Planungsdokumente: Bebauungsplan 9-87

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Inhaltsverzeichnis

Begründung Bebauungsplan 9-87

1.2.1.4. Verkehrserschließung

Das Vorhabengebiet befindet sich südöstlich des S-Bahnhofs und zukünftigen Regionalbahnhofs Köpenick sowie südwestlich des S-Bahnhofs Hirschgarten. Am S-Bahnhof Köpenick verkehrt die S-Bahn Linie S3 zwischen Erkner und Spandau. Die Linie verkehrt tagsüber im 10-Minutentakt. Weiterhin sind die Straßenbahnlinien 27, 60, 62, 63 und 68 angebunden (alle tagsüber im 20-Minutentakt). Ferner verkehren hier die Buslinien X69, 164, 169, 269 (tagsüber im 10- bis 20-Minutentakt), N62, N64 (nachts im 30-Minutentakt).

Beide Teilflächen sind somit über den öffentlichen Personennahverkehr zwischen den genannten S-Bahnhöfen angebunden. Darüber hinaus befindet sich derzeit direkt angrenzend eine Straßenbahn-Haltestelle am Brandenburgplatz, bei der die Straßenbahnen der Linie 60 und der Linie 61 in Richtung Johannisthal im 10-Minutentakt fahren. Weiterhin ist dort die Buslinie 169 angebunden, welche Köpenick und Biesdorf (Elsterwerdaer Platz) in o. g. Taktzeit verbindet.

Die Verkehrsanbindung des motorisierten Individualverkehrs wird über die übergeordnete Straßenverbindung An der Wuhlheide in Richtung Berlin-Zentrum sowie die übergeordnete Straßenverbindung Müggelheimer Damm in Richtung A10 stadtauswärts gewährleistet. Gegenwärtig fungieren die örtlichen Straßenverbindungen Seelenbinderstraße und Bellevuestraße als Zubringerstraßen, welche auch die Erreichbarkeit der umliegenden Gebiete gewährleisten. Durch den planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan 9-84 wird eine neue Verkehrserschließung des Gebietes am ehemaligen Güterbahnhof Köpenick geplant (siehe Kap. III.2.2).

Die Seelenbinderstraße weist über den Brandenburgplatz sowie in Richtung Süden verlaufend entlang der Bellevuestraße einen Schutzstreifen für Fahrräder auf. Über diesen ist das Plangebiet für den Radverkehr erschlossen. Im übergeordneten Fahrradroutennetz Berlins ist die Seelenbinderstraße Teil des Radvorrangnetztes, die Bellevuestraße Teil des Ergänzungsnetzes. Ebenfalls ist diese Verbindung als Gehweginfrastruktur ausgelegt.

Abstellmöglichkeiten für den Pkw im öffentlichen Straßenraum befinden sich in Parkinseln entlang der Seelenbinderstraße bis zur Einmündung in die Bellevuestraße sowie nach dessen Abzweigung vom Brandenburgplatz auf der nördlichen Straßenseite. Der nächste Behindertenparkplatz im öffentlichen Straßenraum ist auf der gegenüberliegen Straßenseite ca. 100 m weiter westlich vor dem Finanzamt Treptow-Köpenick.

1.2.1.5. Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und Gemeinbedarfseinrichtungen

Im Umfeld des Vorhabens befinden sich mehrere öffentliche Schulstandorte. Die Fläche des Geltungsbereiches befindet sich im Einzugsbereich der Ahorn-Grundschule (32. Schule) im Ortsteil Friedrichshagen. Diese liegt ausgehend vom Brandenburgplatz ca. 800 m entfernt und ist über die Bellevuestraße und den Fürstenwalder Damm erreichbar. In westlicher Richtung gegenüber des Amtsgerichts Köpenick in Richtung S-Bahnhof Köpenick befindet sich die Hauptmann-von-Köpenick Grundschule; sowie auf der nördlichen Seite des ehemaligen Güterbahnhofs die Merian-Oberschule.

Weiterführende Schulangebote, wie beispielsweise Ober- und berufsbildende Schulen sowie Gymnasien befinden sich überwiegen westlich und südlich in Richtung Spree und Köpenicker Altstadt als auch in der erweiterten Umgebung.

Im Einzugsgebiet der Ahorn-Grundschule befinden sich zudem zwei Kitas südwestlich des Vorhabengebietes, beide entlang der Friedrichshagener Straße (Schwanenkita und Kita Friedrichshagener Straße in je ca. 1 km Entfernung), sowie östlich in unmittelbarer Umgebung der Ahorn-Schule (Kita Schneckenhaus in ca. 750 m Entfernung). Im Einzugsbereich der Hauptmann-von-Köpenick Grundschule sind direkt angrenzend weitere Kitas (Boot-Kita in ca. 900 m Entfernung und Kita Hoppelhasen in ca. 650 m Entfernung) an der Seelenbinder Straße beziehungsweise Puchanstraße vorhanden, welche vom Vorhabengebiet gut erreichbar sind. Westlich des Geltungsbereichs entlang der Seelenbinderstraße befindet sich zudem eine Jugendfreizeiteinrichtung.

Auf den Flächen des ehemaligen Gaswerkstandorts am Stellingdamm entstehen im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme eine neue Grundschule an der Hirtestraße sowie weitere Gemeinbedarfseinrichtungen. Die Grundschule soll den Betrieb zum Schuljahr 2026/2027 aufnehmen.Standorte öffentlicher Sportanlagen befinden sich u. a. südwestlich im Bellevuepark sowie östlich am Hirschgartendreieck.

1.2.1.6. Technische Infrastruktur

Bezüglich der technischen Infrastruktur liegt aus den vorbereitenden Untersuchungen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme eine Bestandsanalyse aus dem Jahr 2017 vor.

Grundsätzlich ist entnehmbar, dass die herkömmlichen Leitungsbestände entlang der Seelenbinderstraße nördlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes 9-87 verortet sind. Die Erschließung der Grundstücke wird somit überwiegend über nördlich gelegene Anschlüsse erfolgen. Im Einzelnen betrifft dies die Versorgung mit:

  • Strom (Nieder-, Mittel- und Hochspannung)
  • Telekommunikation
  • Gas
  • Trinkwasser (Hausanschlüsse müssen voraussichtlich nachverlegt werden)
  • Abwasser (Hausanschlüsse müssen voraussichtlich nachverlegt werden)
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