Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Geschützte Biotope

Die gesetzlich geschützten Biotope treten ausschließlich innerhalb der naturnahen Grünfläche im Südosten des Geltungsbereichs auf. Lediglich kleinere Flächen von ca. 56 m² (Frischwiesen, verarmte Ausprägung) bzw. 111 m² (Frischwiesen, typische Ausprägung) ragt als Teilfläche aus der naturnahen Grünanlage in den Geltungsbereich hinein.

Als gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 28 NatSchG Bln wurden in der an den Geltungsbereich angrenzenden naturnahen Grünanlage erfasst:

  • Frischwiesen und Grünlandbrachen (angrenzend an den Geltungsbereich) (Biotoptypen: 05112, 051121, 051122, 0513212)
  • Röhrichte und Hochstauden feuchtnasser Standorte außerhalb des Geltungsbereichs in der angrenzenden naturnahen Grünanlage (Biotoptypen: 022111, 0221122, 022119, 051419)

Biotopverbund

Die Gebietsfunktionen für den stadtweiten Biotopverbund und die bezirkliche Biotopverbundplanung sind dem Kapitel B I.2 zu entnehmen.

Mit dem Offenland, den Saumstrukturen und Gehölzbeständen im Geltungsbereich sowie der angrenzenden naturnahen Grünfläche sind Biotoptypen vertreten, die unterschiedlichen Tierarten Lebensraum bieten.

Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht

Im Geltungsbereich und direkt angrenzend sind keine Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht vorhanden. Kleinflächig befinden sich geschützte Biotope im Plangebiet, diese werden in die öffentliche Grünfläche integriert. Das LSG Blankenfelde liegt nördlich der Blankenfelder Straße.

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