Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Böden

Es werden Böden in Anspruch genommen, die durch die Rieselfeldbewirtschaftung und über die intensive landwirtschaftliche Nutzung bereits überformt sind. Im Plangebiet kommen keine besonders empfindlichen Böden (z. B. Torfböden) vor. Es handelt sich um Geschiebelehme, die in Bereichen durch Sand überlagert werden. Mit der Rieselfeldnutzung wurde die natürliche Bodenstruktur erheblich verändert.

Mit der Festsetzung von allgemeinen Wohnbauflächen, einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ sowie den Verkehrsflächen erfolgt eine Versiegelung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen. Mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und der entsprechend § 19 (4) BauNVO zulässigen Überschreitung wird eine Versiegelung von 60 Prozent der Bauflächen erreicht. Damit verbleiben 40 Prozent der zukünftigen Wohnbauflächen unversiegelt und können begrünt werden.

Die Schule weist mit einer GRZ von 0,6 eine hohe Überbauung und Versiegelung auf. Da auf dem Grundstück der Schule durch Festsetzung die zulässige Grundflächenzahl bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 für untergeordnete Nebenanlagen zugelassen wird, muss lediglich nur 20 Prozent der Grundstücksfläche begrünt werden.

Durch die Festsetzung zur Verwendung wasserdurchlässiger Beläge, zur Begrünung unterbauter Flächen sowie durch Festsetzungen zur Dachbegrünung werden diese Versiegelungen in ihren Umweltwirkungen teilweise gemindert.

Entsprechend § 36a Berliner Wassergesetz soll Niederschlagswasser, soweit keine anderen Belange entgegenstehen, über die belebte Bodenschicht versickert werden. Dies gilt sowohl für die Baugrundstücke als auch für die Flächen, die für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind.

Damit die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung im Straßenraum umgesetzt werden kann, müssen ca. 15 bis 20 Prozent der versiegelten Flächen als begrünte Mulden oder Mulden-Rigolen zur Verfügung stehen. Zusätzlich sollen Straßen mit Straßenbäumen begrünt werden. Für die Planstraße A und für die Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ werden daher Flächen mit anteiliger Begrünung festgesetzt.

Die Versiegelungsbilanz stellt sich für den Bebauungsplan wie folgt dar:

VersiegelungBestand/m²Planung/m²
unversiegelt97.01736.264
versiegelt / (davon teilversiegelt) 2.868/ (827)63.621/ (10.165)

Abbildung 9: Versiegelungsbilanz

Im Ergebnis nimmt der Versiegelungsgrad im Plangebiet von derzeit 2,87 Prozent auf 63,7 Prozent der Gesamtfläche zu.

Durch Maßnahmen der Dachbegrünung, Festsetzung versickerungsfähiger Beläge, Maßnahmen zur Begrenzung der Versiegelung im Straßenraum, Festsetzungen zur Begrünung sowie Sicherung von öffentlichen Grünflächen werden anteilig negative Wirkungen auf Naturhaushaltsfunktionen gemindert. Es verbleibt aber ein erheblicher Eingriff in das Schutzgut Boden (siehe detailliert die Eingriff-Ausgleichsbewertung bgmr 1/2026).

Bodenbelastungen/Altlasten

Im Rahmen der Untersuchungen von UNDERyourfeet (8/2025) wurden keine Schadstoffgehalte ermittelt, die die Prüfwerte der BBodSchV für den Wirkpfad Boden-Mensch überschreiten. Die Grenzwerte für Kinderspielflächen werden durchgängig eingehalten. Damit ist Ausweisung von Grünflächen/öffentlicher Park, Schulfreiflächen oder Gartennutzungen auf den Wohnbauflächen verträglich umsetzbar. Für den Wirkpfad Boden-Grundwasser wurden für Feststoffe ebenfalls keine kritischen Belastungen ermittelt. Für das Eluat wurden jedoch Belastungen insbesondere im Bereich zwischen 0,60 und 1,00 m Tiefe ermittelt. Aufgrund der Rieselfeldbewirtschaftung mit unterschiedlichen Bewirtschaftungsformen können lokal stärkere Belastungen auftreten.

Bei Bodenbewegungen und Maßnahmen der Versickerung müssen daher vertiefend Proben genommen werden und ggf. Maßnahmen wie Bodenaustausch entsprechend Ersatzbaustoffverordnung EBV durchgeführt werden. Bei Berücksichtigung dieser Anforderungen im Rahmen der baulichen Umsetzung ist eine verträgliche Umsetzung gegeben.

2.2.1.3.3. Schutzgut Wasser

Mit der geplanten Bebauung und der damit verbundenen Versiegelung finden Eingriffe in den Bodenwasserhaushalt statt.

