Planungsdokumente: Bebauungsplan 9-87

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Inhaltsverzeichnis

Begründung Bebauungsplan 9-87

1.2.2.6.1. Zentren- und Einzelhandelskonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick

Das bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzept dient der Konkretisierung des gesamtstädtischen StEP Zentren 3 (Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung: 21. Juli 2016, Drucksache Nr. VII/1364).

Im Steckbrief des Zentrenkonzepts wird der nahegelegene Bereich um die Bahnhofstraße als zentraler Versorgungsbereich inklusive Shopping-Center gekennzeichnet. Dieser umfasst zentrenrelevante Sortimente für die Nahversorgung und übrige zentrenrelevante sowie nicht zentrenrelevante Sortimente. Zum Erhebungszeitpunkt wurden hier punktuelle Leerstände erfasst. Ebenso wurden dem Bereich wichtige zentrenrelevante Nutzungen, wie z. B. ein Ärztehaus, Banken und das Amtsgericht zugeordnet. Als Handlungsansätze werden ein weiterer Ausbau der Verkaufsflächen (periodischer und aperiodischer Bedarf) und der zentrenergänzenden Angebote (Freizeit, Gastronomie, etc.) sowie Aufwertungsmaßnahmen im öffentlichen Raum (Querungsmöglichkeiten, Ergänzung Baumreihen) vorgesehen. Ferner ist angedacht, die weitere Entwicklung hauptzentrumstypischer Angebote im Einzugsbereich abzuwehren (insbes. in der Fachmarktagglomeration Friedrichshagener Straße).

Durch die Nähe des Vorhabens zum zentralen Versorgungsbereich kann die Bereitstellung von entsprechenden Gütern der Daseinsvorsorge für die zukünftige Anwohnerschaft gewährleistet werden.

Das Zentrenkonzept wird aktuell durch den Bezirk fortgeschrieben.

1.2.2.6.2. Radwegekonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick

Das Radwegekonzept ist der Fachplan Öffentlicher Raum und Verkehr und wurde 2010 durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick und die Bezirksverordnetenversammlung im Mai 2011 mit dem zugehörigen Maßnahmenplan beschlossen (BVV-Beschluss-Nr. 1097/51/11).

Im Bezirklichen Radverkehrskonzept wird in der Maßnahmenkarte mit der Signatur „Kö.10“ das Einrichten einer Radverkehrsanlage (400 m) auf der Bellevuestraße zwischen Brandenburgplatz und Fürstenwalder Damm mit der Priorität: hoch [HR] aufgrund eines Unfallschwerpunktes 2005 gekennzeichnet. Gegenwärtig befinden sich beidseitig der Bellevuestraße Schutzstreifen.

Die Seelenbinderstraße von der Bahnhofstraße bis Brandenburgplatz wird mit der Signatur „Kö.27“ als Maßnahmenbereich Nebenroute mit der Priorität: mittel [NR] gekennzeichnet. Gefordert wird eine Verbesserung der Befahrbarkeit für Radfahrer nach Abstimmung mit der Verkehrsbehörde. Der angrenzende, vorgesehene planfeststellungsersetzende Bebauungsplan 9-84 wird die Anforderungen berücksichtigen.

1.2.2.6.3. Soziales Infrastrukturkonzept (SIKo) für den Bezirk Treptow-Köpenick

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Treptow-Köpenick von Berlin hat das Soziale Infrastrukturkonzept SIKo 2016 (Stand Dezember 2017) am 16. Mai 2019 auf der Grundlage des Bezirksamtsbeschlusses vom 15. November 2018 (BA-Beschluss Nr.: 239/18) als fachlichen Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung beschlossen (Drucksachen-Nummer VIII/0618). Somit ist dieses Konzept verbindliche Grundlage für die Steuerung der Infrastrukturentwicklung und damit der Standortentwicklung beziehungsweise -sicherung im Bezirk Treptow-Köpenick.

Der Bezirk Treptow-Köpenick erwartet bis 2030 einen enormen Einwohnerzuwachs. Eine Herausforderung sind insbesondere die damit verbundenen zusätzlichen Bedarfe der sozialen, kulturellen und grünen Infrastruktur. Im dynamischen Maßnahmenplan von 2017 sind bereits mehrere Maßnahmen mit kurzfristiger Erforderlichkeit aufgeführt, welche im Zuge der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen ehemaliger Güterbahnhof Köpenick realisiert werden sollen. Hierzu zählen mehrere Kitas, Grundschulen, gedeckte Sportanlagen sowie Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Grünflächen für Kinder und Jugendliche sowie weitere Kultureinrichtungen. Die Umsetzung ist insbesondere Gegenstand der weiteren Bebauungspläne 9-80, 9-81, 9-82, 9-85,9-86, 9-88 welche im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme aufgestellt werden.

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