Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

CEF 1: Anbringung von Höhlenbrüter-Nistkästen und Fledermauskästen an Bäumen in der Umgebung bei Fällung von Bäumen

Sollten durch etwaige nötige Gehölzarbeiten potenzielle Ruhe- und Fortpflanzungsstätten für Höhlenbrüter und Fledermäuse verloren gehen, ist der Verlust dieser Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch die Anbringung geeigneter, artgerechter und funktionserhaltender Nistkästen im Kompensationsverhältnis von 1:2 an Bäumen in der näheren Umgebung auszugleichen. Für eine verloren gegangene Höhlung sind zwei Ersatzquartiere vorzusehen (ein Nistkasten, ein Fledermauskasten). Diese Maßnahme wird nur erforderlich, wenn Bäume innerhalb der Grünfläche gefällt werden.

CEF 2: Herstellung eines Zauneidechsenersatzhabitats

Das bestehende Zauneidechsenhabitat (2.940 m²) befindet sich direkt im Eingriffsbereich der Baumaßnahme, woraus sich ein Kompensationserfordernis und die Notwendigkeit zur Umsiedlung der lokalen Zauneidechsenteilpopulation in ein herzustellendes Ersatzhabitat ergibt. Als Ersatzhabitat steht eine 1,1 ha große Fläche zur Verfügung, die als Poolfläche für Zauneidechsen gesichert und entwickelt wird.

Die Fläche wurde so angeordnet, dass ein Trassenkorridor für eine mögliche Straße entsprechend Flächennutzungsplan freigehalten wird.

Das Ersatzhabitat verfügt über sieben Segmente mit Ersatzlebensräumen, je Segment ca. 1.570 m². Für die Habitatfläche von 2.940 m² im Plangebiet werden 2 Segmente für die abgesammelten Tiere zur Verfügung gestellt. Da das Ersatzhabitat mit 1,1 ha deutlich größer als der erforderliche Ausgleich für die Eingriffe im Bebauungsplan 3-89 ist, soll dieses Flächenpotenzial weiteren Planverfahren zu einem späteren Zeitpunkt zugeordnet werden.

Für die Entwicklung des Zauneidechsenhabitats liegt die mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmte Entwurfs- und Genehmigungsplanung vor. Für die Umsiedlung wurde ein Konzept erarbeitet. Ein Pflegekonzept wird ebenfalls erforderlich und im weiteren Verfahren erarbeitet und naturschutzbehördlich abgestimmt. Das Ersatzhabitat wird kurzfristig funktionstüchtig hergestellt und zum Schutz vor Betreten umzäunt, um die erforderlichen Zauneidechsenumsiedlungen ohne Bauverzögerungen fachgerecht vornehmen zu können.

Die CEF-Maßnahme wird rechtlich abgesichert werden. Dies erfolgt durch eine Dingliche Sicherung im Grundbuch. Die Fläche befindet sich im Eigentum der EGE und liegt nördlich des Grabens 5.

Zur Vorbereitung der Umsiedlung der Zauneidechsen sind folgende Maßnahmen durchzuführen:

  • Stellung eines Reptilienschutzzauns um das Bestandshabitat vor Beginn der Aktivitätszeit
  • Abfangen und Umsiedeln der Zauneidechse über den Zeitraum einer Vegetationsperiode
  • ÖBB während der Herstellung des Ersatzhabitats zum Ausschluss der versehentlichen Schädigung von etwaigen Reptilien und Amphibien in ihren Winterquartieren, insbesondere der Knoblauchkröte, und während der Zaunstellung am bestehenden Habitat und während der Zauneidechsenumsiedlung

CEF 3: Herstellung von Habitaten für Feldlerchen und Wiesenschafstelzen/Optimierung der Habitatflächen durch Nutzungsumstellung

Durch die Flächeninanspruchnahme und die anlagebedingten Kulissenwirkungen gehen Habitate von zehn Brutpaare der Feldlerchen und einem Brutpaar der Schafstelze dauerhaft verloren. Die Anzahl der Brutpaare ergibt sich aus der Synthese aus der Anzahl der kartierten Brutpaare (BP) 2024 und 2025. Aus den Arterfassungen 2024 (UBB 2024, 11 BP im Eingriffs- und Wirkraum) und 2025 (Natur & Text 2025, 9 BP im Eingriffs- und Wirkraum) wurde ein anzunehmender Bestand von 10 BP im Eingriffs- und Wirkraum abgeleitet (vgl. Artenschutzfachbeitrag UBB 1/2026).

