Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Überflutungsvorsorge - Starkregen

Nach der Starkregenhinweiskarte des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie BKG 2025 (vgl. auch IPS 2025) befindet sich im Bereich der nördlichen Grundstücksfläche der Schule eine leichte Geländemulde. Diese Senke kann bei extremen Starkregen zwischen 0,50 und 1,00 m eingestaut werden. Daher bestehen in diesem Bereich besondere Anforderungen an die Überflutungsvorsorge (z.B. Erhöhung der Bodenplatte des Gebäudes, Maßnahme der objektbezogenen Überflutungsvorsorge).

Für den Starkregenfall (30 oder 100 Jährlichkeit) muss der Überflutungsnachweis für alle Grundstücke grundstücksbezogen z.B. durch die topografische Ausgestaltung der Freiflächen erfolgen. Es gilt der Grundsatz, dass das Regenwasser nicht auf andere benachbarte Grundstücke abfließen darf.

Für Extremfälle können auch die Pflanz- und Freiflächen, Wege, Spielplätze sowie Pausen- und Sportflächen der Bauflächen (Schule, Wohnbauflächen) temporär eingestaut werden. Diese Anforderungen müssen im Rahmen der Freiflächenplanung frühzeitig integriert werden. Der Freiflächenplan nimmt diese Anforderungen mit auf. Der konkrete Überflutungsnachweis wird erst im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren zu erarbeiten sein.

Die Straßenräume können z.B. zwischen den Borden temporär eingestaut werden, wenn eine Ableitung von Extremereignissen in Graben 5 nicht möglich ist. Auch grundstücksübergreifende Lösungen wie die Mitnutzung von Grünflächen sind möglich. Damit stehen verschiedene Varianten zur Verfügung, um die Überflutungsvorsorge in den nachgeordneten Verfahren umzusetzen.

Mit den Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung und der damit verbundenen Verdunstung und Versickerung wird ein Beitrag zur Kühlung und Grundwasseranreicherung geleistet. Mit dem System der Versickerung über die belebte Bodenschicht wird auch die Vorreinigung und damit eine gute Wasserqualität gesichert.

Negative Wirkungen auf das Schutzgut Wasser werden trotz Bebauung und Versiegelung weitgehend entkoppelt.

Eingriffe in Kleingewässer finden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht statt.

2.2.1.3.4. Schutzgut Luft

Im Plangebiet werden keine Gewerbe- oder Industriegebiete mit emittierender Wirkung errichtet. Für die Wohngebäude wird ein Energiekonzept erarbeitet, um die Klimaneutralität anzustreben.

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch die geplanten städtebaulichen Nutzungen (Schule/Wohnen) erhebliche negative Wirkungen auf die Luftqualität entstehen. Im Rahmen des Energiekonzeptes wird darauf zu achten sein, dass durch Wärmeerzeugung Belastungen der Luft weitgehend vermieden werden.

Die Straßen im Plangebiet werden als Stichstraßen mit Wendemöglichkeiten angelegt. Die Straße an der Schule wird als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt. Damit ist nicht mit einer hohen Verkehrs- und somit Schadstoffbelastung der Luft im Plangebiet durch KFZ-Verkehr zu rechnen. Die Straßen werden begrünt.

Mit der Entwicklung des 2. Teilprojekts auf der Elisabeth-Aue soll ein Konzept von Quartiersgaragen entwickelt und umgesetzt werden. Die Wohnbebauung des Bebauungsplans soll an diese Quartiersgaragen angebunden werden. Solange diese Entwicklung noch nicht umgesetzt wird, soll das WA 3 als „provisorische Stellplatzanlage“ genutzt werden. Diese ist vom Rosenthaler Weg auf direktem Weg gut zu erreichen, erzeugt damit nicht besondere zusätzliche Wegestrecken.

Mit der Nähe der Straßenbahn bestehen Angebote für den ÖPNV, sodass es eine Mobilitätsalternative zum PKW gibt.

Im Rahmen der weiteren Planung soll ein Energie- und Klimaschutzkonzept aufgestellt werden. Dabei ist davon auszugehen, dass Belange der Luftreinhaltung hier auch integriert werden.

Die Eingriffe in das Schutzgut Luft sind damit in der Summe als nicht erheblich zu beurteilen.

2.2.1.3.5. Klima

Um die klimatischen Wirkungen der Umsetzung des Bebauungsplans zu prognostizieren, wurde eine klimaökologische Untersuchung durchgeführt (GEO-NET 9/2025).

