Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.2.6. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten

Alternativ zur durch den Bebauungsplan angestrebten Planung könnte auf Basis der umgebenden Bebauung eine Bebauung geringer Dichte mit Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern eine Planungsmöglichkeit sein. Damit würde dennoch ein erheblicher Anteil an Flächen überbaut und die Landschaft grundlegend verändert werden. Der in Verbindung mit den 2. Teilprojekt angestrebte Ausbau der Straßenbahn würde bei einer geringen Dichte eine geringe Nachfrage nach ÖPNV nach sich ziehen, womit eine Straßenbahnerschließung infrage gestellt wird. Durch den in Berlin herrschenden Wohnungsmangel ist eine Entwicklung mit Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Flächenpotenziale durch eine höhere Dichte vorzuziehen.

Die Verortung eines Schulstandortes zur Kompensation der im Bezirk und insbesondere der Bezirksregion in Pankow fehlenden Schulplätze wurde bereits auf der Ebene des Flächennutzungsplans dargestellt. Sowohl für die erforderliche Schule, als auch für die Umsetzung der dringend benötigten Wohnungen bestehen in Berlin bzw. Pankow nur wenige verbleibende Flächenpotenziale. Diese werden unter Einbeziehung der Folgen für Umwelt und Umgebung miteinander abgewogen und im Ergebnis festgelegt.

Die Ausweisung der Elisabeth-Aue als Neues Stadtquartier in den Stadtentwicklungsplänen setzt die Auseinandersetzung mit alternativen Standorten und die bewusste Entscheidung zur Verortung des Neuen Stadtquartiers in dem Bereich das Bezirks Pankow am Standort Elisabeth-Aue voraus. Zum Tragen kommen die ausreichenden quantitativen Flächen am Standort, der Zugriff auf diese durch landeseigene Wohnungsbaugesellschaften sowie die Anbindung an das überörtliche Straßen- sowie ÖPNV-Netz und dessen Ausbaupotenzial durch die Verlängerung der Straßenbahn.

Um die Beeinträchtigung für die umgebende Bebauung und deren Anwohnenden möglichst zu reduzieren, werden die Planungen, den Umständen entsprechend sensibel angepasst (bspw. Abstaffelung nach Osten, ausreichender Abstand durch öffentliche Grünfläche, etc.). Die dem Bebauungsplan zu Grunde liegende städtebauliche Idee bezieht eine Weiterentwicklung auf der Fläche der Elisabeth-Aue (Teilprojekt 2) mit ein.

2.3. Zusätzliche Angaben

2.3.1. Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren sowie Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben

Wesentliche Grundlage für die Zusammenstellung der Angaben sind die in der Referenzliste unten aufgeführten Quellen. Im Rahmen der Umweltprüfung zum Bebauungsplan wurden Wirkanalysen durchgeführt, die schutzgutspezifisch erfolgten. Hierbei wurden alle verfügbaren Fachgutachten genutzt.

Die Untersuchung der Böden und Altlasten wurden in einem Raster von ca. 100 m durchgeführt. Mit diesen punktuellen Bohrungen und Beprobungen ergibt sich bereits ein gutes Gesamtbild. Es können kleinräumig auch noch Abweichungen auftreten. Daher wurde der Hinweis auf weitere vertiefende Beprobungen gegeben.

Die hydrologischen Untersuchungen zum Grundwasserstand bilden bislang noch keinen vollständigen Jahreszyklus ab. Dadurch können sich gegebenenfalls weitere Erkenntnisse im Hinblick auf die Grundwasserstandsdynamik ergeben. Dennoch liefern die vorliegenden Daten eine belastbare Grundlage für eine erste Einschätzung der standortbezogenen hydrologischen Rahmenbedingungen. Versickerungsversuche wurden durchgeführt. Aus den Ergebnissen wird die Notwendigkeit einer gedrosselten Ableitung (insbesondere für die Teilfläche WA 2 und WA 1 des allgemeinen Wohngebiets) abgleitet. Zielsetzung ist ein weitgehend abflussloses Siedlungsgebiet.

Für die Ableitung des Drosselabflusses von max. 2 l/sec/ha liegen drei Varianten vor. Um die Vorzugsvariante – Zuleitung von Regenwasser in den Graben 5/Schweinwäldchen zur Stärkung des Landschaftswasserhaushalt - liegen noch nicht alle Informationen zum Boden und Wasserhaushalt vor. Erst wenn diese vorliegen, kann erst abschließend die Machbarkeit ermittelt werden. Wenn diese Variante nicht in Frage kommt, besteht die Möglichkeit der gedrosselten Ableitung in den Regenwasserkanal der BWB im Rosenthaler Weg. Der Kanal verfügt über ausreichende Kapazitäten.

