Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Insekten

In den Arterfassungen 2024 konnten keine europarechtlich geschützten Arten der Käfer, Schmetterlinge, Libellen, Hautflügler und Heuschrecken nachgewiesen werden.

Mit den 2025 durchzuführenden Strukturkartierung der Gehölze wurden im Plangebiet keine Nachweise für xylobionte Käferarten erbracht. Im Teilprojekt 2 außerhalb des Eingriffsbereiches wurde in einer abgängigen Pappelreihe der streng geschützte Scharlachroter Plattkäfer erfasst. Der Pappelbestand am Blaubeerweg ist als „Potenzialfläche“ für den Scharlachroter Plattkäfer erfasst, ein Nachweis wurde nicht erbracht.

2.2.1.1.2. Schutzgüter Fläche und Boden / Altlasten

Das Planungsgebiet besteht zum Großteil aus landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Nutzung einer Teilfläche als Standort für Tempohomes stellt eine zeitlich befristete Nutzung dar. Nach Ablauf der Nutzung diese Fläche wieder als Landwirtschaftsfläche herzustellen.

Zur Klarstellung: Schutzgüter sind Fläche und Boden. Es sind aufgrund der Vornutzung Altlasten auf den Flächen und im Boden vorhanden. So dass das Altlastenthema hier gesondert erwähnt wird.

Das Plangebiet liegt naturräumlich auf der Ostbrandenburgischen Platte, genauer auf der Grundmoräne der Barnim-Hochfläche, am nördlichen Rand des Warschau-Berliner Urstromtals. In der Spätweichselkaltzeit wurden auf der Grundmoränenplatte mit Geschiebemergel vorwiegend Sande abgelagert. Die Böden sind in weiten Teilen mittel-schluffig bis mittel-lehmig und somit wenig wasserdurchlässig. Lokal werden diese bindigen Schichten durch Sande und Kiese überlagert.

Genauere Untersuchungen wurden zum Boden 2025 von UNDERyourfeet durchgeführt (Geotechnischer Bericht – Boden und Hydrologie 8/2025). Im Bereich der Schule und der Teilfläche WA 3 des allgemeinen Wohngebiets werden die bindigen Böden mit zwei bis vier oder mehr Metern starken sandigen Substraten überlagert. Diese Mächtigkeit verringert sich auf bis zu 0,50–1,00 m im WA 2.

Außerhalb des Geltungsbereichs der B-Pläne befinden sich östlich in der feuchten Senke des Schweinewäldchens und nordöstlich im Bereich des Feuchtgebiets Elisabeth-Aue holozäne Torf- und Muddebildungen, die bereits stark vererdet sind.

Die Elisabeth-Aue wurde bis ca. 1980 als Rieselfeld genutzt. Diese frühere Nutzung ist noch heute in den Bodengesellschaften ablesbar. Die Fläche ist im Bodenbelastungskataster (BBK) unter der Nummer 10777 registriert. Zudem befinden sich nördlich des Grabens 5 noch die BBK-Flächen 1458, 1459 und 1460. Der Eintrag erfolgte aufgrund der ehemaligen Nutzung als Rieselfeld und Intensivfilterfläche.

Die Ergebnisse der Oberflächenproben zeigen, dass die nachgewiesenen Schadstoffgehalte die Prüfwerte der BBodSchV für den Wirkpfad Boden-Mensch in keiner der untersuchten Oberflächen-Mischproben überschreiten. Die Grenzwerte für Kinderspielflächen werden durchgängig eingehalten.

Für eine Bewertung für den Pfad Boden-Mensch wurden Flächengrößen von ca. 2 ha beprobt. Eine Überschreitung der Prüfwerte nach BBodSchV stellte sich nicht dar.

Aus den Analysenergebnissen von Bohrungen aus anderen Projekten (Tempohomes) sind lokal erhöhte Schadstoffkonzentrationen bekannt, so dass aufgrund der Flächengröße Verdünnungseffekten auftreten können. Eine nutzungsbezogene Nachprüfung unversiegelter Freiflächen wird somit in der weiteren Planung und Umsetzung erforderlich. So können ggf. punktuelle Belastungen erfasst und Maßnahmen wie z.B. Bodenaustausch durchgeführt werden

Für den Wirkpfad Boden-Grundwasser wurden im Feststoff nur vereinzelt erhöhte Schadstoffbelastungen ermittelt. Anders verhält es sich beim Eluat (gelöste Stoffe im Bodenwasser), wo insbesondere im Bereich zwischen 0,60 und 1,00 m u GOK kritische Belastungen (Zuordnungsklasse > F3 nach EBV) festgestellt wurden, die zur Tiefe hin abnahmen. Da Eluate leicht ausgewaschen werden, ist dieser Wert insbesondere relevant, wenn Regenwasser versickert werden soll. Daher werden bei einer dezentralen Regenwasserbewirtschaftung besondere Anforderungen gestellt.

Daher sind bei Bodenbewegung und Maßnahmen der Versickerung voraussichtlich entsprechende Vorkehrungen wie Beprobung und ggf. Bodenaustausch entsprechend Ersatzbaustoffverordnung EBV erforderlich.

2.2.1.1.3. Schutzgut Wasser

Im Plangebiet selbst befindet sich kein Gewässer. Aufgrund der Topografie mit einem leichten Gefälle nach Norden entwässert das Gebiet zu einem Großteil in den Graben 5 im nordwestlichen Bereich. Der Graben 5 ist als Graben nördlich des Geltungsbereichs an der Blankenburger Straße erkennbar, verläuft in einem weiten Bogen über das Feuchtgebiet Schweinewäldchen und mündet in den Blankenburger Graben. Der tief eingeschnittene Blankenburger Graben nimmt das Klarwasser des Klärwerks Schönerlinde auf und führt es in den Nordgraben. Der Graben 5 führt nur temporär Wasser. Das Schweinewäldchen im LSG Blankenfelde weist als Feuchtgebiet Defizite hinsichtlich der Wasserversorgung auf.

Genauere Untersuchungen zum Bodenwasserhaushalt wurden 2025 durchgeführt (Geotechnischer Bericht – Boden und Hydrologie 8/2025 und ergänzende Messungen der Hydrologie 11/2025).

Danach liegt der Flurabstand zum Grundwasser zum Messzeitpunkt Juni 2025 zwischen ca. 2,70 und 5 m. Vom Juni bis November sank der Abstand um 0,30 bis 1,00 m weiter ab. Es handelt sich dabei um Schichtenwasser. Die Fließrichtung des Schichtenwassers ist im nördlichen Teil Richtung Süd, im südlichen Teil Richtung West ausgerichtet.

Bei diesen Flurabständen ist davon auszugehen, dass die Vorgaben zum Mindestabstand der Versickerungsanlagen zum Grundwasser entsprechend „Leitfaden zur Versickerung von Niederschlagswasser auf der Barnim-Hochfläche“ (SenMVKU 3/2024) eingehalten werden können. Die Hydrologischen Untersuchungen werden bis April 2026 fortgesetzt. Dann besteht allerdings erst eine abschließende Sicherheit. Daher wurde das Konzept für die Regenwasserbewirtschaftung in Varianten erarbeitet, um für verschiedene Planfälle (Versickerung bzw. partielle oder keine Versickerung) vorbereitet zu sein, damit die Erschließung gesichert ist.

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