Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.1.3.6. Schutzgut Landschaft

Das Landschaftsbild wird geprägt durch die Weite der landwirtschaftlichen Nutzung. Dieses Bild wird mit der Bebauung grundlegend verändert. Der Eingriff ist erheblich.

Beeinträchtigungen werden gemindert, indem ein ca. 15 m breiter Grünstreifen am östlichen Rand im Bereich der bestehenden Grünfläche, des Regenrückhaltebeckens, der Straßenbahnwendeschleife sowie im Übergang zum Bestand der bebauten Gebiete als öffentliche Parkanlage festgesetzt wird.

Der vielfältig strukturierte Gehölzbestand der Feldhecke am nord-östlichen Rand des Plangebiets wird in die Grünflächen integriert. Ein Teilstück der Feldhecke wird darüber hinaus als Fläche mit einer verbindlichen Festsetzung zur Bepflanzung sowie zur Erhaltung des bestehenden Gehölzbestands gesichert.

Mit Festsetzungen zur Begrünung der Baugrundstücke (ein Baum je 330 m² Grundstücksfläche) wird ein Mindeststandard festgelegt. Die Straßenquerschnitte der Planstraße A und der verkehrsberuhigte Bereich werden so bemessen, dass Grünstreifen für die Regenwasserbewirtschaftung und eine Baumbepflanzung realisiert werden können. Durch die Begrünung des verkehrsberuhigten Bereichs entsteht nach Westen hin ein grüner Rand. Am östlichen Rand des Geltungsbereichs ermöglicht die Festsetzung der maximal zulässigen Höhe baulicher Anlagen (OK) auf einem Teil der Teilfläche WA 2 des allgemeinen Wohngebiets die Errichtung von maximal vier Vollgeschosse. So wird ein ortsbildverträgliches Einfügen der Bebauung an der Blankenfelder Straße gewährleistet. Mit dem östlich gelegenen Park wird ein grüner Übergang zum Bestand geschaffen.

Mit der getroffenen Festsetzung zur maximal zulässigen OK und der damit möglichen bis zu sechsgeschossigen Bebauung der Teilflächen WA 1 und WA 2 ohne eine Randbegrünung ist die Fernwirkung auf den Landschaftsraum erheblich. Die sechsgeschossige Bebauung wird lediglich durch eine 5 m breite nicht überbaubare Grundstücksfläche von der Landwirtschaftsfläche abgetrennt. Die nicht überbaubare Fläche hat gleichzeitig Erschließungsfunktion. Aufgrund der Erschließungsfunktion ist hier eine visuell wirksame Begrünung nicht oder nur begrenzt machbar. Das führt zu erheblichen Eingriffen in das Landschaftsbild.

Mit der Realisierung des zweiten Teilprojektes ändert sich dieser Eingriff, da er in einen anderen räumlichen Gesamtkontext gebracht wird.

Die Verkehrsfläche – Verkehrsberuhigter Bereich bietet mit einer Anpflanzung von mindestens 20 Bäumen und 30 % der Gesamtfläche als Grünfläche einen harmonischeren Übergang zum Landschaftsraum an.

Erholungsnutzung

Der Botanische Volkspark Blankenfelde-Pankow westlich der Blankenfelder Chaussee ist ein wichtiger Zielort für die Erholung und Freizeitnutzung. Mit der Festsetzung der öffentlichen Grünflächen nördlich des Regenrückhaltebeckens kann eine Grünvernetzung der östlich gelegenen Siedlungsflächen entsprechend den Empfehlungen der landschaftsökologischen Untersuchung 2016 auf dem Teilstück im Bebauungsplan hergestellt werden. Offen ist allerdings, ob diese Grünverbindung in weiteren Verfahren zur städtebaulichen Entwicklung der Elisabeth-Aue auch tatsächlich umgesetzt wird. Die vier Wettbewerbsbeiträge der engeren Wahl nehmen die Aufforderung der Grünverbindung auf.

Durch die Errichtung von rund 870 WE wird bei einer durchschnittlichen Belegung der Wohnungen von zwei Personen Wohnraum für ca. 1.740 Bewohnende geschaffen. Daraus ergibt sich ein Bedarf von ca. 1 ha wohnungsnahem Grün (6 m²/EW) sowie 2.610 m² Spielplatzfläche (1,5 m² Bruttospielplatzfläche/EW). Mit der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche von ca. 1,5 ha kann dieser Bedarf im Gebiet rechnerisch abgedeckt werden. Die nutzbare Fläche ist aufgrund der Flächen mit Bindungen für Bepflanzung, die Erhaltung von zwei kleineren geschützten Biotopflächen sowie schmalen Restflächen östlich der Blaubeerweges in Bereichen eingeschränkt.

