Planungsdokumente: Bebauungsplan 9-87

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Inhaltsverzeichnis

Begründung Bebauungsplan 9-87

1.2.2.3.3. Stadtentwicklungsplan Wirtschaft 2040 (StEP Wirtschaft 2040)

Der am 03. September 2024 vom Senat beschlossene Stadtentwicklungsplan Wirtschaft 2040 (StEP Wirtschaft 2040) trifft Aussagen für die zukünftige gewerbliche Entwicklung Berlins. Um stadtentwicklungsplanerisch den Anforderungen der wachsenden Berliner Wirtschaft in ihrer diversifizierten Struktur Rechnung zu tragen, ist daher eine Flächensicherung für unterschiedlichste Formen von Produktion in der Stadt erforderlich.

Im StEP Wirtschaft 2040 ist das Plangebiet als Teil des Entwicklungsbereichs ehemaliger Güterbahnhof Köpenick im Vertiefungsplan „Gesamtstädtische Einordnung“ als urbaner Wohn- und Arbeitsort dargestellt, der die Stadt zukunftsorientiert transformieren und maßvoll ergänzen soll. Das Plangebiet streift zudem nördlich innerhalb des „Konzeptplans Planungsziele“ geringfügig eine Fläche zum Erhalt der Mischung von Gewerbe und Wohnen. Südlich der Alten Erpe sind die gewerblichen Flächen aktiv zu sichern und zu entwickeln.

1.2.2.3.4. Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 (StEP Wohnen 2040)

Der am 03. September 2024 vom Senat beschlossene Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 (StEP Wohnen 2040) benennt die raumbezogenen wohnungspolitischen Leitbilder, Ziele, Instrumente und Maßnahmen für den geplanten Neubau von Wohnungen bis zum Jahr 2040.

Das Plangebiet als Teil des Entwicklungsgebiets ehemaliger Güterbahnhof liegt auf einer der Siedlungsachsen Berlins und gehört zum städtischen Entwicklungsraum Südost (Plan 3). Der ehemalige Güterbahnhof Köpenick ist als eines der neuen Stadtquartieren innerhalb des Vertiefungsplans „Gemeinwohlorientierter Wohnungsbau“ (Plan 5) als Potenzialfläche für den gemeinwohlorientierten Wohnungsbau mit 1.000 bis 1.999 Wohnungen dargestellt. Der Vertiefungsplan „Neue Stadtquartiere“ (Plan 3) schätzt die Realisierbarkeit zwischen 2027 bis 2031 ein.

1.2.2.3.5. Stadtentwicklungsplan Zentren 2030 (StEP Zentren 2030)

Der vom Senat am 12. März 2019 beschlossene Stadtentwicklungsplan Zentren (StEP Zentren 2030) enthält gesamtstädtisch relevante Steuerungsgrundsätze für die Zentrenentwicklung und Einzelhandelssteuerung in den Bezirken. Die Steuerungsgrundsätze treffen Aussagen zur Verortung von großflächigen und nicht großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten.

Die Bahnhofstraße Köpenick wird als nächstes Hauptzentrum abgebildet. Der Handlungsbedarf wird als mittel eingestuft. Der StEP Zentren trifft für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 9-87 keine Aussagen.

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