Planungsdokumente: Bebauungsplan 9-87

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung Bebauungsplan 9-87

2. Umweltbericht

2.1. Einleitung

Zur städtebaulichen Entwicklung und Neuordnung des Plangebiets erfolgte am 20.07.2021 der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 9-87. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs ehemaliger Güterbahnhof Köpenick einschließlich angrenzender Flächen im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Köpenick. Das Plangebiet befindet sich südlich des ehemaligen Güterbahnhofes.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, da der Bebauungsplan im räumlichen, zeitlichen und funktionalen Zusammenhang mit den anderen Bebauungsplänen im Entwicklungsgebiet steht.

Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Umweltprüfung sind die Planungsflächen des Bebauungsplans 9-87 im Umfang von rund 2,1 ha und die mit der Umsetzung der Planung voraussichtlich verbundenen Umweltauswirkungen.

2.1.1. Kurzdarstellung der Inhalte und wichtigsten Ziele des Bebauungsplans

Der Bebauungsplan 9-87 ist Bestandteil der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme des ehemaligen Güterbahnhof Köpenick. Der Entwicklungsbereich gem. § 165 BauGB umfasst eine Fläche von etwa 34 ha. Insgesamt geplant sind 1.800 Wohneinheiten, verschiedene Gemeinbedarfseinrichtungen, je eine Grund- und Gemeinschaftsschule, Gewerbeflächen sowie öffentliche Straßenverkehrsflächen einschließlich einer übergeordneten Straßenverbindung und öffentliche Grünflächen.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen beabsichtigt mit dem Bebauungsplan 9-87 die Schaffung von Planungsrecht für eine urbane Wohnnutzung sowie wohnverträgliche Gewerbenutzungen und die Sicherung von privaten Grünflächen. Der Geltungsbereich besteht aus zwei Teilflächen, welche von dem Brandenburgplatz und der Bellevuestraße getrennt werden.

Wie bei allen Neubaumaßnahmen in Berlin kommen auch innerhalb der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ökologische Standards zur Anwendung. So sollen im Sinne eines klimaneutralen Quartiers die Dächer prinzipiell begrünt, Niederschlagswasser vor Ort dezentral versickert und Bäume auf den Grundstücken zu gepflanzt werden.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt existiert für die Fläche kein Bebauungsplan.

  1. Angaben zum Vorhabenstandort

Der Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof Köpenick liegt im Stadtteil Köpenick des Stadtbezirkes Treptow-Köpenick von Berlin. Der Stadtteil befindet sich im Südosten von Berlin zwischen dem Wald- und Erholungsgebiet Wuhlheide im Westen und dem Müggelsee im Osten.

Der ehemalige Güterbahnhof, welcher als neues Stadtquartier entwickelt werden soll, ist aufgrund der Lage als zentraler Standort im Stadtteil Köpenick einzuordnen und fungiert mit dem ca. 500 m westlich liegenden S-Bahnhof und künftigem Regionalbahnhof Köpenick als wichtiger Knotenpunkt. Gleichzeitig befindet sich an der Bahnhofstraße, u.a. mit dem Forum Köpenick, ein zentrales Einzelhandels- und Dienstleistungszentrum, welches für den Stadtbezirk wichtige Funktionen der Daseinsvorsorge einnimmt.

Das Plangebiet des Bebauungsplans 9-87 befindet sich im südlichen Bereich des Entwicklungsbereichs ehemaliger Güterbahnhof Köpenick und wird im Süden durch das Fließgewässer Alte Erpe begrenzt. Hier befinden sich zum Teil wertvolle Gehölzbestände wie Baumweiden, Erlen und Ulmen, die als Fragmente der ursprünglichen standorttypischen Vegetation entlang der Wasserläufe eingeordnet werden. Im Norden wird das Plangebiet durch die Seelenbinderstraße begrenzt. Der Geltungsbereich besteht aus zwei Teilen, einem Ost- und einem Westteil, die durch die von Norden nach Süden verlaufende Bellevuestraße getrennt werden. Im Westen schließt ein Wohngebiet mit straßenbegleitender Zeilenbebauung an, im Südwesten befindet sich der erweiterte Bereich des Fließgewässers Alte Erpe. Im Osten grenzt ebenfalls ein Wohngebiet an, im Südosten befindet sich das Fließgewässer Neuenhagener Mühlenfließ.

Das Gebiet des Geltungsbereichs selbst ist durch bestehende gewerbliche Nutzungen und einen heterogenen Gebäudebestand geprägt, bei dem ein Großteil der westlichen Teilfläche durch einen eingeschossigen Gewerbezweckbau geprägt ist. Darüber hinaus befinden sich neben einem Einzelhandel mit ausgedehnten Stellplatzflächen im Westen des Plangebietes südlich des Brandenburgplatzes und westlich der Bellevuestraße eine Tankstelle und eine Autowerkstatt. Nördlich, entlang der Seelenbinderstraße, befindet sich ein vierstöckiges Bürogebäude. Der östliche Teilbereich wird ebenfalls durch Autowerkstätten mit Stellplatzflächen genutzt.

  1. Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden

Als relative Maßfestsetzungen sollen folgende festgesetzt werden:

BereichFlächengröße in m²GRZGFZ
Allgemeine Wohngebiete18.336
WA 114.5940,52,0
WA 23.7420,41,8
Private Grünfläche 2.346
Wasserflächen55
Gesamtfläche20.737

Tabelle 5: Übersicht der geplanten Nutzungsarten im Bebauungsplan 9-87 (Stand 2025)

Der Bebauungsplan sieht die Festsetzung von zwei Wohngebieten, einer privaten Grünfläche und einer Wasserfläche vor. Die zeichnerischen Festsetzungen legen Baugrenzen fest, die eine straßenbegleitende Bebauung in den Wohngebieten vorsehen. Für die Wohngebiete wird eine GRZ von 0,5 (WA 1) bzw. 0,4 (WA 2) festgesetzt. Es besteht somit ein Bedarf an Grund und Boden von 50 % bzw. 40 % in den Wohngebieten für die Hauptgebäude. Für Nebenanlagen kann die GRZ zum jetzigen Planungsstand gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO um 50 % überschritten werden, also ergibt sich für das WA 1 eine GRZ II von 0,75 und für das WA 2 eine GRZ II von 0,6. Die festgesetzte Anzahl der Vollgeschosse variiert zwischen I und VII. Im Süden des Plangebiets wird eine private Grünfläche zeichnerisch festgesetzt. Für die Ausgestaltung dieser Grünfläche sind noch keine textlichen Festsetzungen formuliert. Weiterhin ist im äußersten Süden eine Wasserfläche im geringen Umfang von 55 m² zeichnerisch festgesetzt.

Hinweis: Der Abschnitt wird im weiteren Verfahren ergänzt, sobald weitere zeichnerische und textliche Festsetzungen hinzugekommen sind.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: