1.2.2.5.2. Lärmaktionsplan
Der Lärmaktionsplan 2019–2023 (LAP) wurde am 23. Juni 2020 vom Berliner Senat beschlossen und setzt die Anforderungen der EU-Richtlinie 2002/49/EG zur Bekämpfung von Umgebungslärm um. Der LAP enthält ein umfassendes Programm, das Gesundheitsschutz und städtische Attraktivität fördert. Er legt Handlungsfelder und Maßnahmen fest, darunter Konzepte für Tempo 30, Ruhige Gebiete und städtische Erholungsräume, sowie verkehrsbezogene Verhaltensänderungen. Effektive Maßnahmen aus früheren Plänen werden fortgeführt und Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung von 2018 berücksichtigt.
Der Entwurf des neuen Lärmaktionsplans 2024-2029 für Berlin wurde gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 27. September bis 25. Oktober 2024 öffentlich ausgelegt.
Der vorliegende Entwurf des Lärmaktionsplans hat das Ziel, die Lärmbelastung in Berlin zu reduzieren und strukturelle Maßnahmen in die Wege zu leiten, um Berlin für alle lebenswerter zu gestalten. Der Lärmaktionsplan bilanziert das frühere Vorgehen, baut auf den bisherigen Erfahrungen auf und schreibt die Aktionspläne von 2008, 2013–2018 und 2019–2023 fort.
Ausführungen zum Lärmaktionsplan und die Aussagen zum Plangebiet befinden sich im Umweltbericht (siehe Kapitel BI.2.2.5).