1.5.3.2. Geschossflächenzahlen
Der Bebauungsplan 3-89 setzt das zulässige Maß der baulichen Nutzung weiterhin durch die Festsetzung einer GFZ fest. Für die Teilfläche WA 1 wird eine GFZ von 2,2, für die Teilfläche WA 2 eine GFZ von 1,8 sowie für die Teilfläche WA 3 eine GFZ von 2,0 festgesetzt. Demnach wird der Orientierungswert der GFZ für allgemeine Wohngebiete nach § 17 BauNVO in allen drei Teilflächen des allgemeinen Wohngebiets überschritten.
Durch die im Vergleich zu den Orientierungswerten des § 17 BauNVO ermöglichten Dichtewerte kommt es im Plangebiet zu Auswirkungen auf die in die Abwägung einzustellenden Umweltbelange (siehe Umweltbericht in Kapitel B). Entsprechende Auswirkungen sind jedoch auch bei einer den Orientierungswerten nach § 17 BauNVO entsprechenden Bebauung dem Grundsatz nach zu unterstellen. Im Rahmen der Bauleitplanung müssen daher nur jene Auswirkungen betrachtet werden, zu denen es zusätzlich durch die Überschreitung kommt.
Aufgrund der Überschreitung des Orientierungswert der GFZ kommt es im Plangebiet zu einer höheren baulichen Dichte (GFZ) als in der BauNVO vorgesehen. Insgesamt wird durch die geplanten und festgesetzten Dichtewerte im Vergleich zu einer Bebauung innerhalb der Orientierungswerte des § 17 BauNVO eine zusätzliche Baumasse (Geschossfläche) von insgesamt rund 37.000 m2 generiert. Aus der höheren baulichen Dichte können nachfolgend dargestellte Auswirkungen resultieren (Eine exakte Bestimmung oder Bezifferung der Auswirkungen ist dabei jedoch meist nicht möglich.):
Es können klimatische Funktionen durch die große Baumasse, die als Wärmespeicher wirkt und die Aufheizung des Stadtraums fördert, nachteilig beeinflusst werden.
Es kommt zu einer Erhöhung der Nutzungsdichte, durch die auch mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Es kann somit auch zu einer Erhöhung der Verkehrslärmbelastung, zu einem vermehrten Ausstoß von Luftschadstoffen sowie zu punktuell weniger Grünflächen auf den einzelnen Baugrundstücken kommen.
Die hohe bauliche Dichte kann zu gewissen Einschränkungen der Besonnung und Belichtung führen. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei einer Einhaltung der Orientierungswerte der BauNVO der Anteil der schlecht besonnten Bereiche geringer ausfallen würde und demnach die diesbezüglichen Einschränkungen als zusätzliche Auswirkungen der erhöhten Dichtewerte anzusehen ist.
Weiterhin kann im Rahmen der Planrealisierung aufgrund der erhöhten Dichtewerte im Vergleich zu einer Einhaltung des Orientierungswerts der GFZ gemäß BauNVO mit einer Beeinträchtigung der Durchlüftungssituation gerechnet werden, da im Vergleich höhere bzw. massivere Baublöcke ausgebildet werden können.
Da es sich bei den in § 17 BauNVO angegebenen Werten dem Wortlaut nach um Orientierungswerte handelt, können diese – im Sinne der Mobilisierung von Bauland und dessen bestmöglicher Nutzung – in der geplanten Weise überschritten werden. Die Überschreitungen lassen sich insbesondere dahingehend begründen, dass
städtebauliche Gründe dafür vorliegen,
die Überschreitung durch Umstände ausgeglichen ist oder durch Maßnahmen ausgeglichen wird, durch die sichergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.
Städtebauliche Gründe
Es soll ein attraktives und urbanes Quartier entstehen. Dazu soll raumbildender Städtebau mit klaren Raumkanten ermöglicht werden. Gemäß der angestrebten Bebauung sollen im Zuge des Teilprojektes 1 drei Baufelder mit einer Blockrandbebauung mit bis zu sechs Geschossen entstehen. Die somit entstehende bauliche Dichte ermöglicht eine kritische Masse für urbane Raumkanten, bezahlbaren Wohnraum und flexible Erdgeschosszonen.
Die vergleichsweise hohe bauliche Dichte ist insgesamt Voraussetzung für ein vielfältiges Wohnungsangebot, das den Wohnungsmarkt im Umfeld qualitativ und quantitativ ergänzen kann.
