Planungsdokumente: Bebauungsplan 9-87

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Inhaltsverzeichnis

Begründung Bebauungsplan 9-87

1.2.2.3. Stadtentwicklungspläne

Stadtentwicklungspläne (StEP) werden nach § 4 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AGBauGB) für die räumliche Entwicklung des gesamten Stadtgebiets zu verschiedenen sektoralen Themengebieten erarbeitet. Sie stellen von der Gemeinde beschlossene Entwicklungskonzepte im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB dar.

1.2.2.3.1. Stadtentwicklungsplan Klima 2.0 (StEP Klima 2.0) und BEK 2030

Der am 20. Dezember 2022 vom Senat beschlossene Stadtentwicklungsplan Klima 2.0 (StEP Klima 2.0) zeigt u. a. klimatische Entwicklungspotenziale, bestehende Herausforderungen sowie deren mögliche Gestaltung im Klimawandel auf. Er qualifiziert die zwei Leitthemen „hitzeangepasste Stadt“ und „wassersensible Stadtentwicklung“ mit dem Ziel, die Lebensqualität beim städtischen Wachstum durch geeignete Maßnahmen zu sichern. Insbesondere auch für den Neubau werden Maßnahmen der Klimaanpassung benannt, beispielsweise Dach- und Fassadenbegrünung, Erhöhung der Rückstrahlung, Maßnahmen zur Kühlung durch Verdunstung und Regenwassermanagement. Der StEP Klima 2.0 schreibt als strategisches räumliches Konzept den StEP Klima (2011) und die Handreichung StEP Klima KONKRET (2016) fachlich fort.

Als zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele hat der Berliner Senat am 20. Dezember 2022 die Forstschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) für die Umsetzungsphase 2022 - 2026 beschlossen. Es beinhaltet weitreichende Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung, die bis 2026 umgesetzt werden sollen.

Weitere Ausführungen zum StEP Klima 2.0 und BEK 2030 sowie Bezüge zum Plangebiet werden ausführlich im Umweltbericht unter Kapitel BI.2.2.4 aufgeführt.

1.2.2.3.2. Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Berlin 2030 (StEP MoVe)

Der am 2. März 2021 vom Senat beschlossene Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 (StEP MoVe 2030) bildet die Grundlage, um die Ziele der beabsichtigten Mobilitätswende durch eine langfristige und integrierte Planung zu erreichen. Übergeordnetes Ziel des StEP MoVe ist es, Berlin zu einer hochmobilen und zugleich lebenswerten Stadt mit menschenfreundlichen, umweltverträglichen, klimaschonenden und sozial gerecht ausgestalteten Verkehrsangeboten zu entwickeln.

Der StEP MoVe nimmt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans nachfolgende relevante Maßnahmen innerhalb des Maßnahmenkatalogs auf:

Neubau des Regionalbahnhofs Köpenick beziehungsweise des S-Bahnhofs Kamenzer Damm

Bau der Westumfahrung Köpenick zur Entlastung und Ermöglichung der Verkehrsberuhigung der Bahnhofstraße

Bau der Ostumfahrung Bahnhofstraße unter anderem zur Erschließung des Güterbahnhofs Köpenick und Entlastung und Verkehrsberuhigung der Bahnhofstraße

Mit dem Beschluss einhergehend, ist auch die Aktualisierung der Karten des Straßennetzes von Berlin (Bestand und Planung) verbunden.

Abbildung 3: Übergeordnetes Straßennetz, Bestand 2023 (links) und Einstufung 2030 (rechts), Quelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Abteilung IV (Mobilität) (2023)

Im übergeordneten Straßennetz von Berlin ist die Seelenbinderstraße im Bestand (2023) innerhalb der Stufe III (örtliche Straßenverbindung) zwischen den mit Stufe II (übergeordnete Straßenverbindung) gekennzeichneten Straßen Bahnhofstraße, Fürstenwalder und Friedrichshagener Straße eingeordnet (Abbildung 3, links). In der Karte zum übergeordneten Straßennetz zur Einstufung 2030 ist die Ostumfahrung bereits ergänzt und wird dort ebenfalls als übergeordnete Straßenverbindung bestimmt (Abbildung 3, rechts).

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