Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Anlagen-/Gewerbelärm

Durch Anlagen- und Gewerbelärm sind keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm zu erwarten, sodass keine Einflüsse auf die menschliche Gesundheit zu erwarten sind.

Sportanlagenlärm

Bei den durch Schulsport durch Kinder erzeugten Geräusche handelt es sich nicht um schädliche Umwelteinwirkungen - die Geräuscheinwirkungen sind als sozialadäquat hinzunehmen. Bezüglich der Vereins- und Freizeitnutzung der geplanten Sporthalle und Außensportanlagen wurden Überschreitungen der Immissionsrichtwerte im südwestlichen Bereich der mit WA 2 bezeichneten Teilfläche des allgemeinen Wohngebiets prognostiziert. Es handelt sich um Überschreitungen von bis zu 1 dB(A) zur mittäglichen Ruhezeit am Sonntag, aufgrund eines angenommenen Fußballspiels und von bis zu 5 dB(A) in der lautesten Nachtstunde, aufgrund einer TGA-Anlage auf einer geplanten Sporthalle. Aufgrund der Überschreitung der Immissionsrichtwerte wurden beispielhaft Schallschutzmaßnahmen geprüft, um die grundsätzliche schalltechnische Verträglichkeit der geplanten außerschulischen Nutzung zu Sportzwecken innerhalb der Gemeinbedarfsfläche "Schule" nachzuweisen:

  • Verzicht des Spielbetriebs sonntags in der mittäglichen Ruhezeit zwischen 13:00 und 15:00 Uhr (stattdessen kann der Spielbetrieb am Sonntag auf 10:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr ausgedehnt werden) und
  • Begrenzung der Schallleistungspegel der TGA der Sporthalle im Nachtzeitbereich auf 90 dB(A)

Es ist entsprechend nicht mit negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu rechnen. Die Lärmeinwirkungen sind im nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren unter Berücksichtigung der finalen Planung erneut zu untersuchen und ggf. erforderliche Schallschutzmaßnahmen konkret zu dimensionieren.

Verkehrslärm - innerhalb des Plangebiets

Die Untersuchung des Straßen- und Schienenverkehrslärms hat ergeben, dass der Orientierungswert der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete nachts in allen Teilflächen des allgemeinen Wohngebiets überschritten wird. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts im WA), welche üblicherweise als Grenze des Abwägungsspielraums gelten, können in den Teilflächen WA 1 und WA 2 jedoch eingehalten werden, im WA 3 werden sie sowohl tags um bis zu 8 dB(A) als auch nachts um bis zu 11 dB(A) überschritten. Zudem wird an der südlichen Baugrenze des Teilbereichs WA 3 der Schwellenwert zur Gesundheitsgefährdung von 60 dB(A) im Nachtzeitraum erreicht. Die hohen Lärmpegel im Plangebiet sind überwiegend auf den Straßenverkehr (ausgehend vom Rosenthaler Weg) zurückzuführen. Im Vergleich dazu trägt der Schienenverkehr nur in deutlich geringerem Umfang zur Verkehrslärmbelastung bei.

Zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich, um die bestehende Konfliktlage zwischen der Teilfläche WA3 und der Verkehrstrasse Rosenthaler Weg zu lösen.

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