Für die Anlage einer zusammenhängenden Spielplatzfläche bietet sich die über 200 m lange und 24,5 breite Grünfläche südlich des WA 2 an. Diese grenzt im Süden an den vorhandenen Park: Im Norden soll auf dem Baufeld ein Stadtplatz mit einer Zugänglichkeit für die Allgemeinheit entstehen. Diese Anforderung wird im städtebaulichen Vertrag festgeschrieben. Damit wird ein guter Grünrahmen geschaffen, in den der Spielplatz integriert wird.

Mit der Neuanlage dieses Parkbandes an der östlichen Seite des Geltungsbereichs soll der vorhandene Weg am Feldrand aufgenommen werden. Solange die Teilfläche WA 3 als Stellplatzanlage zwischengenutzt wird, wird hier auch eine zumindest temporär wichtige Fußwegeverbindung verlaufen, die die Stellplatzanlage im Süden auf der Fläche des WA 3 mit den Teilflächen WA 1 und WA 2 des allgemeinen Wohngebiets verbindet.

Das Parkband eignet sich auch, um neue Nutzungsangebote für die Erholung zu schaffen. Damit kann der Nutzungsdruck auf die bestehende Parkanlage mit wertvollen Vegetationsbeständen gemindert werden. Der verkehrsberuhigte Bereich vor der Schule mit einem Grünflächenanteil von 30 Prozent und 20 Bäumen wird ebenfalls Angebote für Aufenthalt und Erholung im Freien bieten.

Die Anforderungen an diese wohnungsnahe Grünfläche sind damit umfassend. Es bedarf daher einer gut abgestimmten Planung. Im städtebaulichen Vertrag wird festgelegt, dass ein Freiflächenplan erstellt wird, um diese Anforderungen zu koordinieren und Standards zu vereinbaren.

Der Bedarf an siedlungsnahem Grün von ca. 1,21 ha (bei ca. 1.740 EW mit 7 m²/EW) kann im Gebiet nicht abgedeckt werden. In einer Entfernung von 1.000 m befindet sich der Botanische Volkspark Blankenfelde-Pankow, der als siedlungsnahe Grünfläche wirkt. Weiterhin wird die bestehende Grünanlage am Regenrückhaltebecken bisher nur sehr extensiv genutzt. Damit ist davon auszugehen, dass die Ansprüche an siedlungsnahe Grünflächen in diesem landschaftlichen Kontext erfüllt werden.

Im Rahmen der Planungen für das 2. Teilprojekt sollen Erholungsangebote südlich des Grabens 5 entwickelt werden, die das Erleben der Landschaft – unter Berücksichtigung der Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes – ermöglichen sollen. Nach dem Entwurf des Leitplans Freiraumstruktur und Kompensation soll südlich des Grabens 5 ein landschaftlich geprägter Freiraum mit einzelnen Aktivitätsangeboten entstehen. Südlich des Grabens 5 wird ein Biotopband geplant, das bis an den Graben reicht. An diesem Band sollen Freizeit- und Erholungsangebote angelagert werden. Dieses Landschaftsband wird nicht nur eine quartiersbezogene Bedeutung haben. Es dient auch der Lenkung der Besuchenden in diesem Bereich.

Durch eine Doppelnutzung der Schulfreiflächen kann die Grünflächenversorgung im Plangebiet weiter verbessert werden. Der Schulbetrieb findet an ca. 185 Tagen im Jahr statt. Die Nutzung der Schulfreiflächen an den weiteren ca. 180 Tagen und zusätzlich in den späteren Nachmittagsstunden bedarf jedoch weiterer Planungsschritte, Abstimmungen und Regelungen. Dies kann allerdings nicht mit dem Bebauungsplan gesteuert werden.

2.2.1.3.7. Schutzgut Erhaltungsziele und Schutzzweck der „Natura 2000 Gebiete“

Schutzgüter der Natura-2000-Gebiete sind im Plangebiet nicht betroffen, da das Plangebiet nicht in der Nähe eines Natura-2000-Gebiets liegt. Die nächstgelegenen SPA- und FFH-Gebiete im Bereich Tegeler Fließ sind über zwei Kilometer entfernt. Das ‚faktische‘ Vogelschutzgebiet Bucher Wald- und Gewässerlandschaft (aktuell im Verfahren) liegt aufgrund der Entfernung ebenfalls nicht im Wirkraum des B-Plan 3-89. Von Seiten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung Schutzgebiete wurde diese Aussage im Rahmen der TÖB bestätigt.

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