Geschützte Biotope
Die gesetzlich geschützten Biotope treten ausschließlich innerhalb der naturnahen Grünfläche im Südosten des Geltungsbereichs auf. Lediglich kleinere Flächen von ca. 56 m² (Frischwiesen, verarmte Ausprägung) bzw. 111 m² (Frischwiesen, typische Ausprägung) ragt als Teilfläche aus der naturnahen Grünanlage in den Geltungsbereich hinein.
Als gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 28 NatSchG Bln wurden in der an den Geltungsbereich angrenzenden naturnahen Grünanlage erfasst:
- Frischwiesen und Grünlandbrachen (angrenzend an den Geltungsbereich) (Biotoptypen: 05112, 051121, 051122, 0513212)
- Röhrichte und Hochstauden feuchtnasser Standorte außerhalb des Geltungsbereichs in der angrenzenden naturnahen Grünanlage (Biotoptypen: 022111, 0221122, 022119, 051419)