1.1.2. Ziele und Zwecke der Planung
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen beabsichtigt mit dem Bebauungsplan 9-87 die Schaffung von Planungsrecht für Wohnbebauung am ehemaligen Güterbahnhof Köpenick.
Zentrale Planungsziele für den Bebauungsplan 9-87 sind die schrittweise Überwindung der gegenwärtigen Funktionsschwächen sowie die strukturelle Qualifizierung in Verbindung mit der Entwicklung einer urbanen Wohnnutzung sowie wohnverträglichen Gewerbenutzungen. Im Besonderen ist durch den Bebauungsplan 9-87 vorgesehen, die gegenwärtig gewerblich genutzten Flächen zu Wohnbauflächen zu entwickeln und diese entsprechend den Vorgaben der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme baulich zu verdichten. Ebenso sollen die Flächen entlang der Alten Erpe als private Grünflächen gesichert werden.
Wie bei allen Neubaumaßnahmen in Berlin kommen auch innerhalb der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ökologische Standards zur Anwendung. So sollen im Sinne eines klimaneutralen Quartiers die Dächer prinzipiell begrünt, Niederschlagswasser vor Ort dezentral versickert und Bäume auf den Grundstücken gepflanzt werden. Ein übergeordnetes, gesamtheitliches Eingriffs- und Ausgleichskonzept für den gesamten Entwicklungsbereich sichert die durch die Planung notwendigen Kompensationsmaßnahmen, so dass diese nicht zwangsläufig innerhalb der jeweiligen Geltungsbereiche zu verorten sind. Die Erfordernisse für siedlungs- und wohnungsnahes Grün sowie für öffentliche Spielplätze sind aus den Planungen für die Wohnbebauung abzuleiten.
Das Plangebiet ist im Bestand über die Seelenbinderstraße und die Bellevuestraße erschlossen. Der Umbau der Verkehrserschließung ist im Zusammenhang mit der geplanten Ostumfahrung Bahnhofstraße (OuB) grundsätzlich Gegenstand des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplanes 9-84. Dieser regelt auch die Ausgestaltung der öffentlichen Straßenverkehrsflächen im Sinne der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Die Verkehrsflächen sind daher nicht Gegenstand des Bebauungsplans 9-87.