Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

Fledermäuse

Insgesamt wurden im Zuge der Erfassungen 2024 (Ein- und Ausflugbeobachtungen an potenziellen Quartieren, detektorgestützte Begehung) sowie durch die Transsektbegehung und Hochboxuntersuchung 2025 die folgenden Arten im Plangebiet und Umfeld erfasst:

  • Myotis spec.
  • Breitflügelfledermaus
  • Großer Abendsegler
  • Kleiner Abendsegler
  • Mückenfledermaus
  • Rauhhautfledermaus (nördlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans)
  • Zwergfledermaus

Der ältere Pappelbestand entlang des Blaubeerwegs weist Potenziale auf Quartiere in Form von Ast- und Baumhöhlen sowie Spalten auf. 2025 wurden eine Strukturkartierung der Gehölze, endoskopische Untersuchungen und nächtliche Detektorbegehungen mit Ultraschalldetektor zur Überprüfung auf Quartiere durchgeführt. Zusätzlich wurden mit Horchboxen an drei Standorten im Gesamtgebiet der Elisabeth-Aue, davon eine Horchbox im Bereich der Tempohomes Fledermäuse ermittelt. Im Geltungsbereich wurde ein Habitatbaum ohne Quartiersnachweis in der Feldhecke erfasst. Entlang der Ränder der Gehölzbestände des Blaubeerwegs wurden zum Teil hohe Aktivitäten (insbesondere der Zwergfledermaus) festgestellt.

Reptilien

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurden 2024 durch Sichtbeobachtungen, Erfassung von Sommer- und Winterlebensräumen sowie Untersuchung von Verstecken die folgende Reptilienart nachgewiesen:

  • Zauneidechse (streng geschützt, Art gemäß Anhang IV der FFH-Richtlinie)

Die Zauneidechse wurde 2024 mit drei Exemplaren auf der Fläche des Tempohome-Standorts nachgewiesen. 2025 (Natur & Text 2025) wurden auf dieser Fläche zwei Exemplare erfasst. Aus den Nachweisen lässt sich schließen, dass es sich um eine sehr kleine Teilpopulation handelt, die die Migrationskorridore entlang der Feldraine im Gebiet nutzt (Transferlebensraum: Natur und Text 2025). Die dreieckige Wiesenfläche (2.940 m²) auf dem Gelände im Norden des Tempohome-Standorts stellt das Zentrum der Besiedlung durch die Zauneidechse dar.

Aufgrund der Habitatstrukturen wurde 2024 eine Fläche von 1,1 ha als möglicher Lebensraum abgegrenzt. In den Kartierungen 2025 wurde diese und weitere Flächen im Süden überprüft. Aufgrund der Kartierungen in den Jahren 2024 und 2025 wurde durch den Nachweis von Zauneidechsen die Habitatfläche für Zauneidechsen auf die dreieckige Wiesenfläche im Norden des Tempohome-Standorts begrenzt. Nur in diesem Bereich mit einer Fläche von 2.940 m² konnten in beiden Jahren Zauneidechsen nachgewiesen werden. Daher ist von einer Habitatfläche mit geeigneten Strukturen für Zauneidechsen von 2.940 m² auszugehen, die weiteren Flächen dienen als Transferlebensraum. Im Rahmen der Maßnahme ‚Artenfinder‘ wurde auf dem schmalen Saum westlich der Tempohomes ein Exemplar gemeldet.

Amphibien

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurden bei den Kartierungen 2024 und 2025 durch die Gutachterbüros keine europarechtlich geschützten Amphibienarten nachgewiesen. Das Plangebiet weist aufgrund fehlender Laichgewässer eine sehr geringe Eignung für Amphibien auf. Im Regenrückhaltebecken in der angrenzenden Grünanlage wurden Anfang September 2024 zwei Exemplare des Teichfroschs im Regenrückhaltebecken nachgewiesen, die durch die Kartierung 2025 bestätigt wurden.

Außerhalb des Wirk- und Eingriffsraums liegt etwa 500 m östlich des Plangebiets der Krugpfuhl, ein bekanntes Reproduktionshabitat für Amphibien. Von Seiten der Stiftung Naturschutz liegen Hinweise zum Vorkommen der Knoblauchkröte vor. Im Rahmen einer gezielten Erfassung durch das Büro Natur und Text im Jahr 2025 konnte die Art dort jedoch trotz Anwendung etablierter Kartiermethoden – darunter Verhören, Sichtbeobachtung, Keschern, Reusen und eDNA-Untersuchung – nicht bestätigt werden (Natur+Text 2025).

Allerdings liegen von der Stiftung Naturschutz Berlin Daten vor, die das Vorkommen der Knoblauchkröte am Krugpfuhl für die Jahre 2017 bis 2025 bestätigen. Insgesamt liegen aus den genannten Jahren 22 Nachweise vor. Acht dieser Nachweise wurden im Jahr 2024 erbracht. Für das Jahr 2025 wurden insgesamt fünf Nachweise von adulten Tieren am Gewässer Anfang April bestätigt.

Die Ackerflächen im Plangebiet weisen grundsätzlich Eigenschaften auf, die für die Knoblauchkröte als Landlebensraum geeignet sein könnten. Der Graben 5 wird gemäß Zielartenverbreitung (LaPro) als potenzielle Verbindungsstruktur geführt. Im näheren Umfeld zum Krugpfuhl befinden sich Gärten und Grünflächen, die als Habitat gut geeignet sind. Ackerflächenflächen bieten gut grabfähige Böden, allerdings ist hier zu befürchten, dass die Mortalitätsrate aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung (Pflügen, Eggen, Grubern) hoch ist.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: