Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Hinweise zur Vermeidung von Vogelschlag

Weiterhin werden Hinweise zur Vermeidung von Vogelschlag gegeben, um einen Konflikt mit dem § 44 BNatSchG zu vermeiden. Insbesondere sollen freistehende transparente Glasscheiben, Eckverglasungen, stark spiegelnde Glas- oder Metallelemente sowie transluzentes Glas und Profilglas vermieden werden. Bei Verwendung von Glasflächen sollen geprüfte, wirksame Markierungen auf der gesamten Glasfläche vorgesehen werden.

Kriterien für hoch wirksame Markierungen, bei maximalem Kontrast sind nach: Schweizerische Vogelwarte Sempach (Hrsg.) Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht, 2022, Seite 56:

  • horizontale Linien: mind. 3 mm breit, bei 50 mm Kantenabstand
  • vertikale Linien: mind. 5 mm breit, bei 100 mm Kantenabstand
  • schwarze Punkte: mind. 10 mm Durchmesser, im 90-mm-Raster
  • metallisch-reflektierende Punkte: mind. 9 mm Durchmesser, im 90-mm-Raster

Hinweise zur Pflanzenverwendung

Weitere Hinweise werden zur Verwendung einheimischer und standortgerechter Bäume und Sträucher gegeben, sodass die biologische Vielfalt gesteigert werden kann. Gleichzeitig ist allerdings dabei zu beachten, dass aufgrund des Klimawandels klimaangepasste Baumarten in die Pflanzliste mit aufgenommen werden. Im Sinne der Widerstandsfähigkeit gegenüber von Klimaextremen und Kalamitäten ist eine hohe Anzahl unterschiedlicher Baumarten gewünscht. Weiterhin ist von Bedeutung, dass Pflanzen ausgewählt werden können, die sich auch ohne besonderen Pflegeaufwand entwickeln.

Im städtebaulichen Vertrag zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, und der Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue GmbH werden weitere Regelungen getroffen, die zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich von Eingriffen beitragen. Dies sind:

  • dezentrale Regenwasserbewirtschaftung durch Retention und Versickerung von Niederschlagswasser auf den Baufeldern. Aufgrund der eingeschränkten Versickerungsfähigkeit der Böden – insbesondere im Baufeld 2 – wird ein gedrosselter Abfluss ermöglicht.
  • Begrünung der Fassaden – 20 Prozent der Fassadenflächen. Die Begrünung soll bevorzugt an solchen Fassadenflächen erfolgen, die unter Berücksichtigung gestalterischer, technischer und klimatischer Voraussetzungen als geeignet erscheinen.
  • die Gestaltung der zur öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öffentliche Parkanlage“ orientierten Vorzonen mit einer Tiefe von 5,00 m ausschließlich in Zusammenhang mit der angrenzenden öffentlichen Grünfläche durchzuführen. In diesen Bereichen sind bauliche Anlagen wie eingehauste Einrichtungen, technische Aufbauten (z. B. Wärmepumpen, Lüftungsaggregate, überdachte Fahrradstellplätze in Doppelstockbauweise) oder vergleichbare Installationen unzulässig.
  • Für Grünanlagen ist die Verwendung von gebietsheimischen Arten grundsätzlich möglich und sollte bevorzugt umgesetzt werden. Eine genaue Planung ist Gegenstand des Erschließungsvertrages und mit den zuständigen Fachämtern abzustimmen.

Mit den Festsetzungen zur Begrünung des Straßenraumes werden Flächen geschaffen, die auch für die Regenwasserbewirtschaftung genutzt werden können. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um das Regenwasser vor Ort im Plangebiet zu bewirtschaften.

Entsprechend den Vorgaben des städtebaulichen Vertrags werden für die öffentlichen und privaten Freiflächen Freiflächengestaltungspläne erstellt. In diesen Plänen werden unterschiedliche Freiflächenbelange koordiniert, Standards festgelegt und die Verflechtungen mit der Nachbarschaft abgestimmt.

Mit diesen Maßnahmen werden die Voraussetzungen geschaffen, um Eingriffe zu vermeiden, zu mindern und anteilig auszugleichen.

2.2.2.2. Gegenüberstellung Eingriff/Ausgleich in Natur und Landschaft

Die Eingriffsbewertung nach dem Berliner Leitfaden liegt vor (bgmr 9/2025, aktualisiert 1/2026). Die Eingriffsbilanzierung gemäß § 1a Abs. 3 BauGB wurde unter Hinzuziehung des Berliner Leitfadens zur Eingriffsbilanzierung erstellt. Die Grundlage ist die 2024 erstellte Biotopkartierung (UBB 2024) sowie die 2025 erstellte Biotopkartierung für die Ersatzflächen nördlich des Grabens 5 (Köstler/bgmr 2025).

