Planungsdokumente: Bebauungsplan 9-87

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Inhaltsverzeichnis

Begründung Bebauungsplan 9-87

1.2.2.5.2. Lärmaktionsplan

Der Lärmaktionsplan 2019–2023 (LAP) wurde am 23. Juni 2020 vom Berliner Senat beschlossen und setzt die Anforderungen der EU-Richtlinie 2002/49/EG zur Bekämpfung von Umgebungslärm um. Der LAP enthält ein umfassendes Programm, das Gesundheitsschutz und städtische Attraktivität fördert. Er legt Handlungsfelder und Maßnahmen fest, darunter Konzepte für Tempo 30, Ruhige Gebiete und städtische Erholungsräume, sowie verkehrsbezogene Verhaltensänderungen. Effektive Maßnahmen aus früheren Plänen werden fortgeführt und Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung von 2018 berücksichtigt.

Der Entwurf des neuen Lärmaktionsplans 2024-2029 für Berlin wurde gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 27. September bis 25. Oktober 2024 öffentlich ausgelegt.

Der vorliegende Entwurf des Lärmaktionsplans hat das Ziel, die Lärmbelastung in Berlin zu reduzieren und strukturelle Maßnahmen in die Wege zu leiten, um Berlin für alle lebenswerter zu gestalten. Der Lärmaktionsplan bilanziert das frühere Vorgehen, baut auf den bisherigen Erfahrungen auf und schreibt die Aktionspläne von 2008, 2013–2018 und 2019–2023 fort.

Ausführungen zum Lärmaktionsplan und die Aussagen zum Plangebiet befinden sich im Umweltbericht (siehe Kapitel BI.2.2.5).

1.2.2.5.3. Luftreinhalteplan

Der aktuelle Luftreinhalteplan Berlins, in der Fassung der zweiten Fortschreibung mit dem Stand 20. Juli 2019 mit redaktioneller Überarbeitung Dezember 2019 stellt ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Luftqualität in der Hauptstadt dar. Er verfolgt das Ziel, die Schadstoffbelastung, insbesondere von Feinstaub und Stickoxiden, zu reduzieren und die Luftqualität zur Umsetzung der europäischen und nationalen Umweltvorgaben, insbesondere der Luftqualitätsrichtlinie der EU (2008/50/EG) und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), zu verbessern.

Dabei werden sowohl kurzfristige Maßnahmen, wie die Förderung des ÖPNV und die Reduktion des motorisierten Individualverkehrs, als auch langfristige Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Mobilität und urbaner Grünflächen berücksichtigt. Der Plan sieht auch die Einführung von Umweltzonen und die Verstärkung von Luftqualitätsmessungen vor. Ein weiterer Fokus liegt auf der Verbesserung der Luftqualität in besonders belasteten Stadtteilen, wie dem innerstädtischen Bereich und entlang von Hauptverkehrsachsen. Der Luftreinhalteplan ist Teil der Berliner Bemühungen, die Klimaziele zu erreichen und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Es wird erwartet, dass die Umsetzung der Maßnahmen zu einer spürbaren Verbesserung der Luftqualität führt und gleichzeitig die Lebensqualität in Berlin erhöht.

Ausführungen zum Luftreinhalteplan und die Aussagen zum Plangebiet befinden sich im Umweltbericht (siehe Kapitel BI.2.2.6).

1.2.2.6. Bereichsentwicklungsplanung

Zur Bereichsentwicklungsplanung des Bezirks Treptow-Köpenick gehören die fünf fachlichen Teilpläne: Zentren- und Einzelhandelskonzept, das bezirkliche Radverkehrskonzept, die Uferkonzeption, das soziale Infrastrukturkonzept und das Wirtschaftsflächenkonzept. Mit Ausnahme der Uferkonzeption sind die folgenden fachlichen Teilpläne für das Vorhaben von direktem oder indirektem Belang und werden vertiefend ausgeführt.

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