Die Bemessung der Ausgleichsfläche für die Feldlerchen verfolgt das Ziel die Habitatfunktion sowohl im Optimalbereich als auch in den Randbereichen durch Feldlerchenstreifen und Feldsäume als umfangreiche Extensivierungsmaßnahmen der Ackerfläche maximal aufzuwerten. Mit dem Bündel an Maßnahmen werden die intensiv bewirtschafteten Ackerflächen grundlegend für Feldlerchen aufgewertet. Damit ist die Annahme begründet, dass sich eine Dichte von einem Brutpaar je Hektar bezogen auf den Optimalbereich einstellt. Über ein begleitendes artenschutzrechtliches Monitoring besteht die Möglichkeit der Nachsteuerung. Im städtebaulichen Vertrag wird das artenschutzrechtliche Monitoring vereinbart.

Da im Bebauungsplan keine Festsetzung konkreter Baukörper vorgenommen wurde, wurde bei der Klima-Simulation ein Mischpixel-Ansatz gewählt. Dieser ermöglicht eine modellhafte Vermittlung zwischen klimatisch vorteilhaften städtebaulichen Strukturen mit hoher Porosität und weniger günstigen, geschlossenen Blockstrukturen. Der Ansatz bietet den Vorteil, bereits in frühen Planungsphasen mit noch offenen städtebaulichen Festlegungen Wirkungen zu beschreiben. Je nach konkreter baulicher Ausgestaltung können daraus unterschiedliche Wirkungen im Detail resultieren. Der Mischpixel-Ansatz bildet eine belastbare Tendenzaussage auf der Ebene der Bebauungsplanung ab.

Eine Schule bietet gemäß den Berlinern Raum- und Freiflächenprogrammen Flächen im Freien für Sport, Pause, Bewegung und Aufenthalt an. Das festgesetzte Baufeld der Schule steuert die Freiflächenentwicklung nicht. Obwohl diese Programme im Schulbau in Berlin eine hohe Verbindlichkeit aufweisen, besteht die Schwierigkeit, die Standardraum- und -freiflächenprogramme für Schulen in Berlin auf den Standort zu übertragen. Der Bebauungsplan ermöglicht Abweichungen.

Die bisherigen Herausforderungen stehen einer zuverlässigen und belastbaren Einschätzung der Umweltverträglichkeit nicht entgegen – die vorliegenden Ergebnisse lassen eine verlässliche Bewertung zu Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen

Bei Durchführung der CEF-Maßnahmen ist ein Monitoring erforderlich, um z.B. Anpassungen in der Bewirtschaftung oder zur Vermeidung von Störungen durchzuführen.

Bei der Anlage der Ersatzhabitate für die Zauneidechse (CEF-Maßnahme) sollte der Erfolg kontrolliert werden. Von besonderer Bedeutung ist, dass gegebenenfalls Pflegemaßnahmen angepasst werden können. Aufgrund von Bodenverhältnissen und Wetterbedingungen (z. B. viel oder wenig Regen zu bestimmten Jahreszeiten) können sich die Pflanzenbestände unterschiedlich entwickeln.

Da die prognostizierte Anzahl der Feldlerchen auf Annahmen zur Bewirtschaftung beruht, sollte überprüft werden, ob diese Annahmen zutreffen und eine entsprechende Dichte der Besiedlung erreicht wird. Falls dies nicht der Fall ist, wäre eine Optimierung der Habitatfläche für diese CEF-Maßnahme nördlich des Grabens 5 erforderlich (z.B. Art der Bewirtschaftung, Vermeidung von Störungen).

Diese Empfehlung gilt ebenso für die FCS-Maßnahmen hinsichtlich der Feldlerchenersatzhabitate in Brandenburg.

Sollten in der Fläche Maßnahmen zur Erhaltung der Bepflanzung im Bereich der öffentlichen Grünfläche Baumfällmaßnahmen erforderlich werden – etwa aus Gründen der Verkehrssicherheit – wären entsprechende Ersatzmaßnahmen gemäß Artenschutzfachbeitrag umzusetzen. Da die CEF-Maßnahmen im städtebaulichen Vertrag gesichert werden und das Land Berlin der Vertragspartner ist, obliegt die Überwachung der Einhaltung des Vertrags dieser Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Zur fachlichen Beurteilung ist der Kurzschluss mit der uNB für die CEF-Maßnahmen, mit der oNB für die FSC-Maßnahmen herzustellen.

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