Der Stand der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung berücksichtigt die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs 3-89. Dabei werden sowohl die festgesetzten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen als auch die Vereinbarung im städtebaulichen Vertrag sowie die externen Kompensationsmaßnahmen einbezogen. Die Ergebnisse werden im Umweltbericht zusammenfassend beschrieben. Der Tempohome-Standort auf der landwirtschaftlichen Fläche ist eine Zwischennutzung, die zurückgebaut wird. Daher wird der Rückbaustatus der Eingriffsbewertung zugrundgelegt.

Die nachfolgende Tabelle fasst die Ergebnisse der Bilanzen zusammen. Dabei werden die Bilanzen schutzgutbezogen für den Naturhaushalt (Biotik und Abiotik) sowie für Landschaftsbild/Erholung getrennt dargestellt.

  Bestand in WPPlanung in WPDifferenz in WPDifferenz in %Ausgleich in %
Naturhaushalt 
biotischen Wertträger
Wertträger Biotoptypen173 WP440 WP267 WP154,34%254,34%
Wertträger Biotopverbund961 WP39 WP-922 WP-95,94%4,06%
abiotischen Wertträger
Wertträger natürliche Funktion des Bodens und Archivfunktion für die Naturgeschichte 579 WP282 WP-297 WP-51,30%48,70%
Wertträger Naturnähe Wasserhaushalt781 WP603 WP-178 WP-22,79%77,21%
Wertträger Gewässerbelastung durch anthropogen induzierten Oberflächenabfluss587 WP599 WP12 WP2,04%102,04%
Wertträger Luftaustausch769 WP292 WP-477 WP-62,03%37,97%
Wertträger stadtklimatische Funktion498 WP485 WP-13 WP-2,61%97,39%
Summe4.348 WP2.740 WP-1.608 WP-36,98%63,02%
Eingriff Naturhaushalt-1.608 WP  
Landschaftsbild und Erholung 
Wertträger Qualität des Landschafts- und Stadtbildes961 WP300 WP-661 WP-68,78%31,22%
Wertträger Bedeutung der Grünflächen und des Freiraumes für die Erholung961 WP123 WP-838 WP-87,20%12,80%
Summe1.922 WP423 WP-1.499 WP-77,99%22,01%
 Eingriff Landschaftsbild und Erholung-1.499 WP  

Abbildung 10: Übersicht Naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Für die biotischen Komponenten des Naturhaushalts (Biotope) ist eine deutliche Verbesserung um +267 WP festzustellen, es erfolgt eine deutliche Aufwertung über den Bestand hinaus. Dabei sorgen die festgesetzte Grünfläche, die Dachbegrünung, die Baumpflanzungen auf den Grundstücken und der festgesetzte Grünanteil in den Verkehrsflächen für eine zusätzliche Aufwertung. Sollte aufgrund der hohen Flächenkonkurrenzen und technischen Anforderungen die festgesetzte Dachbegrünung nicht im vollen Umfang umsetzbar sein, sind andere Grünmaßnahmen mit gleicher kompensatorischer Wirkung entsprechend den Annahmen der Eingriffsbilanzierung umzusetzen. Durch die Erhaltung der Feldhecke entlang des Blaubeerweges kann der Eingriff gemindert werden. Eine deutlich negative Bilanz fällt auf den Biotopverbund zurück. 922 WP können nicht kompensiert werden. Positiv wirken sich die Erhaltung der Feldhecke und die festgesetzte Grünanlage aus. Die hohe Aufwertung der Biotoptypen kann das Defizit beim Biotopverbund nicht ausgleichen. Durch die im städtebaulichen Vertrag vorgesehen Regelungen zur Fassadenbegrünung (20% der Fassadenflächen), die auch durch andere Grünmaßnahmen mit gleicher kompensatorischer Wirkung umgesetzt werden kann, kann das Defizit im Naturhaushalt weiter kompensiert werden.

Für die abiotischen Komponenten des Naturhaushalts ergibt sich für die flächenbezogene Bilanz rechnerisch eine negative Bilanz von -953 WP. Minderung auf die Funktionen des Boden- und Wasserhaushalts bewirken die Festlegungen zu Dachbegrünung und dezentraler Regenbewirtschaftung sowie die Sicherung von unversiegelten Flächen durch die Festsetzung von Grünflächen, den Grünanteil in Verkehrsflächen, die Erhaltung von Gehölzen und Teilversiegelungen von Wegen, Zufahrten und Stellplätzen.

Zusammenfassend betrachtet, können Eingriffe in den Naturhaushalt, die durch den Bebauungsplan 3-89 vorbereitet werden, nicht mit den getroffenen Festsetzungen vollständig kompensiert werden. Es entsteht ein Defizit von -1.608 WP. Für die Kompensation werden externe naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen entwickelt.

