Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.1.3.10. Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie

Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energien ergeben sich aus den Gebäudeenergiegesetz (GEG), dem Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz sowie aus dem Solargesetz Berlin (SolarG Bln). Die Dachflächen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben mit PV ausgestattet. Diese Anforderungen sind mit den Festsetzungen zur Dachbegrünung vereinbar.

Im Rahmen der weiteren Planung soll auch in Abstimmung mit der geplanten Entwicklung des Teilprojektes 2 ein Energie- und Klimaschutzkonzept aufgestellt werden. Zielsetzung ist die Erhöhung der Ressourceneffizienz, der sparsame Einsatz von Energien und Materialien sowie der Einsatz von erneuerbaren Energien. Synergien zu Maßnahmen der Klimaanpassung (Wasser im Kreis, Kühlung und Verschattung) sind dabei integraler Bestandteil. Damit werden Klimabelange berücksichtigt. Im städtebaulichen Vertrag wird hierzu eine entsprechende Verpflichtung verankert.

2.2.1.3.11. Abfälle und Abwässer

Da der Bebauungsplan keine Entwicklung von Gewerbe- oder Industriegebieten vorsieht, sind entsprechende Emissionen oder auch die produktionsbedingte Erzeugung von gefährlichen Abfällen und Sondermüll nicht zu erwarten.

Das Regenwasser wird als eine Ressource verstanden, die im Gebiet weitgehend zurückgehalten werden und für die Hitze- und Dürrevorsorge sowie zur Stärkung des Landschaftswasserhaushaltes eingesetzt werden soll.

Das Schmutzwasser soll über ein Kanalsystem der BWB abgeleitet und der Kläranlage zugeführt werden. Hierfür müssen die entsprechenden Infrastrukturen (Leitungen/Pumpwerk) noch geschaffen werden.

Mit dem Vorhaben sind keine besonderen Gefährdungen und Risiken in Bezug auf Abfälle und Abwasser verbunden.

2.2.1.3.12. Wechselwirkungen

Wechselwirkungen entstehen durch die Neuversiegelung, die gleichzeitig zu Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, der Wasserhaushaltsfunktionen sowie Klimafunktionen führen. Höhere Bodenversiegelung bedeutet einen schnelleren Abfluss des Regenwassers, Austrocknung der Landschaft, Zunahme des Dürre- und Hitzestresses.

Um diese sich verstärkenden Wechselwirkungen zu mindern, wurde das Konzept der Schwammstadt entwickelt. Auf der Grundlage der vorliegenden Untersuchungen zu Hydrologie, Böden und Altlasten sowie dem darauf aufbauenden Grobkonzept zur Regenwasserbewirtschaftung und Hitzevorsorge wird aufgezeigt, dass diese Wechselwirkungen in der Beeinträchtigungsintensität gemindert werden können. Trotz Neuversiegelung wird das Regenwasser im Gebiet für die Hitze- und Dürrevorsorge genutzt. Die natürliche Wasserbilanz wird mit einer hohen Verdunstungsrate und sehr geringem Abfluss verhältnismäßig gering beeinflusst.

Mit dem Bebauungsplan werden Biotopflächen überbaut. Für Feldlerchen und Zauneidechsen müssen Ersatzlebensräume geschaffen werden. Dies ist aufgrund der Lebensraumansprüche der Arten im Planungsgebiet nicht möglich. Insofern besteht eine räumliche Wechselbeziehung zu Ausgleichsflächen außerhalb des Plangebiets. Für die Zauneidechsen werden Ersatzhabitate nördlich des Grabens 5 angelegt (CEF-Maßnahmen).

Für die Feldlerchen werden ebenfalls Ersatzflächen nördlich des Grabens 5 als CEF-Maßnahme umgesetzt. Da die Aufnahmefähigkeit der Flächen nördlich des Grabens 5 beschränkt sind und keine weiteren Flächen im näheren Umfeld zur Verfügung stehen, werden Ersatzmaßnahmen (FCS) in Brandenburg umgesetzt. Damit entstehen räumliche Wechselbeziehungen zwischen dem Plangebiet, den Kompensationsmaßnahmen nördlich des Grabens 5 und den Kompensationsmaßnahmen für den Artenschutz der Feldlerche in Brandenburg.

Mit der Planung der CEF-Maßnahmen nördlich des Graben 5 wird der Charakter der Offenlandschaft gesichert. Dies hat wiederum eine sichernde Wirkung auf die nächtliche Entstehung von Kaltluft. Da die Offenlandschaft zu einem großen Anteil dauerhaft mit Vegetation bedeckt ist, wird der Abfluss von Niederschlagswasser bei Starkregen gemindert.

Mit dem Zuzug von 1.740 Menschen erhöht sich der Erholungsdruck auf die umgebende Landschaft und die bestehende Grünfläche. Dies kann wiederum zu Störwirkungen führen. Damit besteht eine Wechselbeziehung zwischen den Angeboten im Geltungsbereich des Bebauungsplans und der umliegenden Landschaft. Durch die öffentliche Parkanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplans werden Angebote für Naherholung im Nahbereich geschaffen und der Nutzungsdruck gemindert.

Mit dem Leitplan Freiraumstruktur und Kompensation wird ein Instrument eingeführt, mit dem die zukünftige Landschaftsentwicklung einschließlich der Erholungsanforderungen koordiniert und abgestimmt wird. Im 2. Teilprojekt werden nach den vorliegenden Wettbewerbsergebnissen Hundeauslaufgebiete geplant. Solche Angebote haben entlastende Wirkung auf die Nutzungsintensität im Landschaftsraum.

Wechselwirkungen bestehen hinsichtlich der Lärmbelastungen, die aus verschiedenen Quellen kommen: Schule/Sport-Nutzung sowie Verkehrslärm. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden hierzu die entsprechenden Handlungserfordernisse zum Schallschutz abgeleitet.

II. 1.3.13 Auswirkungen aufgrund der Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen

Mit dem Bau von Wohnungen und einer Schule werden keine potenziellen Störwirkungen (Explosionen, Schadstoffbelastungen) erzeugt, die zu erheblichen Gefährdungen in der Nachbarschaft führen können.

Katastrophen können entstehen durch Hitze, Dürre und Überflutungen.

Um Risiken der Gefährdungen durch Überschwemmungen zu mindern, wird das Konzept der Schwammstadt mit der Zielsetzung eines weitgehend abflusslosen Stadtquartiers umgesetzt werden. Gleichzeitig wird das Wasser genutzt, um Hitze- und Dürreschäden im Plangebiet zu mindern. Mit Festsetzungen zu Baumpflanzungen sollen die Verschattung verbessert werden und damit auch Hitzerisiken gemindert werden.

Für die einzelnen Baugebiete und die Straßen werden in weiteren Planverfahren Überflutungsnachweise erstellt, die Sorge tragen, dass Starkregen jeweils auf den Grundstücken schadfrei zurückgehalten wird. Damit wird ausgeschlossen, dass das Wasser im Starkregenfall von Nachbargrundstücken zufließt.

Der nordwestliche Bereich des Schulstandortes befindet sich in einer Geländemulde, der überflutungsgefährdet ist. Um Überflutungen in Folge von Starkregen zu vermeiden, sind hier Maßnahmen wie Geländeanhebung und bzw. oder Objektschutz erforderlich.

Vor diesem Hintergrund und bei Berücksichtigung der Hinweise sind Auswirkungen aufgrund der Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen nicht zu erwarten.

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