Da der Bebauungsplan Baufelder und keine Baukörper festsetzt, wurde ein „Mischpixel“ der Flächen entwickelt, der sich aus den unterschiedlichen Flächentypen entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans ableitet. Die Istsituation wurde mit zwei Planfällen verglichen. Planfall 1 mit Bebauung der Teilfläche WA 3, Planfall 2 mit einer Stellplatznutzung der Teilfläche WA 3 des allgemeinen Wohngebiets. Weiterhin wurde die Wirkung einer potenziellen Überbauung des Schulhofes abgeschätzt.

Ein wesentlicher Parameter ist die Lufttemperatur um 4 Uhr morgens (wichtig für den erholsamen Schlaf). Mit der Realisierung der Planung steigen die Temperaturen auf den Baufeldern um bis zu 5.1 Grad. Das liegt darin begründet, dass die Ackerflächen mit 14 Grad sehr kühl sind. Die beiden Planfälle unterscheiden sich nur graduell im Bereich der Teilfläche WA 3, der unbebaute, aber versiegelte Bereich ist etwas kühler. Die angrenzende Bestandsbebauung weist keine erheblichen Veränderungen der Nachttemperatur in Folge der Bebauung nach Bebauungsplan auf.

Der Kaltluftvolumenstrom und das bodennahe Windfeld sind von Bedeutung für die Durchlüftung. Die Bebauung führt zu einer lokalen Beeinflussung des Kaltluftvolumenstroms. Der Volumenstrom wird vor allem im Bereich der zukünftig bebauten Flächen beeinflusst (Gebäude wirken als Riegel). Der Planfall 2 ohne Bebauung der Teilfläche WA 3 stellt sich dabei etwas günstiger dar, da der Strömungskorridor entlang des Rosenthaler Wege breiter ist.

Der Kaltluftvolumenstrom nimmt in der Modellierung im Bereich der Bestandsbebauung am Rosenthaler Weg mit 2 m³/(s*M) ab. Gleichzeitig nimmt der Volumenstrom mit 2 m³/(s*M) zwischen den Gebäuden WA 2 und Schule zu. In der Modellierung wurde von einer weitgehend unbebauten Schulfreifläche (Sportanalgen, Pausenflächen) ausgegangen. Der Bebauungsplan erlaubt aber eine bis zu 6 m hohe Bebauung, sodass im Worst Case der 50 m breite offene Korridor auf ca. 30 m verschmälert wird. Die Wirkungen werden allerdings als geringfügig eingeschätzt (GEO-NET 9/2025). Da Schulen immer über Pausenflächen und Sportflächen verfügen sollten, ist nicht davon auszugehen, dass die gesamte zulässig überbaubare Fläche überbaut wird. Voraussichtlich wird es nur eine Teilfläche sein, die für ein Geräte-/Sanitärgebäude benötigt wird. Dieses Gebäude sollte nach Möglichkeit im Windschatten des Schulgebäudes platziert werden, sodass die Öffnung weiterhin im vollen Umfang wirksam ist. Der Bebauungsplan ermöglicht mit dem rückwärtigen Baufeld auf der Schulfreifläche allerdings die Verschmälerung um 20 m, von 50 m auf 30 m.

Insgesamt kommt das Gutachten in Bezug auf den Kaltluftvolumenstrom zu dem Ergebnis, das es in den Bereichen Noéweg sowie Rosenthaler Weg/Mazetstraße zu einer kleinräumigen Verminderung des Kaltluftvolumens kommt. Allerdings werden diese Zonen auch weiterhin von einem klimatisch wirksamen Kaltluftstrom erreicht, z.T. aus anderen Richtungen. Eine qualitative Verschlechterung des Kaltluftvolumenstroms findet somit nicht in erheblichen Umfang statt – so das Fazit.

Als dritter Parameter wurde die Veränderungen der physiologisch äquivalenten Temperatur (PET) ermittelt. Der ermittelte PET um 14:00 Uhr ist von Bedeutung für das Wohlbefinden des Menschen. Die offene Ackerfläche weist im Bestand eine sehr starke bis extreme Wärmebelastung von ca. 40 Grad auf. Nur die schattigen Flächen nahe der östlichen Gehölzhecke sind mit 29 Grad deutlich kühler und weisen eine schwache bis mäßige Wärmebelastung auf. Mit der Bebauung und der Begrünung und der damit verbundenen Schattenwirkung nimmt die Hitzebelastung deutlich ab. In den umliegenden Bestandsgebieten ändert sich am PET nicht erheblich.