Nach Untersuchungen vom Ingenieurbüro Prof. Sieker (IPS 1/2026) verschiebt sich die Wasserbilanz des Istzustandes für die Elisabeth-Aue von derzeit 79,3 Prozent Verdunstung, 19,3 Prozent Versickerung und 1,1 Prozent Abfluss zu einer geringeren Verdunstung mit ca. 46,4 Prozent Anteil, 42,6 Prozent Versickerung und ca. 11 Prozent Abfluss in der Planung. Dieser für den Umfang der Bebauung verhältnismäßig geringe Abfluss liegt an der Form der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung durch Mulden und Mulden-Rigolen-Systeme, Dachbegrünung und Nutzung wasserdurchlässiger Beläge.

Mit diesem Konzept der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung werden die Auswirkungen des Eingriffs in das Schutzgut Wasser erheblich gemindert und positive Effekte für die Hitze- und Dürrevorsorge erreicht. Bäume und Grünflächen werden mit Regenwasser versorgt. Im Detail bedarf es der Feinabstimmung in der weiteren Planung.

Entsprechend den Vorgaben des § 36a Berliner Wassergesetzes muss das Regenwasser über die belebte Bodenschicht versickert werden. Diese Anforderung gilt sowohl für die Bauflächen als auch für die Straßen.

Im städtebaulichen Vertrag wird dieser Anspruch für die Wohnbaufelder verbindlich festgelegt, indem das Regenwasser der befestigten Flächen auf den Wohnbauflächen zurückgehalten, verdunstet und versickert wird.

Nach derzeitigen Erkenntnissen zur Geologie und Versickerungsfähigkeit der Böden ist eine vollständige Versickerung nicht auf allen Grundstücken gegeben, es bedarf eines gedrosselten Abflusses. Deshalb soll auf den Grundstücken, auf denen eine vollständige Versickerung nicht möglich ist, eine gedrosselte Ableitung ermöglicht werden, um einen energetisch und wirtschaftlich unvertretbaren Ausbau von Rückhalteanlagen zu vermeiden. Der Drosselabfluss soll sich an den Vorgaben der BreWaBe mit max. 2l/sec/ha orientieren. Dieser maximale Drosselabfluss wird auch im städtebaulichen Vertrag für die Wohnbaufelder festgeschrieben.

Im Rahmen des Fachkonzeptes der Regenwasserbewirtschaftung (IPS 2026) wurde für die Bewirtschaftung des Drosselabflusses drei Varianten entwickelt:

Zuleitung in den Graben 5 / Schweinwäldchen, um den Wasserhaushalt zu stabilisieren, dies wäre die Vorzugsvariante, da damit auch Biologische Vielfalt in dem Feuchtgebieten gestärkt werden würde (Variante 1).

Für den Fall, dass die Zuleitung in den Graben 5 / Schweinewäldchen nicht möglich ist, kann das überschüssige Regenwasser gedrosselt in den Regenwasserkanal der BWB im Rosenthaler Weg abgeleitet werden (Variante 2).

Die Variante 3 – Zuleitung in das Regenrückhaltebecken – wird aufgrund möglicher umfangreicher technischer Umbaumaßnahmen nicht favorisiert. Vor dem Hintergrund der Varianten ist die Machbarkeit der Regenwasserbewirtschaftung machbar und abgesichert.

In den Straßenräumen werden in der Planstraße A 20 Prozent der Fläche, in der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - Verkehrsberuhigter Bereich 30 Prozent der Verkehrsfläche begrünt. Damit steht ausreichend Fläche für die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung nach dem Schwammstadtprinzip zur Verfügung.

Die Regenwasserbewirtschaftung für die Erweiterung des Rosenthaler Wegs soll über einen umgebauten Gehweg und Grünstreifen direkt am Rosenthaler Weg erfolgen (Entsiegelung und Ausmuldung der dortigen Stellplätze und des Gehwegs (HL 2025).

Für alle Straßen und den Baufeldern bedarf es im Weiteren noch einer vertiefenden Planung und Abstimmung, die Machbarkeit einer umweltverträglichen Regenwasserbewirtschaftung ist grundsätzlich gegeben. Gleichzeitig müssen die fachlichen Anforderungen an die Pflanzung von Bäumen berücksichtigt werden. Mit diesen Maßnahmen kann die Regelentwässerung weitgehend abgekoppelt vom Kanalsystem erfolgen und somit das Wasser vor Ort rückgehalten, verdunstet und versickert werden. Die Regenwasserbewirtschaftung kann damit umweltverträglich umgesetzt werden.

Mit diesem Konzept der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung wird auch ein Beitrag zur Überflutungsvorsorge geleistet und damit werden Risiken der Hochwassergefährdung im Unterlauf des Gewässersystems Graben 5, Blankenfelder Graben, Nordgraben, Tegeler See gemindert.

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