Strategien zur Erreichung eines verbesserten Modal Split ermittelt worden. Aufbauend darauf werden konkrete Maßnahmen entwickelt. Die Erreichung der Ziele und Umsetzung der Strategien kann nur als Querschnittsaufgabe der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme mit allen zugehörigen Bebauungsplänen sowie den entsprechenden städtebaulichen Verträgen verstanden werden. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan 9-87 lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Maßnahmen beziehungsweise diesbezüglichen zeichnerischen oder textlichen Festsetzungen ableiten. Im Zuge der Finalisierung des Mobilitätskonzepts wird das Kapitel im weiteren Verfahren ergänzt.

1.4. Planinhalt

1.4.1. Wesentlicher Planinhalt (Grundzüge der Planung)

Die Grundzüge der Planung sind die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick in den Teilflächen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 9-87.

Hierzu zählen im Besonderen die Festsetzung der Wohngebäude in Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der zugehörigen Nebenanlagen, welche hierfür erforderlich sind. Die Erschließung der Flächen muss durch den vorliegenden Bebauungsplan oder anderweitig gewährleistet werden, wozu die verkehrliche Erschließung, die technischen Infrastruktur (Trink- und Abflusswasserbehandlung, Strom, Telekommunikation, Gas) sowie eine nachgewiesene Entwässerung der Flächen zählen. Ferner sind die naturschutzrechtlichen erforderlichen Eingriffe zu vermeiden und durch entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen möglichst am Eingriffsort zu kompensieren.

Hinweis: Weitere Details, wie beispielsweise konkrete Zielvorgaben zur Anzahl von Wohneinheiten, sozialen Infrastrukturen etc. werden ggf. im weiteren Verfahren ergänzt

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