Zusammenfassend kommt das Gutachten GEO-NET 9/2025 zur Einschätzung, dass eine Beeinflussung des lokalen Luftaustauschs sichtbar wird. Sie „führt zu einer gering bis mäßig ausgeprägten Beeinflussung der klimaökologischen Situation in der angrenzenden Wohnbebauung während windschwacher Sommernächte. In Anbetracht der Stadtrandlage und der Feststellung, dass auch nach Umsetzung der Planungen hier ein klimatisch wirksamer Kaltluftvolumenstrom vorliegt, ist die Neuplanung aus klimatischer Sicht als vertretbar einzuordnen. Da auch die Wärmebelastung am Tage im Bestand nicht nennenswert beeinflusst wird, bestehen gegen eine Umsetzung der Planungen keine Bedenken.“

Wichtig für die klimatisch verträgliche Entwicklung sind die Begrünung der Baugrundstücke und Straßen mit Bäumen, Dachbegrünung sowie die Anlage von öffentlichen Grünflächen und der Bezug zur bestehenden Grünfläche östlich des Geltungsbereichs. Ein Eingriff in das Schutzgut Klima verbleibt dabei, insbesondere durch die Hitzebelastung auf den Baufeldern. Sowohl in der Kurzexpertise Klima bgmr/Welsch 12/2024 und der klimaökologischen Untersuchung (GEO-NET 9/2025) werden eine Reihe an zusätzlichen Maßnahmen genannt, um in der Neubebauung im Sinne der Hitzevorsorge zu optimieren. Dies sind u. a. Porosität im Städtebau zur Optimierung der Durchlüftung mit Öffnungen zu den angrenzenden Grünflächen, bei geschlossenen Blöcken großzügige offene Tordurchwegungen sowie intensive Begrünung (bodengebunden, gebäudebezogen wie Dach- und Fassadenbegrünung). Weitere positive Effekte können durch die Albedo, also die Reflexion der Sonneneinstrahlung, erreicht werden. Durch schattige Aufenthaltsorte im Freien können weitere Entlastungen erreicht werden.

Der B-Plan 3-89 stellt einen ersten Baustein in der geplanten Gesamtentwicklung der Elisabeth-Aue dar. Mit dem 2. Teilprojekt werden die westlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen als Stadtquartier entwickelt. 4 Wettbewerbsarbeiten wurden als engere Wahl ausgewählt. Im Rahmen eines klimaökologischen Gutachtens wurden die vier Gewinnerentwürfe hinsichtlich ihrer klimatischen Wirkungen beurteilt (GEO-NET 12/2025). Besonders relevant ist dabei die Fragestellung, ob durch die bauliche Entwicklung im 2. Teilprojekt erhebliche Belastungen im B-Plan 3-89 oder ob in der Summation der städtebaulichen Entwicklungen erhebliche Belastungen in den angrenzenden Bestandsgebieten auftreten.

Nächtliche Temperaturen: Für alle Entwürfe ist keine nennenswerte Erwärmung der angrenzenden Siedlungsgebiete durch die Neuplanungen zu erwarten (GEO-NET 12/2025, 16).

Kaltluftprozesse: Bei der Betrachtung aller für die humanbioklimatische Situation relevanten Parameter und Rahmenbedingungen zeigt sich, „dass zwar ein größerer Bereich der Bestandsiedlung von Abnahmen des Kaltluftvolumenstroms über 10 % betroffen ist, insgesamt aber durch den weniger starken Einfluss der Kaltluft aus der Planfläche in diesen Gebieten und dem günstigen Humanbioklima in den Arealen nicht von „hohen vorhabenbedingten Auswirkung“ durch die Bebauung der Planfläche ausgegangen werden kann.“ (GEO-NET 12/2025, 25).

Hinsichtlich der Wärmebelastung am Tag ist keine grundlegende Verschlechterung zu erwarten. Gegenüber dem Bestand mit einer sehr hohen Hitzebelastung auf den Ackerflächen nimmt durch Verschattung der Gebäude diese ab. In den Übergängen zur Bestandsbebauung ist eine leichte Zunahme der Belastung festzustellen. Die Simulation erfolgte ohne Bäume, so dass hier noch weitere positive Effekte zu erwarten sind. GEO-NET 12/2025, 29).

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass es zu einer leichten, aber vertretbaren Abnahme des Kaltluftvolumenstromes kommt. Die angrenzenden Gebiete sind aufgrund des hohen Grünanteils überwiegend entlastet oder es wirken Grünflächen in den Bestandgebieten kühlend in diese Gebiete. Es ist also davon auszugehen, dass auch unter Berücksichtigung der Summationswirkungen durch die Gesamtbebauung keine grundlegende Unverträglichkeit zu erwarten ist.

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