Als Ersatzhabitat steht eine Ackerfläche nördlich des Grabens 5 mit einer Gesamtgröße von 15,5 ha im räumlichen Umfeld des Plangebiets zur Verfügung, die als CEF-Maßnahme entwickelt wird. Die Ackerfläche weist abzüglich der Distanzflächen einen Optimalbereich von 6,7 ha auf. Im Grobkonzept für das Ersatzhabitat (bgmr 01/2026) wird unter Berücksichtigung der Bestandsbesiedlung ein zusätzliches Aufnahmepotenzial von sechs Feldlerchenrevieren, d.h. 1 ha pro Brutpaar, abgeleitet. Aufgrund gleichartiger Biotopansprüche von Feldlerche und Wiesenschafstelze wirken die Artenschutzmaßnahmen auch für die Schafstelze. Als Maßnahmen zur Erhöhung des Aufnahmepotenzials und zur Herstellung funktionsfähiger Habitate für Feldlerchen und Schafstelzen sind folgende produktionsintegrierte Maßnahmen erforderlich:

  • Anlage von 2 Feldlerchenstreifen mit insgesamt 3 ha
  • Erhöhung der Habitatqualität durch Einbeziehung von suboptimalen Bereichen (Schaffung von günstigen Standortbedingungen
  • Anlegen von 8.000 m² Feldsäumen zur Vergrößerung des Nahrungshabitats, z.B. als 6 m breiten Feldsäume an den Rändern der Äcker
  • Beibehaltung der Ackernutzung auf umgebender Ackerfläche mit Vorgaben zur Bewirtschaftung (z. B. Bewirtschaftungstermine, Ausschluss Mais)
  • Verankerung der Vorgaben über Regelungen im Pachtvertrag
  • begleitendes artenschutzrechtliches Monitoring und Nachsteuerung

Mit diesen Maßnahmenbündel ist davon auszugehen, dass eine Dichte von einem Feldlerchenrevier je Hektar Optimalhabitat erreicht wird und mit einer Nutzungsumstellung der Fläche und der Einsaat von Feldlerchenstreifen und Feldsäumen nach der Brutsaison 2026 ein optimiertes Habitat bis zum Beginn der Brutsaison 2027 bereitgestellt wird.

Es wird ein begleitendes artenschutzrechtliches Monitoring durchgeführt. Über die weitere Optimierung der Distanzflächen besteht die Möglichkeit der Nachsteuerung.

Eine Annahme von einem Feldlerchenbrutpaar pro Hektar sowie die vorgeschlagene Vorgehensweise mit einer Nachsteuerung durch Monitoring wird als vertretbar eingeschätzt. Aus Untersuchungen in Berlin sind Dichten von unter einem Hektar je Brutpaar erfasst worden, wenn entsprechende Maßnahmen der Bewirtschaftung und Schutz vorgesehen werden (z.B. Tempelhofer Feld, trotz eines starken Nutzungsdrucks: Monitoring der Avifauna des Tempelhofer Feldes in Berlin im Jahr 2022 sowie Vergleich mit den Brutvogelerfassungen 2005 und 2010 bis 2021, Altenkamp 2024).Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Teilprojekts 2 sieht der Leitplan Freiraumstruktur und Kompensation eine flächige Extensivierung der Ackerflächen vor. Eine extensive Beweidung ist geplant und eine damit verbundene Zäunung, sodass Störungen in den Flächen vermieden werden können. Ggf. können auch die Feldlerchenstreifen vergrößert werden. Mit solchen Maßnahmen können deutliche Aufwertungen stattfinden. Mit diesen Flächenpotentialen im Eigentum der Vorhabensträgerin besteht die Möglichkeit einer weiteren Nachsteuerung.

Im Flächennutzungsplan ist nördlich der Ersatzflächen eine Straßentrasse dargestellt. Die Feldlerchenstreifen halten einen Abstand von deutlich mehr als 30 m zum bestehenden Schillingweg ein, sodass der Bau einer Straße in diesem Bereich grundsätzlich möglich ist. Der FNP ist nicht parzellenscharf, die dargestellte Trasse kann mehrere Hundert Meter nördlich des aktuellen Schillingweges realisiert werden und stünde den angestrebten Kompensationsmaßnahmen nicht entgegen. Zusätzlich wird aktuell die verkehrliche Notwendigkeit und planerische Durchführbarkeit der Trasse geprüft.

Daher wird davon ausgegangen, dass die Ersatzhabitate nördlich des Graben 5 auf den Flächen der EGE realisiert werden können. Es werden keine artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen im direkten Trassenverlauf vorgesehen. Fernwirkungen, die zu einem späteren Zeitpunkt bau-, anlage- oder betriebsbedingt auf die für den B-Plan 3-89 geplanten Kompensationsmaßnahmen zu erwarten sind, müssen zu einem späteren Zeitpunkt bewertet und ggf. kompensiert werden.

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