Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Verkehrslärm - außerhalb des Plangebiets

Aufgrund der planinduzierten Mehrverkehre kommt es zu Verkehrslärmzunahmen in der Umgebung. An den Immissionsorten entlang des Rosenthaler Wegs und der Blankenfelder Straße kommt es zu Pegelzunahmen von überwiegend 0,2 bis 0,5 dB(A). An den Immissionsorten Blankenfelder Straße 118 und Gascogneweg 2 ergeben sich darüber hinaus Pegelzunahmen von 0,6 bis 0,8 dB(A). Diese größeren Zunahmen sind auf Reflexionen der Plangebäude in Plangebietsnähe zurückzuführen. Daraus resultiert, dass die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts) an allen Immissionsorten überschritten werden. Aufgrund der erstmaligen oder weitergehenden Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV handelt es sich um gewichtige Pegelzunahmen.

Zudem wird am Immissionsort Blankenfelder Straße 69 bereits im Bestand die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts überschritten. An den Immissionsorten Blankenfelder Straße 74 und 99 sowie am Rosenthaler Weg 3A, 21A und 34 gilt dies ebenso für den Nachtzeitbereich. Es ergeben sich dort Pegelzunahmen von 0,2 bis 0,5 dB(A). Die für sich genommenen Pegelerhöhungen sind zwar nicht von den Betroffenen wahrnehmbar. Da sich die bestehende Belastung aber zum Teil bereits in der Bestandssituation oberhalb der durch die derzeitige Rechtsprechung definierten Schwelle der Gesundheitsgefährdung (70 dB(A) tags / 60 dB(A) nachts) bewegt, ist in einer solchen Situation mit Blick auf eventuelle Gesundheitsrisiken sorgfältig zu prüfen, ob die Erhöhungen hingenommen werden können, auch wenn sie letztlich nur marginal sind, oder ob Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Bei der Abwägung ist vor allem auch die quantitative Erhöhung der Pegel von Bedeutung. Im Rahmen der Abwägung ist gemäß dem Berliner Lärmleitfaden bei erstmaliger oder weitergehender Überschreitung der Schwelle der Gesundheitsgefährdung die dringende Prüfung von Planungsalternativen bzw. die Prüfung planinterner und planexterner Schallschutzmaßnahmen für betroffene Nutzungen erforderlich.

Menschliche Gesundheit/Bodenbelastungen

Das Plangebiet befindet sich auf einem ehemaligen Rieselfeld. Daher sind Bodenbelastungen mit dem Pfad Boden-Mensch nicht auszuschließen.

Für eine Bewertung für den Pfad Boden-Mensch wurden Flächengrößen von ca. 2 ha beprobt. Eine Überschreitung der Prüfwerte nach BBodSchV stellte sich nicht dar. Die Grenzwerte für Kinderspielflächen werden nach diesen überschlägigen Untersuchungen durchgängig eingehalten.

Aus den Analysenergebnissen von Bodenuntersuchungen aus anderen Projekten (z.B. Tempohomes) sind lokal erhöhte Schadstoffkonzentrationen bekannt, so dass aufgrund der Flächengröße der Beprobung von Verdünnungseffekten auszugehen ist. Insofern bedarf es nutzungsbezogen einer Nachprüfung bei einer Freiflächennutzung mit offenen Böden.

Für den Wirkpfad Boden-Grundwasser wurden im Feststoff nur vereinzelt erhöhte Schadstoffbelastungen ermittelt. Anders verhält es sich beim Eluat, wo insbesondere im Bereich zwischen 0,60 und 1,00 m u GOK kritische Belastungen (Zuordnungsklasse > F3 nach EBV) festgestellt wurden, die jedoch zur Tiefe hin abnahmen.

Zusammenfassend ist aufgrund der vorliegenden flächendeckenden Untersuchungsergebnisse davon auszugehen, dass in der Gesamtheit die Belastungen nicht erheblich sind und den geplanten Nutzungen entgegenstehen. Da aufgrund der ehemaligen Rieselfeldnutzung jedoch punktuell Belastungen auftreten können sind Einzelprüfungen im Rahmen der Projektumsetzung erforderlich. Konflikte in Bezug auf Menschliche Gesundheit – Bodenbelastungen können so dann ausgeschlossen werden.

Verkehr

Bei der Ermittlung des planinduzierten Verkehrsaufkommens wurden zwei Planfälle betrachtet: Der Planfall 1 umfasst die im Zuge des ersten Bauabschnitts des 1. Teilprojekts anvisierte Realisierung von Wohnungsbauvorhaben mit insgesamt etwa 680 WE auf den Teilflächen WA 1 und WA 2 sowie die geplante Schule (ISS). Der Planfall 2 berücksichtigt ergänzend die zusätzliche Bebauung auf der Teilfläche WA 3 mit weiteren rund 190 WE im Sinne einer worst-case-Betrachtung.

Das durch den Bebauungsplan ermöglichte Vorhaben erzeugt je nach Planfall zwischen rund 1.450 (Planfall 1) und 1.840 (Planfall 2) zusätzliche Kfz-Fahrten pro Tag. In der Spitzenstunde am Vormittag entstehen etwa 195 bzw. 225 Kfz-Fahrten, am Nachmittag rund 110 bzw. 140 Kfz-Fahrten. Damit erhöht sich das Verkehrsaufkommen an den maßgebenden Knotenpunkten um rund 5 % vormittags und 3 % nachmittags. Maßgebend für die Belastung am Vormittag ist in beiden Planfällen die ISS, welche insbesondere am Morgen zusätzlichen Hol- und Bringverkehr auslöst.

Im Ergebnis der Untersuchung der Leistungsfähigkeit ist die Erschließung des Teilprojekts 1 unter Berücksichtigung eines angepassten Signalisierungskonzepts am Knotenpunkt 1 - auch im Planfall 2 - verkehrlich verträglich umsetzbar. Während die Situation ohne Maßnahmen am maßgebenden Knotenpunkt 1 defizitär wäre, stellt die geprüfte Anpassung eine ausreichende Stabilität und Leistungsfähigkeit im Untersuchungsraum sicher. Die resultierenden Effekte durch Verlagerung des Verkehrsaufkommens am Knotenpunkt 2 bewegen sich in einem vertretbaren Rahmen und können ferner durch geringfügige betriebliche Feinsteuerungen weiter abgemildert werden.

Damit wird im Gesamtnetz sowohl am Vormittag als auch am Nachmittag ein stabiler Verkehrsablauf erreicht, der eine gesicherte Erschließung des Plangebiets gewährleistet.

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