Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Geschützter Baumbestand

Geschützte Bäume gemäß Baumschutzverordnung Berlin wurden durch das Büro UBB (2025b) im Jahr 2024 und 2025 erhoben. Die Standorte der geschützten Baumarten sind mit Stammumfang, Vitalität, den Schäden und Besonderheiten dem Eingriffsgutachten zu entnehmen.

Fauna

Faunistische Kartierungen wurden im Jahr 2024 durch das Büro UBB Umweltvorhaben Dr. Klaus Möller GmbH für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes nach gängigen Methodenstandards vorgenommen. Die Kartierungen des Geltungsbereichs wurden im Jahr 2024 abgeschlossen. Es wurden die folgenden Artengruppen erfasst: Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien und Insekten.

Für das Gebiet der Gesamtentwicklung der Elisabeth-Aue wurden 2025 faunistische Kartierungen vom Büro Natur+Text durchgeführt, insbesondere für das Teilprojekt 2, für die Kompensationsflächen nördlich des Grabens 5 sowie im Schweinewäldchen und im Feuchtgebiet Elisabeth-Aue. Das Untersuchungskonzept wurde mit den Naturschutzbehörden des Landes Berlin abgestimmt und umfasst folgende Artengruppen: Brutvögel, Greifvögel und Rastvögel und Wintergäste, Amphibien, Insekten (Libellen, Laufkäfer, Heuschrecken, Tagfalter, Xylobionte Käfer). Im Zuge der Kartierungen 2025 wurden für die Artengruppen Avifauna (Offenlandarten), Reptilien sowie im Bereich der östlich liegenden Feldhecke Fledermäuse als ergänzende Kartierung durchgeführt.

Die Ergebnisse der Kartierungen von Natur & Text liegen als Ergebnisbericht mit Stand 12/2025 vor

Die durchgeführten Erfassungen zeigen folgende Ergebnisse:

Brutvögel

Im Eingriffs- und Wirkraum des Plangebiets wurden insgesamt 45 Vogelarten erfasst, darunter 26 Brutvogelarten erfasst (UBB 2025). Von diesen kommen 8 Brutvogelarten im Plangebiet vor.

Von Natur und Text wurden im Jahr Kartierungen für das weitere Gesamtgebiet der Elisabeth-Aue durchgeführt (Natur und Text 2025). Im Rahmen dieser Kartierung wurde auch eine Überprüfung der Anzahl der Feldlerchenhabitate stattfinden.

Der überwiegende Teil der Brutvogelarten im Eingriffs- und Wirkraum gehört zu den häufigen und weit verbreiteten Arten. Entsprechend der Biotopausstattung kommen Offenlandarten und Arten der Gehölze und Gebüsche vor.

Zwei Arten im Geltungsbereich und anlagebedingten Wirkraum sind auf Grund der besonderen Habitatansprüche als besonders relevante Arten einzustufen:

  • Schafstelze (Ackerfläche): 1 Brutpaar, Kartierung 2025
  • Feldlerche (Ackerflächen): 11 Brutpaare, Kartierung 2024 / 9 Brutpaare, Kartierung 2025

Im baubedingten Wirkraum wurden erfasst:

  • Sumpfrohrsänger (Regenrückhaltebecken in der angrenzenden naturnahen Grünanlage): 1 Brutpaar, 1 Brutpaar, Kartierung 2025
  • Sperber: 1 Brutpaar, Kartierung 2025

Neben diesen Arten sind artenschutzrechtlich die Baumhöhlen bewohnenden Arten im Geltungsbereich hervorzuheben, da sie Brutplätze wiederkehrend nutzen und diese Fortpflanzungsstätten dauerhaft, d. h. auch ohne Besiedlung geschützt sind. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes kommen die folgenden Baumhöhlenbrüter vor:

  • Blaumeise, Buntspecht, Gartenbaumläufer, Kohlmeise, Schwanzmeise

Gebäudebrütende Vögel kommen im Geltungsbereich nicht vor.

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