Verkehrslärm - außerhalb des Plangebiets
Aufgrund der planinduzierten Mehrverkehre kommt es zu Verkehrslärmzunahmen in der Umgebung. An den Immissionsorten entlang des Rosenthaler Wegs und der Blankenfelder Straße kommt es zu Pegelzunahmen von überwiegend 0,2 bis 0,5 dB(A). An den Immissionsorten Blankenfelder Straße 118 und Gascogneweg 2 ergeben sich darüber hinaus Pegelzunahmen von 0,6 bis 0,8 dB(A). Diese größeren Zunahmen sind auf Reflexionen der Plangebäude in Plangebietsnähe zurückzuführen. Daraus resultiert, dass die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts) an allen Immissionsorten überschritten werden. Aufgrund der erstmaligen oder weitergehenden Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV handelt es sich um gewichtige Pegelzunahmen.
Zudem wird am Immissionsort Blankenfelder Straße 69 bereits im Bestand die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts überschritten. An den Immissionsorten Blankenfelder Straße 74 und 99 sowie am Rosenthaler Weg 3A, 21A und 34 gilt dies ebenso für den Nachtzeitbereich. Es ergeben sich dort Pegelzunahmen von 0,2 bis 0,5 dB(A). Die für sich genommenen Pegelerhöhungen sind zwar nicht von den Betroffenen wahrnehmbar. Da sich die bestehende Belastung aber zum Teil bereits in der Bestandssituation oberhalb der durch die derzeitige Rechtsprechung definierten Schwelle der Gesundheitsgefährdung (70 dB(A) tags / 60 dB(A) nachts) bewegt, ist in einer solchen Situation mit Blick auf eventuelle Gesundheitsrisiken sorgfältig zu prüfen, ob die Erhöhungen hingenommen werden können, auch wenn sie letztlich nur marginal sind, oder ob Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Bei der Abwägung ist vor allem auch die quantitative Erhöhung der Pegel von Bedeutung. Im Rahmen der Abwägung ist gemäß dem Berliner Lärmleitfaden bei erstmaliger oder weitergehender Überschreitung der Schwelle der Gesundheitsgefährdung die dringende Prüfung von Planungsalternativen bzw. die Prüfung planinterner und planexterner Schallschutzmaßnahmen für betroffene Nutzungen erforderlich.