Der am 2. März 2021 vom Senat beschlossene Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 (StEP MoVe 2030) bildet die Grundlage, um die Ziele der beabsichtigten Mobilitätswende durch eine langfristige und integrierte Planung zu erreichen. Übergeordnetes Ziel des StEP MoVe ist es, Berlin zu einer hochmobilen und zugleich lebenswerten Stadt mit menschenfreundlichen, umweltverträglichen, klimaschonenden und sozial gerecht ausgestalteten Verkehrsangeboten zu entwickeln.
Der StEP MoVe nimmt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans nachfolgende relevante Maßnahmen innerhalb des Maßnahmenkatalogs auf:
Neubau des Regionalbahnhofs Köpenick beziehungsweise des S-Bahnhofs Kamenzer Damm
Bau der Westumfahrung Köpenick zur Entlastung und Ermöglichung der Verkehrsberuhigung der Bahnhofstraße
Bau der Ostumfahrung Bahnhofstraße unter anderem zur Erschließung des Güterbahnhofs Köpenick und Entlastung und Verkehrsberuhigung der Bahnhofstraße
Mit dem Beschluss einhergehend, ist auch die Aktualisierung der Karten des Straßennetzes von Berlin (Bestand und Planung) verbunden.


Abbildung 3: Übergeordnetes Straßennetz, Bestand 2023 (links) und Einstufung 2030 (rechts), Quelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Abteilung IV (Mobilität) (2023)
Im übergeordneten Straßennetz von Berlin ist die Seelenbinderstraße im Bestand (2023) innerhalb der Stufe III (örtliche Straßenverbindung) zwischen den mit Stufe II (übergeordnete Straßenverbindung) gekennzeichneten Straßen Bahnhofstraße, Fürstenwalder und Friedrichshagener Straße eingeordnet (Abbildung 3, links). In der Karte zum übergeordneten Straßennetz zur Einstufung 2030 ist die Ostumfahrung bereits ergänzt und wird dort ebenfalls als übergeordnete Straßenverbindung bestimmt (Abbildung 3, rechts).