Die verhältnismäßig hohe bauliche Dichte ist zudem insofern städtebaulich gerechtfertigt, als dass durch eine Konzentration der Bebauung eine möglichst flächensparsame Entwicklung herbeigeführt werden soll. Durch die Überschreitung der Orientierungswerte soll eine bauliche Nutzung von Freiflächen minimiert und ein schonender Umgang mit Grund und Boden gemäß § 1a Abs. 2 BauGB gewährleistet werden, bei gleichzeitiger Ausnutzung des vorhandenen Potenzials zur Bereitstellung des dringend benötigten Wohnraums und dem Ziel auf der zur Verfügung stehenden Fläche, die angestrebte Anzahl an Wohnungen realisieren zu können. Innerhalb des Plangebiets ermöglicht die hohe bauliche Dichte auch gleichzeitig die Freihaltung umfangreicher Grünflächen, welche zur Erhaltung des Kaltluftaustausches beitragen und der Ausbildung wohnortnaher Frei- und Aufenthaltsräume dienlich sind. Dabei ist das vorgesehene Dichtemaß zur Realisierung der verdichteten, urbanen Bebauung städtebaulich erforderlich und angemessen.
Die vergleichsweise hohe Dichte ist somit in erster Linie den städtebaulichen Erfordernissen in Kombination mit den Baugebiets- bzw. Grundstückszuschnitten geschuldet. Durch den hohen und damit flächensparenden Ausnutzungsgrad wird auch die planungsrechtliche Sicherung der qualitativ hochwertigen öffentlichen Parkanlage, in der u.a. Kinderspielflächen errichtet werden, ermöglicht. Letztlich kann somit den wohnungspolitischen Zielen des Landes Berlin Rechnung getragen und die im StEP Wohnen 2040 identifizierten Wohnungsbaupotenziale in einem der "Neuen Stadtquartiere" genutzt werden (vgl. Kapitel II.2.3.4 Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 (StEP Wohnen 2040)).
Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
Auswirkungen auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind durch die Überschreitung der Orientierungswerte des § 17 BauNVO nicht zu befürchten:
So wird durch Immissionsschutzmaßnahmen sichergestellt, dass es nicht zu Gesundheitsgefährdungen durch in Verbindung mit zusätzlichen Wohnungen entstehenden Verkehrsbewegungen kommt.
Ein Ausgleich für eine mögliche punktuell schlechtere Durchlüftung des Quartiers, insbesondere in Innenhofbereichen, kann einerseits durch die im Plangebiet festgesetzte öffentliche Grünflächen herbeigeführt werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass ein perforierter Städtebau angestrebt wird, bei dem die Kubaturen der Blockränder mit Öffnungen versehen werden.
Probleme im Hinblick auf zu geringe Abstände zwischen den entstehenden Gebäuden und daraus folgenden Konflikten bezüglich Sozialabständen und Brandschutzthemen sind nicht zu befürchten, weil die Abstandsflächenregelungen der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) uneingeschränkt gelten.
Ferner ist zu berücksichtigen, dass im Plangebiet ein hochwertiger Gebäudebestand mit sehr guter Beschaffenheit (Neubaustandard) entstehen wird. Zudem wird das Plangebiet und dessen Umfeld durch ein relativ konfliktfreies Nebeneinander unterschiedlicher Nutzungen geprägt sein. Negative Auswirkungen einer vorhandenen Mischung von Wohnen und Arbeiten bestehen nicht.
Nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt
Auch wesentliche zusätzliche Auswirkungen auf die Umwelt sind durch die erhöhten Dichtewerte nicht zu befürchten. Mögliche nachteilige Auswirkungen bspw. auf den Wasserhaushalt und das Klima können wirksam durch Begrünungsfestsetzungen (Dachbegrünung sowie Anpflanzgebote), die Festsetzungen zu öffentlichen Grünflächen sowie wasser- und luftdurchlässigen Wegen ausgeglichen werden (vgl. Kapitel V.6 Grünflächen, Kapitel V.7 Grünfestsetzungen/Pflanzbindungen und Kapitel V.8 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft). Da die Dichtewerte für die GRZ gemäß BauNVO nicht erhöht werden, werden die Bodenfunktionen nicht beeinträchtigt. Der Grünflächenanteil wird nicht durch die höhere Dichte der GFZ beeinflusst.
In Bezug auf weitere mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sorgen die in Kapitel B (Umweltbericht) beschriebenen Maßnahmen für deren Vermeidung.
Zusammenfassend kann somit festgestellt werden, dass das vorgesehene Dichtemaß zur Realisierung der verdichteten, urbanen Bebauung städtebaulich erforderlich und angemessen ist. Die hierdurch hervorgerufenen Beeinträchtigungen können durch Maßnahmen ausgeglichen werden bzw. sind durch Umstände des Vorhabens selbst oder seiner Umgebung ausgeglichen. Die hohe Dichte ermöglicht eine intensive bauliche Nutzung in einem bereits gut erschlossenen Bereich. Gleichzeitig gewährleisten die festgesetzten Dichteparameter einen schonenden Umgang mit Grund und Boden und ermöglichen die Erhaltung grüner Freiflächen bzw. die Freihaltung von Bebauung. Somit kann für die Gesamtmaßnahme eine angemessene Dichte mit attraktivem und wohnortnahem Zugang zu Grünflächen erzeugt und eine landschaftliche Prägung erhalten werden.