Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.2. Vermeidung/Ausgleich; Eingriff/Ausgleich; Artenschutz, Biotopschutz, Waldschutz, Baumschutz

2.2.2.1. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung oder zum Ausgleich

Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes sind erheblich Eingriffe in Natur und Landschaft sowie Artenschutz verbunden.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen, die zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und Ausgleich führen.

  • Festsetzung einer 1,5 ha großen öffentlichen Parkanlage als zusammenhängendes Grünband, in das bestehende Gehölzstrukturen integriert werden. Die Parkanlage bildet einen grünen Puffer zwischen der Neubebauung und den bestehenden Grünflächen im östlichen Bereich
  • Erhaltung der Feldhecke durch Bindung für Bepflanzung und für die Erhaltung
  • Maßnahmen zur Dachflächenbegrünung auf 70 Prozent der Dachflächen, 30 Prozent der Dachflächen werden als Biodiversitätsdach angelegt, sodass diese auch noch positive Wirkungen für die biologische Vielfalt haben
  • Baumpflanzungen in den allgemeinen Wohngebieten und den Flächen für Gemeinbedarf (ein Baum, STU mind. 16 cm, pro 330 m² Grundstücksfläche); bei einer Gesamtgröße dieser Flächen von 7,1 ha werden demnach 215 Bäume gepflanzt
  • Baumpflanzungen im Straßenraum – je mindestens 20 Bäume in der Planstraße A und im verkehrsberuhigten Bereich. In der Planstraße verkehrsberuhigter Bereich wird damit auch ein Beitrag zur Randgestaltung zur Landschaft geleistet.
  • Sicherung der 5 Ersatzbäume am Rosenthaler Weg durch eine entsprechende Festsetzung
  • Festsetzung Grünanteil in Verkehrsflächen (Planstraße A 20 Prozent, verkehrsberuhigter Bereich 30 Prozent)
  • Bindung zur Anpflanzung auf der Gemeinbedarfsfläche/Schule angrenzend zur Grünanlage
  • Begrenzung der Bauhöhe am östlichen Rand der Teilfläche WA 2 auf vier Geschosse zur Schaffung eines ortsverträglichen Überganges zu bestehenden Siedlungen an der Blankenfelder Straße
  • Festsetzung von wasser- und luftdurchlässigen Belägen auf den Baufeldern

Mit diesen Maßnahmen werden Eingriffe in das Schutzgut Boden und Wasser gemindert, die klimatischen Wirkungen von Hitzeinseln reduziert und mit der Sicherung und Neupflanzung von Vegetation (boden- und gebäudegebunden) die biologische Vielfalt verbessert und Habitate für Pflanzen und Tiere geschaffen.

Mit der Zulässigkeit einer bis zu sechsgeschossigen Bebauung und der Beschränkung der GRZ auf 0,4 wird der ‚Fußabdruck‘ durch Versiegelung begrenzt und gleichzeitig eine relative hohe Dichte auf den Wohnbaufeldern erreicht. Damit wird das flächensparende Bauen gefördert und auf diesen Flächen der Eingriff in den Boden begrenzt. Die Schule hat mit der GRZ von 0,6 für die Bebauung zzgl. einer Neben-GRZ bis 0,8 GRZ für Nebenanlagen eine hohe Versiegelung.

Für den vollständigen Ausgleich der Eingriffe in den Naturhaushalt werden Kompensationsmaßnahmen auf den Flächen nördlich des Grabens 5 und an der Buchholzer Straße vorgesehen. Durch den Leitplan Freiraumstruktur und Kompensation wurden die Kompensationsmaßnahmen verortet und mit den Fachbehörden abgestimmt:

  • MF01 Anlage eines Zauneidechsenhabitats 11.000 m² davon 2.940 m² als Ersatzhabitat für den B-Plan 3-89
  • MF02 Anlage von Feldlerchenstreifen 30.000 m²
  • MF03 Anlage von Feldsäumen 8.000 m²
  • MF04 Entwicklung einer Feldhecke mit heimischen Arten 3.800 m²
  • MF05 Umwandlung von Acker in Extensivgrünland 26.000 m²

Die planungsrechtliche Sicherung erfolgt über Regelungen im städtebaulichen Vertrag mit der Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue (EGE).

Im Bebauungsplan werden zur Eingriffsminderung drei weitere Hinweise gegeben:

Hinweise zur Beleuchtung

Zum Schutz nachtaktiver Insekten und anderer Wildtiere wie dämmerungsaktiver Vogelarten und lichtscheuer Fledermausarten wird der Hinweis auf die ausschließliche Verwendung einer ökologisch angepasster, nach unten abstrahlenden Beleuchtung gegeben (LED-Leuchtmittel mit warmweißem Licht oder Natriumdampf-Lampen, Verwendung von beschirmten Leuchten mit geschlossenem Gehäuse, Begrenzung der Oberflächentemperatur unter 60 Grad Celsius, Beschränkung der Beleuchtung auf das notwendigste Maß).

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