Böden
Es werden Böden in Anspruch genommen, die durch die Rieselfeldbewirtschaftung und über die intensive landwirtschaftliche Nutzung bereits überformt sind. Im Plangebiet kommen keine besonders empfindlichen Böden (z. B. Torfböden) vor. Es handelt sich um Geschiebelehme, die in Bereichen durch Sand überlagert werden. Mit der Rieselfeldnutzung wurde die natürliche Bodenstruktur erheblich verändert.
Mit der Festsetzung von allgemeinen Wohnbauflächen, einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ sowie den Verkehrsflächen erfolgt eine Versiegelung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen. Mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und der entsprechend § 19 (4) BauNVO zulässigen Überschreitung wird eine Versiegelung von 60 Prozent der Bauflächen erreicht. Damit verbleiben 40 Prozent der zukünftigen Wohnbauflächen unversiegelt und können begrünt werden.
Die Schule weist mit einer GRZ von 0,6 eine hohe Überbauung und Versiegelung auf. Da auf dem Grundstück der Schule durch Festsetzung die zulässige Grundflächenzahl bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 für untergeordnete Nebenanlagen zugelassen wird, muss lediglich nur 20 Prozent der Grundstücksfläche begrünt werden.
Durch die Festsetzung zur Verwendung wasserdurchlässiger Beläge, zur Begrünung unterbauter Flächen sowie durch Festsetzungen zur Dachbegrünung werden diese Versiegelungen in ihren Umweltwirkungen teilweise gemindert.
Entsprechend § 36a Berliner Wassergesetz soll Niederschlagswasser, soweit keine anderen Belange entgegenstehen, über die belebte Bodenschicht versickert werden. Dies gilt sowohl für die Baugrundstücke als auch für die Flächen, die für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Damit die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung im Straßenraum umgesetzt werden kann, müssen ca. 15 bis 20 Prozent der versiegelten Flächen als begrünte Mulden oder Mulden-Rigolen zur Verfügung stehen. Zusätzlich sollen Straßen mit Straßenbäumen begrünt werden. Für die Planstraße A und für die Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ werden daher Flächen mit anteiliger Begrünung festgesetzt.
Die Versiegelungsbilanz stellt sich für den Bebauungsplan wie folgt dar:
| Versiegelung | Bestand/m² | Planung/m² |
| unversiegelt | 97.017 | 36.264 |
| versiegelt / (davon teilversiegelt) | 2.868/ (827) | 63.621/ (10.165) |
Abbildung 9: Versiegelungsbilanz
Im Ergebnis nimmt der Versiegelungsgrad im Plangebiet von derzeit 2,87 Prozent auf 63,7 Prozent der Gesamtfläche zu.
Durch Maßnahmen der Dachbegrünung, Festsetzung versickerungsfähiger Beläge, Maßnahmen zur Begrenzung der Versiegelung im Straßenraum, Festsetzungen zur Begrünung sowie Sicherung von öffentlichen Grünflächen werden anteilig negative Wirkungen auf Naturhaushaltsfunktionen gemindert. Es verbleibt aber ein erheblicher Eingriff in das Schutzgut Boden (siehe detailliert die Eingriff-Ausgleichsbewertung bgmr 1/2026).