2.2.1.3.6. Schutzgut Landschaft
Das Landschaftsbild wird geprägt durch die Weite der landwirtschaftlichen Nutzung. Dieses Bild wird mit der Bebauung grundlegend verändert. Der Eingriff ist erheblich.
Beeinträchtigungen werden gemindert, indem ein ca. 15 m breiter Grünstreifen am östlichen Rand im Bereich der bestehenden Grünfläche, des Regenrückhaltebeckens, der Straßenbahnwendeschleife sowie im Übergang zum Bestand der bebauten Gebiete als öffentliche Parkanlage festgesetzt wird.
Der vielfältig strukturierte Gehölzbestand der Feldhecke am nord-östlichen Rand des Plangebiets wird in die Grünflächen integriert. Ein Teilstück der Feldhecke wird darüber hinaus als Fläche mit einer verbindlichen Festsetzung zur Bepflanzung sowie zur Erhaltung des bestehenden Gehölzbestands gesichert.
Mit Festsetzungen zur Begrünung der Baugrundstücke (ein Baum je 330 m² Grundstücksfläche) wird ein Mindeststandard festgelegt. Die Straßenquerschnitte der Planstraße A und der verkehrsberuhigte Bereich werden so bemessen, dass Grünstreifen für die Regenwasserbewirtschaftung und eine Baumbepflanzung realisiert werden können. Durch die Begrünung des verkehrsberuhigten Bereichs entsteht nach Westen hin ein grüner Rand. Am östlichen Rand des Geltungsbereichs ermöglicht die Festsetzung der maximal zulässigen Höhe baulicher Anlagen (OK) auf einem Teil der Teilfläche WA 2 des allgemeinen Wohngebiets die Errichtung von maximal vier Vollgeschosse. So wird ein ortsbildverträgliches Einfügen der Bebauung an der Blankenfelder Straße gewährleistet. Mit dem östlich gelegenen Park wird ein grüner Übergang zum Bestand geschaffen.
Mit der getroffenen Festsetzung zur maximal zulässigen OK und der damit möglichen bis zu sechsgeschossigen Bebauung der Teilflächen WA 1 und WA 2 ohne eine Randbegrünung ist die Fernwirkung auf den Landschaftsraum erheblich. Die sechsgeschossige Bebauung wird lediglich durch eine 5 m breite nicht überbaubare Grundstücksfläche von der Landwirtschaftsfläche abgetrennt. Die nicht überbaubare Fläche hat gleichzeitig Erschließungsfunktion. Aufgrund der Erschließungsfunktion ist hier eine visuell wirksame Begrünung nicht oder nur begrenzt machbar. Das führt zu erheblichen Eingriffen in das Landschaftsbild.
Mit der Realisierung des zweiten Teilprojektes ändert sich dieser Eingriff, da er in einen anderen räumlichen Gesamtkontext gebracht wird.
Die Verkehrsfläche – Verkehrsberuhigter Bereich bietet mit einer Anpflanzung von mindestens 20 Bäumen und 30 % der Gesamtfläche als Grünfläche einen harmonischeren Übergang zum Landschaftsraum an.