Planungsdokumente: Bebauungsplan 9-87

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Inhaltsverzeichnis

Begründung Bebauungsplan 9-87

1.1.2. Ziele und Zwecke der Planung

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen beabsichtigt mit dem Bebauungsplan 9-87 die Schaffung von Planungsrecht für Wohnbebauung am ehemaligen Güterbahnhof Köpenick.

Zentrale Planungsziele für den Bebauungsplan 9-87 sind die schrittweise Überwindung der gegenwärtigen Funktionsschwächen sowie die strukturelle Qualifizierung in Verbindung mit der Entwicklung einer urbanen Wohnnutzung sowie wohnverträglichen Gewerbenutzungen. Im Besonderen ist durch den Bebauungsplan 9-87 vorgesehen, die gegenwärtig gewerblich genutzten Flächen zu Wohnbauflächen zu entwickeln und diese entsprechend den Vorgaben der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme baulich zu verdichten. Ebenso sollen die Flächen entlang der Alten Erpe als private Grünflächen gesichert werden.

Wie bei allen Neubaumaßnahmen in Berlin kommen auch innerhalb der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ökologische Standards zur Anwendung. So sollen im Sinne eines klimaneutralen Quartiers die Dächer prinzipiell begrünt, Niederschlagswasser vor Ort dezentral versickert und Bäume auf den Grundstücken gepflanzt werden. Ein übergeordnetes, gesamtheitliches Eingriffs- und Ausgleichskonzept für den gesamten Entwicklungsbereich sichert die durch die Planung notwendigen Kompensationsmaßnahmen, so dass diese nicht zwangsläufig innerhalb der jeweiligen Geltungsbereiche zu verorten sind. Die Erfordernisse für siedlungs- und wohnungsnahes Grün sowie für öffentliche Spielplätze sind aus den Planungen für die Wohnbebauung abzuleiten.

Das Plangebiet ist im Bestand über die Seelenbinderstraße und die Bellevuestraße erschlossen. Der Umbau der Verkehrserschließung ist im Zusammenhang mit der geplanten Ostumfahrung Bahnhofstraße (OuB) grundsätzlich Gegenstand des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplanes 9-84. Dieser regelt auch die Ausgestaltung der öffentlichen Straßenverkehrsflächen im Sinne der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Die Verkehrsflächen sind daher nicht Gegenstand des Bebauungsplans 9-87.

1.1.3. Lage und Abgrenzung des Planungsgebiets

Abbildung 1: Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs (alt oben; neu unten)

Das Plangebiet befindet sich im Berliner Ortsteil Köpenick des Bezirks Treptow-Köpenick. Zum Aufstellungsbeschluss wurden die Flächen westlich des Plangebiets inklusive Teilflächen der Seelenbinderstraße, Teile der Bellevuestraße und zwei Privatgrundstücke an der Bellevuestraße im Südosten des Plangebiets mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 9-87 einbezogen (Abbildung 1, oben). Aufgrund der Erarbeitung des städtebaulich-freiräumlichen Rahmenplans und die damit einhergehende Konkretisierung der Planung (siehe Kapitel III.2) haben sich Änderungen in Bezug auf die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergeben.

Die Straßenverkehrsflächen wurden aus dem Geltungsbereich herausgenommen, da diese, falls erforderlich, im Rahmen der Planung der Ostumfahrung Bahnhofstraße überplant werden (Bebauungsplan 9-84). Im Zusammenhang mit den Planungszielen des Bebauungsplans 9-87 besteht hier kein Planerfordernis. Die Privatgrundstücke Bellevuestraße 6 und 8 im Südosten sind nicht mehr Bestandteil des Geltungsbereichs, da für die Bebauung Bestandsschutz besteht und keine Neubebauung vorgesehen ist. Die Flächen westlich des Plangebiets mit den Grundstücken Seelenbinderstraße 106, 108, 110, 110a werden über den vorgesehenen Bebauungsplan 9-88 planungsrechtlich gesichert.

Der angepasste Geltungsbereich (Abbildung 1, unten) besteht aus zwei Teilflächen, welche von dem Brandenburgplatz und der Bellevuestraße getrennt werden und umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 2,1 ha (Teilbereich West ca. 1,7 ha, Teilbereich Ost ca. 0,4 ha). Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich im Süden und Osten aus der Abgrenzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Maßgeblich für die Abgrenzung waren die im städtebaulich-freiräumlichen Rahmenplan vorgesehenen Nutzungen und Parzellierungen der Flächen und künftigen Baufelder. Die nördliche Grenze wird durch die bestehenden und geplanten Straßenverkehrsflächen vorgegeben. Im Süden bildet die Alte Erpe eine natürliche Grenze. Mit dem Bebauungsplan 9-87 werden die Flächen innerhalb der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme beplant, die bereits erschlossen sind und die daher zügig realisiert werden können.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • Den nördlichen Rand bilden im Wesentlichen die Seelenbinderstraße und der Brandenburgplatz, welche vom Bebauungsplan 9-84 überplant werden sollen.
  • Im Nordosten grenzen Wohngrundstücke mit Zeilenbebauung und Einfamilienhausbebauung an, im Südosten folgt der Landschaftsraum des Neuenhagener Mühlenfließes.
  • Im Süden bildet die Alte Erpe den Rand des Geltungsbereichs für den Teilbereich West. Für den Teilbereich Ost verläuft die südliche Grenze an der Grundstücksgrenze Bellevuestr. 10.
  • Im Westen schließt sich der in Vorbereitung befindliche Bebauungsplan 9-88 an. Im Bestand werden die Flächen durch Einfamilienhausbauten und Gartennutzung geprägt. Hierauf folgt ein Wohngebiet mit straßenbegleitender Zeilenbebauung.

1.2. Ausgangssituation

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