Für die Wertträger Landschaftsbild/Erholung entsteht ein Defizit von -1.499 WP, die festgesetzten Grünflächen wirken mindernd. Eine Teilkompensation kann durch die externen naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen erreicht werden.

Durch die grünordnerischen Festsetzungen erfolgt eine deutliche Minderung für das Plangebiet, die auch den gestalterischen Qualitäten des Quartiers insgesamt zugutekommt. Das bestehende Defizit von –1.608 WP im Naturhaushalt kann durch Maßnahmen auf externen Kompensationsflächen vollständig ausgeglichen werden. Das Defizit von –1.499 WP im Bereich Landschaftsbild und Erholung kann zumindest teilweise kompensiert werden.

FlächenbezeichnungFläche in m²Aufwertung NaturhaushaltAufwertung Landschaftsbild
MF01 Anlage eines Zauneidechsenhabitats11.000 m²232 WP22 WP
MF02 Anlage von Feldlerchenstreifen30.000 m²675 WP60 WP
MF03 Anlage von Feldsäumen8.000 m²180 WP16 WP
MF04 Entwicklung einer Feldhecke mit heimischen Arten3.800 m²53 WP8 WP
MF05 Umwandlung von Acker in Extensivgrünland 26.000 m²611 WP52 WP
Summe78.800 m²1.751 WP158 WP

Abbildung 11: Übersicht naturschutzrechtliche Aufwertung der Kompensationsflächen

Die Bilanzierung der Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets des Bebauungsplans 3-89 erfolgt über das Erweiterungsset (Maßnahmenräume außerhalb des Eingriffsbereiches) aus dem Berliner Leitfaden zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen (Stand November 2023). Die projektbezogenen vorgezogenen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) werden multifunktional berücksichtigt und für die naturschutzrechtliche Kompensation angerechnet.

Die Eingriffe in den Naturhaushalt werden mit diesen Maßnahmen vollständig kompensiert. Für das Landschaftsbild verbleibt trotz der Begrünung im Plangebiet und der Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets ein erheblicher Eingriff, der nicht kompensiert wird. Vor dem Hintergrund, dass eine offene Agrarlandschaft durch die geplante Bebauung überformt und damit das Landschaftsbild grundlegend verändert wird, ist dies eine nicht überraschende Folge.

Neben diesen hier bilanzierten Maßnahmen nach Berliner Leitfaden werden weitere Maßnahmen, die zur Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes vorgesehen. Hierzu gehören:

Festsetzungen:

  • Begrenzung der Geschossigkeit im WA 2 im Übergang zur Bestandsbebauung auf vier Geschosse (B-Plan)
  • der Pflanzbindung für den Übergangsbereich des Schulgeländes zur öffentlichen Parkanlage (Festsetzung) Für den Fall, dass Freiflächen unterbaut werden (z.B. Tiefgaragen), müssen diese begrünt werden (Festsetzung)

Regelungen im städtebaulichen Vertrag:

  • Begrenzung der Höhen der technischen Aufbauten auf den Dächern
  • Gestaltungsauflagen für die Vorzonen der Gebäude, die sich im Bereich des öffentlichen Parkes befinden
  • Herstellung eines Quartiersplatzes im WA 2, der öffentlich zugänglich ist
  • Erstellung von Freiflächenplänen für die Baugrundstücke, um die unterschiedlichen Belange an den Freiraum frühzeitig abzustimmen
  • Erstellung eines Freiflächenplans für die Parkanlage mit Spielplatz, um frühzeitig die verschiedenen Belange und Bezüge zu den angrenzenden Flächen abzustimmen

Weiterhin wird derzeit ein Konzept Animal Aided Design für das Gesamtgebiet der Elisabeth-Aue erstellt. In diesem Konzept werden Vorschläge erarbeitet, wie bei Durchführung der geplanten Maßnahmen gleichzeitig Habitatstrukturen für Tiere integriert entstehen können. Das Konzept Animal Aided Design ist ein informelles Konzept, stellt aber eine geeignete Grundlage dar, um die Biologische Vielfalt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 3-89 zu fördern.

Mit diesem Bündel an Maßnahmen werden Eingriffe in das Orts- und Landschaftsbild qualitativ weiterhin gemindert. In der Gesamtbeurteilung wird daher davon ausgegangen, dass vor dem Hintergrund des besonderen Bedarfs an Wohnungen und Schulstandorten die verbleibenden Eingriffe in Natur und Landschaft insgesamt als vertretbar angesehen werden (siehe hierzu die Ausführungen und Abwägung in der Begründung zum Bebauungsplan).

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